Grundstücksteilung - Treppe muss auf anderem Grundstück stehen

22. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Enrique82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)
Grundstücksteilung - Treppe muss auf anderem Grundstück stehen

Hallo,
folgendes Problem:
Ich möchte auf dem Grundstück meiner Mutter bauen.
Das Haus soll direkt an der Giebelwand vom bestehenden Haus angebaut werden. Diese Front soll auch gleich die Grenze des Grundstückes werden, und die Baufläche soll auf mich überschrieben werden, so dass der neue Bau auch später auf meinem Grundstück steht.
Die Eingangstür befindet sich fast an der entstehenden Grundstücksgrenze. Da es ein 2 Familienhaus werden soll, muss eine Treppe für oben angebaut werden.
Das Problem is allerdings, dass die Treppe nicht mehr auf meiner Hälfte vom Grundstück steht sondern auf der anderen.Platzmäßig gehts nicht anders.

So lange wie meine Mutter lebt und das gesamte Grudstück in der Familie bleibt gibts da auch kein Problem.
Aber was wenn diese Hälfte mal verkauft wird und ein neuer Besitzer kommt?
Ich muss ja um in die oberer Etage zu kommen auf sein Grundstück um die Treppe zu nutzen.

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Das könnte man mit einer Grunddienstbarkeit (Wegerecht und Nutzungsrecht der Treppe) und einer Baulast regeln. Die Grunddienstbarkeit muss ins Grundbuch eingetragen werden, die Baulast ins Baulastenverzeichnis. Aber ich würde vorher beim zuständigen Bauamt anfragen, ob eine solche Bebauung und Teilung überhaupt genehmigt wird.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und denk mal ernsthaft darüber nach, ob du so ein Haus kaufen würdest (also wie es dann "überbleibt"). An die Verwertung sollte man immer denken.

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