Grundstücksteilung - Zweifamilienhaus, 3 Eigentümer. Zu welchen Teilen wird das Grundstück geteilt?

6. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.06.2011 10:00:50
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstücksteilung - Zweifamilienhaus, 3 Eigentümer. Zu welchen Teilen wird das Grundstück geteilt?

Wir haben eine Eigentumswohnung in einem 2 Familienhaus.Die andere ist auch Eigentum.Dazu gehört 600qm Grundstück was als Eigentumsgemeinschaft eingetragen ist.Dieses wollen wir jetzt teilen.Meine Frage.Wir stehen mit 2 Mann im Grundbuch,in der anderen Wohnung 1 Eigentümer.Zu welchen Teilen wird das Grundstück geteilt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Was genau ist mit 'Grundstücksteilung' gemeint? Geht es darum, wer welchen Teil des gemeinsamen Eigentums nutzen darf, oder soll hier ein Grundbuch-Grundstück in zwei Grundbuch-Grundstücke aufgeteilt werden?

PS: das bessere Forum hierfür ist 'WEG'

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Die logische Teilung wäre nach Wohneinheiten, alles andere ist Unsinn. Jeder Wohnung wird ein Grundstücksteil zugeordnet - unabhängig davon, wie vielen Eigentümern sie gehört.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heike J
Status:
Student
(2145 Beiträge, 1388x hilfreich)

Logisch wäre m.E. nicht Wohneinheiten, sondern Miteigentumsanteil. Sinnvoll ist bei einer WEG aber nicht die reale Teilung, sondern die Einräumung von Sondernutzungsrechten.

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"Heike aus Bochum"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8005 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Wir haben eine Eigentumswohnung in einem 2 Familienhaus.Die andere ist auch Eigentum.Dazu gehört 600qm Grundstück was als Eigentumsgemeinschaft eingetragen ist.#
Das Haus steht auf einem separaten (anderen) Grundstück wie das 600 qm Grundstück?

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das Grundstück, auf dem das Haus steht, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in Eurem Sinne geteilt werden. Der richtige Weg wäre hier wohl die Einräumung von Sondernutzungsrechten, was über eine Änderung der Teilungserklärung erfolgen kann.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Weitere Beiträge sinnlos, die TE war offensichtlich mit der Beantwortung der Nachfragen cerebral überfodert ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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