Grundstückstreit

13. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)
Grundstückstreit

hallo,

folgendes:
Ich war heute im Rathaus und habe nachgeschaut, welche Wiese meiner Oma bzw meinem Opa gehört, da ich dort das heu machen wollt um es zu verkaufen.
Zu dieser Wiese ist folgendes zu sagen:
29ar und ist im rathaus auf meiner oma ihrer verstorbenen Mutter eingetragen. Mein opa hat mir zu lebzeiten gesagt er hätte zu den umliegenden bauern gesagt sie könnten es mähen und das heu benutzen, es liegt jedoch ganz sicher kein pachtvertrag vor.

Ich wollte diese wiese heute mähen und das heu anschließend verkaufen, jedoch hat ein gewisser herr x alles schon gemäht und als ich ihn darauf ansprach, dass es sich um meiner oma ihr grundstück handelt, meinte er:"ich hab dieses schon jahrelang zum heumachen, und habe einen pachtvertrag mit der gemeinde (dieses stückchen gehört ganz sicher nicht der gemeinde(Grundbuch))und wenn ihr es einfach wegnehmt, hol ich die polizei". Davor hat er erst noch behauptet er wäre es garnicht gewesen, das hat er erst gesagt nachdem ich gesagt hab es wäre ok dass dieses heu in den vorjahren einfach wegenommen wurde aber jetzt eben nicht mehr!!

Es liegt schon eine mündliche absprache zwischen herr x und meinem opa vor, der ist jetzt jedoch leider kürzlich verstorben, ich habe aber mit ihm abgesprochen dass ich dieses heu machen will und er hat gesagt das wäre kein problem... daraus schließ ich dass diese "absprache" mit allen bauern im umkreis gemacht wurde und der der will konnte das heu einfach holen...

jetzt zu meinen fragen:

1. ist es rechtens dass ich dass heu einfach abholen kann?
er hat es ja noch an dem tag gemäht und hat somit auch sprit und arbeitszeit investiert...
2. passiert mir durch die polizei die er holen will was? oder hat er keinen anspruch auf mein heu bzw das heu meiner oma?
3. ich hätte ja gesagt ich würde dem bauer geld geben da er es ja gemäht hat aber ich sehe dies nach dem gespräch aus persönlichen gründen nicht ein!! hat er anspruch auf geld wenn der 1. punkt rechtens ist?

Vielen Dank schon mal im voraus, Grüße Steve

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dnak für die schnelle Antwort, die ich auch benötige da das heu nur 3 tage liegen darf/soll...

die mündliche absprache hat sicher nicht mit herr x sondern allen bauern der umgebung stattgefunden (genau diesem mensch hätte er es wohl nicht gegeben), ist sie dann trotzdem gleichwertig mit einer absprache mit nur einer person?

Als ich herr x darauf heute angesprochen hab hat er erst abgestritten dass er das grundstück gemäht hat erst nach diskussion über spuren von mähwerk die auf sein 10 meter entferntes grundstück führten hat er es zugegeben... klang für mich schonmal komisch... ausserdem die sache mit dem pachtvertrag mit der gemeinde die wohl keine pachtverträge auf grundstücke austellt die ihr nicht gehören!?!

ausserdem wollte er mich mit der polizei nummer bestimmt nur einschüchtern da ich noch jung bin. wäre mein opa/vaster dabei gewesen wäre die sache sicher schnell geregelt gewesen! (vater im urlaub, opa von uns gegangen)

genau deswegen will ich mir sicher sein bevor ich das heu hol, im nächsten jahr wird dieser herr das heu mit sicherheit sowieso nicht bekommen, vorher fresse ich es selber ab!!!

"Deshalb dürfte er anspruch auf Ersatz dieser Verwendungen haben"

1. Wenn sein ersatz unangemessen groß ausfällt, was mach ich dann?

2. wenn ich bei jemand fremden die wiese mähe die ihm gehört kann ich doch auch nicht einfach geld fordern das wäre ja grotesk!! wenn es so wäre wüsst ich schon was ich den ganzen tag machen könnte (mehr im spaß gemeeint aber auch irgendwie zum thema, da es wenn dann wirklich nur eine ja des basst scho absprache war und nichts schriftliches!! wie will man so eine absprache nachweisen, kann ja jeder kommen)um auf den punkt zu kommen: kann er eine solche absprache nachweisen?

4. kann ich von ihm ersatz einfordern bzw ihn anzeigen wenn er das heu abholt obwohl ich heute die "leihe" wie du sie bezeichnet hast ( falls sie überhaupt vorliegt da er nichts derartiges im (streit-)gespräch erwähnt hat)ungeltend gemacht habe? ich bin mir nämlich sicher dass er das heu so schnell (zu schnell) wie möglich abholen wird...

Vielen dank wieder im voraus, Grüße Steve

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

die leihe wurde nicht in beschriebener form gemacht!!! das war !!wenn dann!! nur mündlich kann er das nachweisen? diese absprache hätte er mit sicherheit erwähnt als ich ihn gefragt hab warum er das grundstück abgemäht hat obwohl es nicht seins ist.. (oder!!?) er behauptet ja er hätte es von der gemeinde gepachtet was nicht sein kann da ich heut morgen das grundbuch eingesehen habe... entweder er meint ein anderes grundstück oder ich weiß auch nicht... jedenfalls hatte ich einen ausdruck dabei den ich vom rathaus habe!!

danke für die antworten ! weitere meinungen würden mich sehr freuen!! grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Das gemähte Gras würde ich abschreiben. Soll er es doch behalten.

Dann würde ich ihm verbieten auf dein Grundstück zu gehen.
Er hat keine schriftlichen Pachtverträge, und die mündl. Genehmigung deines Opas ist nicht mehr nachzuweisen.
Also hat er Pech.

Wenn er sich nochmal auf dein Grundstück bewegt, gäbe es für mich nur eins, ich würde meinerseits die Polizei rufen.

Soweit ich weiß stehen Pachtverträge nicht im Grundbuch. Bin mir aber nicht sicher. Wenn er es aber behauptet, warum zeigt diesen Vertrag dann nicht vor.

Fordere ihn dazu auf. Die Beweispflicht hat er!

-- Editiert von Gast am 13.07.2007 21:14:31

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

-"Das gemähte Gras würde ich abschreiben. Soll er es doch behalten."

Es geht mir einerseits um Geld, auch wenn es nicht sonderlich viel ist (ich bin student), andererseits um persönliche Anliegen!!

-"Dann würde ich ihm verbieten auf dein Grundstück zu gehen."

wenn er das oben genannte heu holen will dann muss er auf mein grundstück.

-"Soweit ich weiß stehen Pachtverträge nicht im Grundbuch."

das weiß ich, ich habe ja extra nochmal meine oma ausdrücklich gefragt ob ein solcher vertrag vorliegt was sie verneint hat... auch mein opa hat zu mir gesagt dass es keinen vertrag sondern nur absprache gab bzw. ihm war es recht dass es gemäht wurde da es schon eine große wiese ist und das mit arbeit verbunden ist. er wollte das heu nicht nutzen. genau deshalb bin ich mir nicht mal sicher ob er es mit herr. x und anderen überhaupt mündlich abgeklärt hat!

-"Wenn er es aber behauptet, warum zeigt diesen Vertrag dann nicht vor."

er hat gesagt er zeigt ihn mir wenn ich das heu hole, dann mit polizei... mit diesem mann kann man nicht reden!

-"Fordere ihn dazu auf. Die Beweispflicht hat er!"

das werde ich dann wohl auch tun ! wenn das wirklich so ist dann kann er sich sein heu abschmiken, wie gesagt bevor ich es ihm kampflos gebe ess ich es noch lieber höchstpersönlich auf, denn wie er mit mir geredet hat und auch gedroht hat ist unter aller sau...

Danke für die info "gast" (dein nick?)

-"Leihe ist an keine bestimmte Form gebunden und kann sogar stillschweigend erfolgen."

stilschweigende leihe war es würde ich sagen... also einfach: ja egal gut wenn jemand die wiese mäht dann muss ichs net machen an das heu wurde da nciht gedacht.. das problem is halt das ich es jetzt schon machen will/wollte.

-"Das spielt doch aber auch gar keine Rolle mehr, da Du die Leihe mit Deiner Erklärung beendet hast, bevor das Heu vom Grundstück verbracht wurde.
Du hast doch auch intuitiv schon richtig dargelegt, dass es für die Vergangenheit sein Bewenden hat, aber ab dem Zeitpunkt Deiner Erklärung eben nicht mehr."

das ist ja meine kernfrage: also ist die Leihe dadurch definitiv beendet und er darf das grundstück wenn ich es nicht will (vollmacht durch oma) nicht mehr betreten?

-"Selbst wenn die Gemeinde das Grundstück jedoch irrtümlich verpachtet hätte, würde dies keine Bedeutung haben, da Deine Ansprüche sich aus Deinem Eigentum ergeben, welche auch ein solcher Pachtvertrag nicht ausschließen könnte."

aber das ist mit sicherheit nicht der fall: erst behauptet er er hats nicht mal gemäht, auf ein mal doch (nachdem ich gesagt hab es ist in den vorigen jahren egal gewesen (ich glaube er hatte anfangs schiss dass ich ihn gleich anzeig deswegen hat er es auch abgestritten)),dann droht er sofort mit polizei und beschimpft mich und einen freund als grün hinter den ohren, wir hätten keine ahung etc.!

-"Das Gras ist Eigentum des Grundstückseigentümers, eine Wegnahme wäre strafbar."

also ist es nicht sein heu nur weil ers gemäht hat das ist acuh einer der springenden punkte!

-"Der Mäher kann also lediglich die Kosten verlangen, welche für das Mähen angemessen sind, was man also in Eurer Gegend sonst jemand hierfür auch zahlen würde."

ich werde morgen mit ein paar hießigen bauern reden was sie dafür verlangen würden, mache daraus einen mittelwert, ziehe davon ein paar euro aus sympathiegründen ab und mache ihm das angebot dass ich ihm den betrag gebe. ich werde ihm auch sagen dass er das grundstück in zukunft und vor allem in den nächsten tagen in ruhe lassen soll, höchstens am sonnwendfeuer welches teilweise auch auf dieser wiese stattfindet würde ich mal drüber hinwegschaun... Ansonsten droht eben eine anzeige!
das heu werde natürlich ich abholen, wenn er will geb ich ihm ein paar ballen im wert seiner arbeitsleistung wenn er auf das geld verzichtet...

dass natürlich alles nur wenn er keinen solchen pachtvertrag haben sollte! weil dann müsst ich mich wohl an die gemeinde wenden (ist ehh nicht der fall... wer den mann kennt weiß bescheid)!!

Vielen dank für die hilfe an alle... falls mein geplantes vorgehen nicht rechtmäßig sein sollte dann bitte ich um weitere antworten, ratschläge oder meinungen zu dem thema...

Fette Grüße Steve !!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

also ich habe herr.x heute besucht und von ihm den pachtvertrag zur einsicht gefordert. er hat dann auf einmal gesagt er hat doch keinen pachtvertrag (schon wieder lüge, der mann ist nicht ganz sauber und verstrickt sich in seinem eigenen geschwätz), er hätte jedoch das recht auf das heu da er es die letzten jahre immer gemacht hat und wir es ihm jetzt vor der heuzeit hätten sagen müssen... er ist völlig ausgerastet hat mich und meinen freund geschuckt, und das nicht nur ein mal. ich hab dann gesagt er soll mal ganz vorsichtig bleiben sonst ruf ich gleich die polizei. er hat uns wieder beschumpfen uns gedroht usw...

seine aussagen waren :

er holt das heu noch dieses jahr ab da er anscheinend anspruch darauf hat.

er hat anscheinend mit der polizei und der gemeinde geredet (wir haben gestern abend nachdem das rathaus geschlossen hatte geredet ich frag mich wie er das gemacht haben will, wenn dann telefonisch) und die hätten gesagt ihm würde das heu zustehen <- stimmt sowieso nicht der lügt schon wieder und will mich einschüchtern.

nachdem ich ihm vorgeschlagen hab ich zahl ihm das geld fürs mähen sagte er er will 100 euro... total unangemessen bei 50 hätte ich mir es vielleicht noch überlegt! man muss dazu sagen das grundstück welches ihm gehört liegt genau daneben er hat qquasi keine anfahrtskosten und auch fürs mähen dürfte er nur höchstens 20 minuten gebraucht haben!

dann eben nur noch beleidigungen und auch tätlichkeiten (kein schlagen nur geschubse). wenn solch ein schubser von denen er mir mehrere verpasst hat noch ein mal vorkommen sollte lass ich mich einfach umfallen dann darf er blechen, was sicher mehr kosten wird als das heu wert ist... ich hatte mir schon überlegt gleich die polizei zu rufen aber hab mir gedacht das ist es nicht wert. ich bin mir sicher wenn ich alleine dort gewesen wäre hätte er mich auf jeden fall verschlagen...


jetzt hat er bei mir schon ein paar mal angerufen und war auch schon bei mir zu hause und hat geklingelt...
auch meine oma hat er belästigt und denkt wohl auf diese weise hätte ich irgendwnn die hosen vol und würde einfach nachgeben...

mein plan sieht wie folgt aus:

er soll das heu holen, wovon ich ihn auch sicher nur mit polizei abhalten könnte (der mann ist erstens erwachsen zweitens mindestens 2 meter groß), danach zeig ich ihn an...

nun meine fragen:

1. komm ich mit einer solchen anzeige durch, d.h. muss er danach dafür an mich geld zahlen oder zumindestens strafe an was weiß ich wen?

2. muss ich es mir gefallen lassen dass er mir androht er schlägt mich, dass er meine familie belästigt und dass er mich wirklich kräftig wegschubst und das nicht nur ein mal?

3. sollte ich lieber auf meinem grundstück warten und ihn mit hilfe der polizei daran hindern dass er das heu abholt (ohne polizei wär das nicht möglich)?

4. wenn ich ihn daran hindere das heu zu holen:
bin ich dann verpflichtet ihm für seinen aufwand nach dem ersten gespräch in dem ich die mündliche leihe (die sowieso nicht stattgefunden hat, da er nicht mal wusste wer meine oma und mein opa sind, da er erst die mutter meines freunds der dabei war angerufen hat um dort meinen namen herauszufinden) ausdrücklich beendet habe ersatz bezahlen?

er hat mich wirklich schon fast so weit gebracht dass ich sage ok nimm das blöde heu noch dieses jahr mit, doch ich will lediglich aus persönlichen gründen nicht nachgeben.. es geht mir nun nicht mehr ums geld sondern darum diesem mann auch schon in diesem jahr nicht mehr heu umsonst zu bieten. er sollte froh sein, dass er in den letzten 10 jahren schon, ohne absprache nehm ich mal ganz fest an, umsonst heu bekommen zu haben. mir ist auch klar warum er sich so aufregt: er hat nie genug heu muss jedes jahr welches kaufen (unter anderem auch schon von meinem freund, was er sich jetzt auch abschminken kann), und das passt ihm jetzt natürlich garnicht...

vielen dank im voraus! grüße steve

PS: das heu mus morgen oder am montag abgeholt werden, deshalb tendiere ich zu einer nachträglichen anzeige, der mann wird mich wohl sonst sicher körperlich angreifen!! ich würde aber auch gerne eine kassieren, denn das geld was ich dann von ihm fordere übersteigt dann sicher den wert des heues...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

dem Bauern ist bekannt, dass er auf *fremden* Grund und Boden Gras gemäht hat. Hier liegt Habgier und widerrechtlicher Eigennutz vor. Da er ungefragt, im Irrtum eines angeblichen Pachtvertrages mit der Gemeinde, dein Gras gemäht hat, besteht kein Anspruch auf Vergütung für das Mähen.

Von mir bekäme er, nachdem ihm die korrekten Umstände jetzt nachweislich bekannt sind, kein Geld für das Mähen und zusätzlich Grundstücksverbot zum Abholen vom Heu. Nötigenfalls das *Hausrecht* mit Hilfe der Polizei durchsetzen. Viel Kraft und Rückgrat zum Durchstehen mit diesem *Holzkopf* !!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

was sagt mir das jetzt? es sind immer noch fragen offen, und das verunsichert mich jetzt ein wenig!!

danke trotzdem, gruß steve

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

herr.x hat heute das heu abgeholt... zwar früher als er sollte aber ist ja auch klar warum... wie ist es denn nun mit einer anzeige?? würede ich damit durchkommen bzw. welche strafe würde er dafür bekommen? da ich keine lust hatte dass er mich körperlich angreift bin ich mal lieber nicht zu ihm hingegangen, denn er hat das grundstück den ganzen tag beobachtet, ob wir das heu holen wollen das er vorbereitet hat (am ersten tag noch mit recht ab dann aber nicht mehr). das fand ich schon sehr lustig, wenn er nix besseres zu tun hat da ja anscheinend 20 min seiner arbeitszeit 100 euro kosten!!

grüße steve

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ich gehe nicht davon aus, dass er nach einer Strafnzeige (wegen was eigentlich) irgendwie bestraft werden würde.

Selst wenn ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen würde, würde das Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit wegen Geringfügigkeit und/oder mangelndem öffentlichen Interesse eingestelllt werden.

Da bleibt wohl nur der zivilrechtliche Weg der Schadenersatzklage. Wie hoch ist der Schaden eigentlich, d.h.was würde das Heu kosten, wenn man es kaufen müsste?

Außerdem besteht dann aus meiner Sicht auch noch ein Prozessrisiko, da die Sache möglichereise nicht so eindeutig ist, wie das auf den ersten Blick scheint.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

das heu wäre wahrescheinlich so um die 200 euro wert... wie gesagt geht es mir nicht um geld in der sache, sondern lediglich darum wie dieser mann mit mir redet und für wen er sich hält... aber wenn ihr meint dass eine solche anzeige nichts bringen wird ausser zeitverschwendung glaube ich dass ich es einfach dabei belass , denn das einzige was er wenigstens eingesehen hat ist, dass er nach dem diesjährigen heumachen nie mehr durch dieses grundstück kostenlosen profit schlagen wird. nächstes jahr werd ich das gras entweder einem anderen bauern zur verfügung stellen (natürlich nur wenn ich es nicht selber machen will), oder es am besten vor seinen augen während er sein grudstück mäht niedermulchen, d.h. das heu zerheckseln so das niemand daraus gewinn erzielt... das ist für mich dann eigentlich genugtuung genug ^^... auch wenn er mich dann wohl aus meinem traktor zieht...

grüße steve

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
steverocker
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 8x hilfreich)

haste die 2 letzten sätze umgebaut?? oder das ganze ding selbst geschrieben?
ich weiß auch das die sache hier recht lächerlich erscheint aber ich denke jeder kennt sowas, wenn man aus prinzip nicht nachgeben will auch wenns nur um 1 euro oder gar die eigene ehre geht... hört sich altmodisch an is aber so!

danke nochmal an alles die sich dieser eigentlich lächerlichen sache angenommen haben... nur wer live dabei war weiß um was es hier wirklich geht...

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.053 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen