Guten Morgen,
ich habe diesen Beitrag bereits in Erbrecht reingesetzt und habe gerade diese Rubrik gesehen, wo es meiner Meinung nach vielleicht besser aufgehoben ist.
Ich habe nämlich folgendes "Problem":
Mein Vater und meine Tante haben ein gemeinsames Grundstück, das meine Kusine ihnen abkaufen möchte, um dort zu bauen.
Nun meinte eine Freundin zu mir, dass sie vor einigen Jahren ihren Eltern ein Teil des Grundstückes abgekauft hat und da sie ihren beiden Schwestern vorweg einen Teil des Erbes "wegnehmen" würde, musste sie ihren beiden Schwestern einen gewissen Betrag auszahlen.
Sie meinte, dass es wohlmöglich bei mir ähnlich ist.
Jedoch weiß ich nicht, ob dies der Fall ist, da es ja ein gemeinsames Grundstück meines Vaters und seiner Schwester ist und ich ja im Grunde nicht die Schwester bin, sondern eine Kusine.
Hat vielleicht von Euch jemand Erfahrung damit oder weiß, wo ich mich erkundigen kann?
Ich hoffe, dass ich mich nicht unmißverständlich ausgedrückt habe.
Viele Grüße, Sandra
Grundstückverkauf an Kusine
Verbaut?
Verbaut?
1) Ein Verkauf zum ortsüblichen Preis ist keine Schenkung. Es ist ja der entsprechende Geldbetrag hinterher bei Verkäufer da. Von daher stellt sich die Frage eigentlich gar nicht.
2) Selbst bei einer Schenkung hätten nicht bedachte Kinder zu Lebzeiten der Eltern (oder sonstiger Verwandter) keinerlei Ansprüche. Das alles wird - wenn überhaupt - erst aktuell, wenn der Erbfall eintritt. Jeder kann zu Lebzeiten mit seinem Eigentum schließlich machen, was er will.
Allerdings kann es durchaus sein, daß solche Schenkungen seitens der Eltern mit bestimmten Auflagen verbunden werden, um eine Gleichbehandlung der Geschwister zu erreichen. Das ist aber eine privat zu regelnde Angelegenheit ohne Rechtsanspruch.
-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten