Gültigkeit Bebauungsplan

23. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
hausline
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gültigkeit Bebauungsplan

Nehmen wir folgende Situation an:
Es wurde ein Haus in einem Gebiet mit Bebauungsplan gekauft. Der B-Plan gilt für die gesamte Siedlung und gibt von der Gartengestaltung bis zum bebaubaren Bereich alles vor. Beim Hauskauf wurde der B-Plan (Bestandteil Bauvertrag, welcher nicht voeliegt) übergeben. Auf dem B-Plan ist nicht ausgefüllt ab wann er gilt. Laut Makler und Nachbarn würde der Plan nicht mehr gelten, da es einen Vertrag gab, der eine zeitlich Begrenzung vorsieht. Dieser Vertrag liegt nicht vor. Im B-Plan ist vermerkt, dass Carports und Garagen nur im bebaubaren Bereich liegen dürfen und dies sinngemäß für alle Nebengelasse gilt. Gleicht man jedoch den Plan mit den aktuellen Gegebenheiten der Siedlung ab, stellt man fest, dass 90% der Gebäude Nebengelasse außerhalb des bebaubaren Bereichs haben.

Bei dem gekauften Haus liegen mehrere Nebengelasse außerhalb des bebaubaren Bereichs (Terrasse, Wege, Pool).

Wie kann man in Erfahrung bringen, ob der B-Plan noch gilt? (Ohne schlafende Hunde zu wecken ;) )
Kann man die Nebengelasse genehmigen lassen oder ist das im Zuge des B-Plans unmöglich?
Ist der B-Plan ggf. hinfällig, da 90% der Häuser diesen nicht einhalten bzw. es von der Gemeine tolerierte Abweichungen gab (u.a. Zäune)?

Was meint ihr?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ein B-Plan der nicht als Satzung von der Gemeinde erlassen ist, hat keine Gültigkeit. Wenn das deinem Exemplar nicht zu entnehmen ist (vielleicht nur ein Entwurf), suche das zuständige Bauamt auf und lasse dir den gültigen Plan zeigen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Viele Gemeinden stellen ihre gültigen Bebaungspläne auf ihrer Homepage zur Einsicht bereit. Schau doch mal nach, ob das deine Gemeinde auch so macht!

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""

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#3
 Von 
hausline
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gibt nur einen Plan vom folgenden Bauabschnitt online. Dort sind Nebenanlagen verboten außer Gewächshäuser, Gartenhäuser und Pergolas. Ich glaub damals hat auch keiner an Pools gedacht ;) . Laut der Übersicht ist unser B-Plan in Kraft getreten. Und unser B-Plan sagt: "Carports/Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Fläche erlaubt. Das gilt sinngemäß für alle Nebenanlagen"

Was machen wir jetzt? Hat man Chancen eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen? Ich möchte gerne "sauber" sein, nicht das mich mal jemand erpresst ala "Ich sags der Gemeinde, wenn du nicht das und das machst...".

Mal ehrlich: Ich darf einen großen Teich haben aber keinen Pool? Ansonsten wird es halt ein Schwimmteich ;) .

Zur Gemeinde schaffe ich es erst nächste Woche. Da ich aber keine schriftliche Bestätigung zur begrenzenten Gültigkeit des B-Plans besitze (gibt es so etwas überhaupt?) und dieser als "in Kraft getreten" gilt, gehe ich davon aus, dass er so gilt wie er ist.

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Es wäre also zu klären, ob ein rechtsgültiger BPlan besteht.

Ausnahmen/Abweichungen/Befreiungen vom BPlan sind möglich, soweit das Bauamt der Gemeinde zustimmt.
http://dejure.org/gesetze/BauGB/31.html
http://www.neusaess.de/de/Rathaus-und-Service/Dienstleistungen-A-bis-Z/Dienstleistung?view=publish&item=service&id=878

Beides kannst nur Du selbst mit Deiner Gemeinde klären.

"Ist der B-Plan ggf. hinfällig, da 90% der Häuser diesen nicht einhalten bzw. es von der Gemeine tolerierte Abweichungen gab (u.a. Zäune)?"
Hinfällig ist ein rechtsgültiger Bplan dadurch nicht, aber es zeigt, dass zumindest früher mal die Gemeinde "Ausnahmen/Abweichungen/Befreiungen" gegenüber sehr aufgeschlossen war.

Ich würde jedenfalls die Zeit finden, mir einen aktuell gültigen BPlan von der Gemeinde besorgen, BEVOR ich eine Immobilie kaufe. Und soweit ich Bauabsichten habe, auch die Möglichkeiten von "Ausnahmen/Abweichungen/Befreiungen" VORHER abklären. Solche Umstände sind Teil einer Kaufentscheidung und wertbeeinflussend.

PS: und natürlich sind existierende Bebauungen ohne Baugenehmigung eher wertmindernd, weil im Zweifel eben der Rückbau/Abriss droht ...


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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

-- Editiert Lolle am 02.07.2013 01:17

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