Guten Tag,
folgende Frage beschäftigt mich.
Herr Meier hat ein Grundstück in der Größe von 4.000 m², auf diesem Grundstück steht ein Mehrfamilienhaus.
Nun verkauft Herr Meier 2.000m² des Grundstückes an Herrn Müller und vereinbart im Notarvertrag mit Herrn Müller,
das Herr Müller auf dem Grundstück auf dem das Mehrfamilienhaus steht einen neuen Aufgang zum Garten zu erstellen.
Nun macht Herr Müller das aber nicht und Herr Meier verkauft das Mehrfamilienhaus nebst Grundstück an mich.
Habe ich als neuer Besitzer nun Ansprüche gegen Herrn Müller, das er diese Zuwegung erstellt ?
Gültigkeit Notarvertrag
25. Juni 2017
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Frage vom 25. Juni 2017 | 16:56
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 6x hilfreich)
Gültigkeit Notarvertrag
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#1
Antwort vom 25. Juni 2017 | 17:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119374 Beiträge, 39715x hilfreich)
ZitatHabe ich als neuer Besitzer nun Ansprüche gegen Herrn Müller, das er diese Zuwegung erstellt ? :
Wenn die Klausel eine entsprechend Formulierung enthält.
Am besten den Notar fragen, der sollte das beurteilen können.
#2
Antwort vom 25. Juni 2017 | 18:39
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 6x hilfreich)
Dazu müsste ich ja erst einmal den Notarvertrag kennen.
Der ist mir leider unbekannt.
Das hatte aber der voreigentümer dem Mieter ( Hausmeister) so gesagt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Juni 2017 | 19:10
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Dann frag halt den Verkäufer, ob ein Anspruchsübergang auf einen Rechtsnachfolger enthalten ist.
Vorstellen kann ich mir das jedoch nicht.
Berry
#4
Antwort vom 26. Juni 2017 | 11:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Selbst wenn es einen Anspruchsübergang gibt, könnte der Anspruch verjährt sein. Wann hat denn Herr Müller das Grundstück von Herrn Meier gekauft?
Und jetzt?
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