Hallo,
um einen Schaden am Dachstuhl festzustellen, wurde ein Gutachter von mir beauftragt. Bereits vorher war auf Veranlassung des Bauunternehmers ein Gutachter vorort. Es wurde nachgebessert, allerdings nicht ausreichend. Daraufhin wurde von mir ein Gutachter beauftragt. Nun soll wieder nachgebessert werden. Ich als Laie kann nicht beurteilen, ob diesmal "richtig" nachgebessert wird. Ein Gutachter soll zur Überwachachung bei der Nachbesserung dabei sein. Kann ich diese Kosten bei Bauunternehmer geltend machen?
Gutachterkosten - Kann ich diese Kosten bei Bauunternehmer geltend machen?
23. April 2004
Thema abonnieren
Frage vom 23. April 2004 | 12:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachterkosten - Kann ich diese Kosten bei Bauunternehmer geltend machen?
Verbaut?
Verbaut?
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 23. April 2004 | 13:45
Von
Status: Unbeschreiblich (47602 Beiträge, 16827x hilfreich)
Die Kosten eines von Dir beauftragten Gutachters musst Du selbst tragen, wenn die VOB Vertragsbestandteil ist, was bei Bauvorhaben aber üblich ist.
Und jetzt?
Schon
267.808
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten