Hallo zusammen,
aufgrund von Baumängeln steht das Haus kurz vor dem Abriss.
Urteil vom Gericht.
Sollte das Urteil Rechtskräftig werden/sein.
Wie lange bleibt Zeit für die Mieter das Haus zu verlassen
und sich etwas neues zu suchen?
Welche rechte habe ich als Mieter wenn ich weiß,
dass das Haus in dem ich wohne zwecks Abriss in einem Verfahren ist.
Freue mich über Antworten:D
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HILFE! HAUS VOR ABRISS....!!!
Ich würde mal den Vermieter fragen, wo er gedenkt Sie unterzubringen bzw. wie er das Mietverhältnis auflösen möchte.
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...naja meine Frage ist,
wie schnell sowas geht?
bzw. ob ich die Miete kürzen soll oder oder oder..
bin da absolut planlos..:(
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Wieso die Miete kürzen?
1. Den Vermieter anschreiben, wie oben vorgeschlagen, ggf. parallel dazu das Gericht mit Bitte um Informationen hinsichtlich eines Räumungstermins
2. Einem zu knapp geratenen Räumungstermin widersprechen mit Verweis, dass man noch keine neue Wohnung hat.
3. Ab sofort eine neue Wohnung suchen, ggf. zur Stadt/Gemeinde und um Zuteilung einer Notunterkunft bitten, wenn nun eine Frist kommt "in 2 Wochen" oder dergleichen.
4. Je nach Sachlage des Falls, ggf. mit Hilfe eines Anwalts bei Mehrkosten (Umzugskosten und ähnliches) dem Verursacher der Baumängel hinsichtlich Schadensersatzes belangen.
Der erste Schritt ist sowieso dass das Mietverhältnis gelöst wird und ein Räumungstermin genannt wird, entweder vom Vermieter oder vom Gericht. Soweit es denn im Urteil noch nicht genannt wurde. Davor passiert nichts. Kommt so etwas und man hat bereits eine neue Wohnung, dann ist es gut. Dann zieht man schleunigst um. Zwangsräumung gibt es so schnell nicht, dazu müsste der Vermieter dann Räumungsklage erheben.
Waren Sie beim Gerichtsprozess in irgendeiner Form beteiligt?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
vielen dank für die antwort,
ich war beim gerichtsprozess in keiner form beteiligt, wollte mich halt nur mal erkundigen wie schnell sowas geht.
nicht dass es nachher heißt...in 2monaten wird abgerissen, und ich habe noch keinen ordentlichen ersatz gefunden.
:D
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Du solltest, da du um den geplanten Abriss weisst, direkt anfangen, was anderes zu suchen. Und auch dokumentieren. Ansonsten könnte man dir ja später Fahrlässigkeit unterstellen, wenn ein Räumungstermin kommt und du Einspruch einlegst, weil du nichts gefunden hast.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Wenn ein Haus zum Abriß "freigegeben" ist, dann wäre meine Frage, ob der Mieter die Hütte nicht sofort verlassen sollte, um sich selbst nicht zu gefährden.
Ich würde mich mit dem Bauamt in Verbindung setzen. Da erst einmal checken, wie gefährlich es ist, in der Hütte zu wohnen. Und dann sieht man weiter.
wirdwerden
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Hallo,
aus meiner Sicht gilt die gesetzliche Kündigungsfrist weiter. D.h, erst muss der Vermieter mal kündigen. Klar, ein Einspruch zur Kündiung überhaupt ist sinnlos.
Wenn man wegen aktuer Einsturzgefahr ausziehen muss, dann muss eben der Vermieter mal sehen, welches Quartier er bis zum Ende der Kündigungsfrist er anbieten kann. Wenn das dann teurer ist, wie das bisherige, ist das sein Pech.
Wenn keine aktue Einsturzgefahr besteht, kann man sowie so bestehen, dass man bis zum Ende der "normalen" Kündigungfrist drinbleiben kann.
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"Chylla"
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