Hallo,
durch Baumwurzeln aus Nachbars A Garten kann es vorkommen, dass diese Wurzeln Kanalrohre auf ein Nachbargrundstueck B beschaedigen. Hier kann m.W. der Nachbar A fuer Schadenersatz haftbar gemacht werden.
1.) Darf die Versicherung des Nachbarn A vom Geschaedigten B verlangen, auf weitere Forderungen zu verzichten, wenn sie "aus Kulanzgruenden bereit ist, die Kosten fuer Reinigungsarbeiten (einmaliges Wurzelentfernen) zu uebernehmen?
2.) Wie kann der Geschaedigte B ueberhaupt ueberpruefen, ob die Haftpflichtversicherung von A den Schaden und alle Folgeschaeden zu regulieren hat?
Vielen Dank im Voraus fuer Antworten!
Haftpflichtschaden durch Nachbars Baumwurzeln
Verbaut?
Verbaut?
Noch eine Ergaenzung hierzu:
Die Haftpflichtversicherung von A koennte sich auf den Standpunkt stellen, dass eine bereits beschaedigte Sache von den Kaeufern B erworben wurde (naemlich das Haus mit den durch die Wurzeln beschaedigten Abwasserrohr) und der Geschaedigte deshalb keine Ansprueche an den Nachbarn stellen kann. (Stichwort "Verkehrssicherungspflicht)
Hat die Versicherung recht?
Die Versicherung wird sich immer auf Standpunkte stellen, die Ihnen Geld spart.
Wenn der Nachbar, lt. Deiner Aussage haftbar gemacht werden kann, warum solltest Du dann bei seiner Versicherunge zwecks Kulanz irgendetwas anerkennen????
Entweder die Versicherung zahlt oder der Nachbarn. Kann Dir doch egal sein.
"Weitere Forderungen" ist/kann ein sehr weitläufiger Begriff sein/werden.
Wenn ein Baum vom Nachbarn auf Dein Haus stürzt, sind das auch weiter Forderungen.
Wenn es sich nur auf die Wurzel beziehen soll und es kommen Folgeschäden, dann wurden die Wurzeln nicht richtig entfernt. Warum solltest Du dann auf dem Schaden sitzenbleiben?
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Danke f.d. Antwort,
dann ist der dargestellte Fall klar; B darf auf Schadenersatz hoffen.
MfG
Mein Antwort stützt sich hauptsächlich auf Deine gemachte Aussage:
Hier kann m.W. der Nachbar A fuer Schadenersatz haftbar gemacht werden.
Nochmal kurz ein Hallo,
wenn man sich diesen (sicherlich nicht seltenen) Fall btrachtet und nach einer Haftung fragt, wie koennte in diesem Fall die Haftungsfrage beantwortet werden? Greift hier eine Verkehrssicherungspflicht o. aehnliches?
Gruss
Hallo
Zu Deine Frage gibts vieles im Netz, hier eine interessantes Urteil:
http://www.ra-kotz.de/wurzelwerk.htm
MfG
Vielen Dank für alle Antworten,
besonders @ guest123-204 für den Link!
Hallo,
ich möchte gerne eine weiterführende frage stellen, bei der vielleicht auch "fragenfueralle" aufgrund seiner eigenen Erfahrung weiterhelfen kann. Wie ist in dem dargestellten Fall zu verfahren. Muss es gleich auf einen rechtsstreit hinauslaufen, um dort die Haftungsfrage zu klären? Oder ist die Haftung im Fall von Schäden durch Wurzelwerk auf dem Nachbargrundstück klar geklärt und im Gesetz normiert?
Vielen Dank!
Hallo!
Ich habe in diesem Fall auch eine Frage... Unser Kanal ist voll mit Wurzeln der Birke, die bei meiner Nachbarin im Garten steht. Dies hat bei uns im Keller einen Wasserschaden verursacht. Seit heute wissen wir, dass es die Wurzeln dieser Birke sind, und es wurde geraten, diese fällen zu lassen, da die Wurzeln immer nachwachsen werden.
Was passiert, wenn ich für eine Fällung bin, meine Nachbarin diese Birke aber stehen lassen möchte? Sie und ihre Mutter haben die Mehrheit, ich stehe allein. Kann ich, in dem Fall, dass die Birke stehen bleibt, mir zusichern lassen, dass ich für weitere Schäden nicht aufkommen werde?
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