Haftpflichtversicherung Garagenbau nach Hausbau

12. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Barbara1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftpflichtversicherung Garagenbau nach Hausbau

Hallo Zusammen,

folgende Thematik ist für mich zu schwierig, zu beurteilen.
Ich hoffe hier findet sich jemand kompetentes.

Wir haben von 09/2017 bis ca. 10/2018 ein Einfamilienhaus in Eigenregie gebaut.
Die abgeschlossene Bauherrenrechtschutzversicherung ist im März/2019 ausgelaufen.

Nun baut mein Mann selbst die Garage und macht die Aussenanlagen (Garten, Gelände mit Grabarbeiten).

Unsere Haftpflichtversicherung, die wir letzten Monat mit geänderter Police erneuert haben, deckt die Haftpflicht für Neu- Um- und Ausbauten bis zu einer Bausumme von 200.000€ ab.
(Meine Mann hatte davor schon die Haftpflicht bei diesesr Gesellschaft)

Im Eingabeplan, den wir für das Haus eingereicht haben, war aber auch die Garage und eine Geländeplanie mit drauf.

Kann sich die HAftpflicht im Schadensfall auf eine BAusumme von über 200T beziehen oder nicht?
Das Haus war ja schon vor Abschluss der neuen Police fertig.

Zählt die Garage zum Bauvorhaben Haus, da gemeinsam bei der Gemeinde eingereicht?
Ist die ges. Haftpflicht für den Bau der Garage und der Aussenanlagen akt. abgesichert oder nicht?

Vielen Dank im Voraus.
Gruß, Barbara



-- Editiert von Moderator am 12.09.2019 17:53

-- Thema wurde verschoben am 12.09.2019 17:53

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

:forum:


Das betrifft wohl eher Versicherungsrecht.



Als erstes würde man wohl mal die vertraglichen Vereinbarungen lesen müssen, was genau dort zu dem Thema drin steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Barbara1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

Danke fürs Verschieben.
In den Vertragsunterlagen ist das Thema allgemein gehalten:

"Der Versicherungsschutz erstereckt sich....auf die ges. Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 200.000€ je Bauvorhaben.
Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt der Versicherungsschutz."

Kann man nun die Garage un das fertige Haus als getrennte Bauvorhaben betrachten oder nicht?
Mit Haus wäre die Bausumme von 200T deutlich überschritten.

Danke schon mal im Voraus.

LG, BArbara

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