Haftung ausschliessen auf dem Grundstück

11. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
fate_md
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftung ausschliessen auf dem Grundstück

Hallo,

erstmal vorweg, falls dies das falsche Unterforum für diese Frage sein sollte, bitte ich um Verschiebung des Threads und möglichst einer kurzen Mitteilung per mail mit der neuen URL.

Meine Frage mag evtl. etwas eigenartig klingen, ist aber ernst gemeint. Angenommen ich würde privat eine Rennstrecke für PKW / Motorräder etc. bauen und diese quasi an die Interessenten vermieten, bin ich dann mit einem Hinweis (der ggf. von jedem unterschrieben werden muss?) à la "Benutzung auf eigene Gefahr" oder sowas aus dem Schneider, oder muss ich im Fall von entstehenden Schäden trotzdem haften? Bzw. was muss ich tun, damit ich eben nicht für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann?

Danke schonmal.

MfG
fate

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"Auch 1000 Meilen beginnen mit dem ersten Schritt..."

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Du haftest nur für die Gefahr aus dem Grundstück, z.B. Verkehrssicherung, nicht aber
die Gefahr aus der Nutzung. Dies sollst auch im Vertrag festgehalten werden.

Für den Bau der Rennstrecke muss daher von Bauamt genehmigt und abgenommen werden.

Für die Haftung aus der Nutzung muss der Renn-Veranstalter Versicherung abschließen.
Er haftet auch für die durch seine Veranstaltung verursachte Schäden an Deinem Grundstück /Rennbahn.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

Als Anbieter einer solchen Rennstrecke zur Vermietung handelst Du gewerblich. Dafür würde ich Dir die Aufstellung einer AGB empfehlen.

Die Formulierung dieser AGB einschließlich der Formulierung des Haftungsausschlusses solltest Du einem Rechtsanwalt überlassen.

0x Hilfreiche Antwort

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