Halbes Haus verkaufen?

21. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
rheinnixe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Halbes Haus verkaufen?

Hallo zusammen,
habe folgendes Problem,meine Eltern 70&76 Jahre sollen laut Arzt nicht mehr alleine in Ihrer Wohnung bleiben,sie möchten zu mir ziehen damit ich mich um sie kümmern kann.Jedoch gehört Ihnen das halbe Haus in dem sie noch leben die andere Hälfte gehört meinem Onkel .Sie wollen hier in der Gegend ein Haus kaufen in dem wir alle zusammen leben können.
Nun meine Frage muß mein Onkel eine Hypothek auf das Haus das er ja dann alleine hat aufnehmen um meine Eltern auszuzahlen?
Oder wenn er das nicht will können meine Eltern Ihren Anteil vermieten?
wo kann man den wert einer Immobilie ermitteln lassen,oder macht das die Bank die die Hypothek vergibt?
Vielen Dank schon mal für die Antworten

-----------------
""




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8427 Beiträge, 3804x hilfreich)

Die Bank kann der Wert der Immobilie z. B. ermitteln, wenn beide Parteien sich einig sind und das Haus verkaufen wollen bzw. dass der Onkel die Hälfte deiner Eltern kauft.

Wenn die Eltern Eigentümer einer Wohnung im Haus sind, können sie die natürlich auch nutzen, indem sie sie vermieten.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 303x hilfreich)

Bei einem 2-Familienhaus kommt auch eine Teilung in Frage. Dadurch entstehen 2 Eigentumswohnungen mit zugeordnetem Grundbesitz.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 516x hilfreich)

Handelt es sich um ein Doppelhaus? Um ein Haus mit 2 Wohnungen? Um ein Haus in dem 3 Personen wohnen?
Wer ist wie Eigentümer? Ich glaube nicht, dass deine Eltern und dein Onkel zu je 33,3 % Eigentümer sind.

Ein Eigentümer kann von niemanden gezwungen werden, eine Hypothek aufzunehmen und sein Eigentum als Sicherheit zu leisten.

Und wollen deine Eltern wirklich ausziehen, willst du sie wirklich pflegen? Vermutlich hat der Arzt nur empfohlen, dass sie Hilfe erhalten (Pflegestufe?). Vielleicht solltest du mit dem Arzt sprechen, was er eigentlich wirklich meinte. So alt sind deine Eltern nämlich noch nicht.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rheinnixe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo ,es ist eigentlich ein 3 Fam.Haus unten wohnen meine Eltern in der Mitte mein Onkel mit seiner Freundin und den ausgebauten Speicher nimmt seine Freundin als Ankleide/Bügel Räume (sind 3 Zimmer)
Erst gehörte das Haus meinem Vater und seiner Schwester seit sie nicht mehr lebt hat mein Onkel Wohnrecht.
Er ist auch sehr gemein zu meinen Eltern seit meine Tante nicht mehr lebt
Er mußte auf Befehl seiner Freundin mit dem rauchen aufhören und macht meinen Vater(Raucher) das Leben zur Hölle er solle Fenster und Türen geschlossen halten damit kein Rauch nach oben zöge,,,
Meine Mutter die blind ist motzt er an wenn sie Ihn was fragt,sie sieht es ja schließlich nicht,,,
Wohne ja leider 130km von Ihnen entfernt in der Gegend aus dem der Vater meines Vaters stammt deshalb möchten die beiden ja auch zu mir.
Außerdem will niemand von uns das sie sich von Fremden auf Deutsch gesagt den Hintern abputzen lassen.Sie haben beide Bandscheiben Vorfälle ,Diabetes usw.und wollen nicht länger mit diesem Ekel unter einem Dach wohnen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2023 Beiträge, 1551x hilfreich)

Ein Wertgutachten erhält man vom Gutachterausschuß beim zuständigen Katasteramt. Das kostet natürlich Geld, ist dafür aber ein neutrales Gutachten.

Außerdem sollte man den Onkel fragen, ob er Interesse am Besitz des ganzen Hauses hat - man kann ihn nicht dazu zwingen, die Hälfte zu kaufen. Falls er nicht kaufen will, dann bleibt nur die Möglichkeit der Vermietung oder der Aufteilung in Eigentumswohnungen (da muss der Onkel aber auch mitmachen).

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
rheinnixe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Und wenn man die eigene Hälfte vermietet kann er nichts machen?
Und wie sieht es aus mit der Dachwohnung die er ganz alleine nutzt?Eigentlich müßte er dafür ja auch meinen Eltern anteilig Miete zahlen oder?
Vor 2 Monaten kam er an es müsse in der Dachwohnung ein neues Fenster rein weil ein Bügelbrett reingeknallt ist,meine Eltern durften 300 Euro dafür blechen,,
Das Außengelände nutzt er auch alleine doch die Kosten für s Gießen,neue Pflanzen bekommen auch meine Eltern aufgelastet.
Dabei hat mein Vater obwohl er über 40 Jahre im Tiefbau geschafft hat ne Minirente von grade mal 700 Euro,,,
Das ist alles so ungerecht,,

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8629 Beiträge, 4682x hilfreich)

Dein Vater und dein Onkel bilden eine Bruchteilsgemeinschaft, d.h. jedem Eigentümer gehört die Hälfte an jedem Quadratmeter des Hauses. Deinem Onkel gehört somit auch die Hälfte an der Wohnung deiner Eltern, wie deinen Eltern die Hälfte an den vom Onkel bewohnten Räumen.

#Und wenn man die eigene Hälfte vermietet kann er nichts machen?#
Es gibt keine eigene Hälfte (s.o.)

Vermieten kann man nur unter Mitwirkung aller Eigentümer.

Die Kosten haben die Eigentümer gemäß ihrer Miteigentumsanteile zu tragen.

Um klare Verhältnisse zu schaffen, müsste das Haus in Wohnungseigentum aufgeteilt werden. Das setzt die Mitwirkung aller Miteigentümer voraus, da dies notariell beurkundet werden muss. Es muss ein Architekt beauftragt werden etc. Das kostet!

Die andere Möglichkeit wäre, dass der Onkel die Hälfte den Eltern abkauft. Die muss ebenfalls notariell beurkundet werden. Kann der Onkel den Kaufpreis aufbringen bzw. kann er einen Kredit aufnehmen und diesen auch zahlen?

Es wäre natürlich auch möglich die Hälfte an einen Dritten zu verkaufen, allerdings wird sich sehr wahrscheinlich kein Käufer hierfür finden.

Als letzte Möglichkeit könnte die Teilungsversteigerung beantragt werden, dann wird das gesamte Haus versteigert.


-- Editiert am 24.10.2010 12:18

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.104 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.085 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.