Hallo zusammen!
Wir haben im Oktober 2019 eine Erdgeschosswohnung in einem 6-Familienhaus als Neubau gekauft. Die Wohnung ist seitdem vermietet.
Seit über 1 Jahr schleifen 2 Innentüren am Boden. Wir haben selbttätig schon mal abgeschliffen, dann schliffen die Türen irgendwann wieder. Festgestellt wurde durch einen bestellten Handwerker des Verkäufers voriges Jahr, dass die Zargen nicht fachgerecht eingebaut wurden und diese sich gelöst haben. Somit schleifen die Türen.
Da sich der Verkäufer mittlerweile versucht, "raus zu tun" wäre meine Frage, ob ich eine Firma bestellen kann, und die Rechnung auf den Verkäufer ausstellen kann? Diese würde ich ihm dann zuschicken mit der Bitte um Begleichung. Vermutlich wird sich keine Firma finden, die das mitmacht, aber welche anderen Möglichkeiten hätte ich?
Grundsätzlich gilt doch hier die Frist von 5 Jahren, richtig?
Eine Email mit einer Fristsetzung und anschl. automatischen Verzug habe ich ihm bereits geschrieben. Die Frist endet Ende September.
Danke im Voraus!
Handlungsfähigkeit bei Verweigerung der Gewährleistung
18. September 2023
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Frage vom 18. September 2023 | 17:36
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Handlungsfähigkeit bei Verweigerung der Gewährleistung
Verbaut?
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#1
Antwort vom 18. September 2023 | 18:07
Von
Status: Unbeschreiblich (34096 Beiträge, 5887x hilfreich)
Steht das im Vertrag?ZitatGrundsätzlich gilt doch hier die Frist von 5 Jahren, richtig? :
Das war vor oder nachdem der Türbauer das mit den Zargen feststellte?ZitatWir haben selbttätig schon mal abgeschliffen, :
Wie macht er das? Schriftlich und mit welcher Begründung?ZitatDa sich der Verkäufer mittlerweile versucht, "raus zu tun" :
Selbst einen Handwerker bestellen ist möglich. Fraglich, ob der Handwerker das akzeptiert, denn DU bist der Auftraggeber. Und fraglich ist auch, ob der Verkäufer die Rechnung dann bezahlt.
Und die hat der Verkäufer erhalten ? War das die erste Fristsetzung?ZitatEine Email mit einer Fristsetzung und anschl. automatischen Verzug habe ich ihm bereits geschrieben. Die Frist endet Ende September. :
#2
Antwort vom 18. September 2023 | 18:13
Von
Status: Lehrling (1971 Beiträge, 413x hilfreich)
ZitatEine Email [...] habe ich ihm bereits geschrieben. :
... und die ist natürlich auch angekommen
Mangel schriftlich anzeigen und unter konkreter Fristsetzung Nacherfüllung fordern.
Nach fruchtlosem Fristablauf zum Anwalt und den weiter machen lassen.
P.S.: Der mangelhafte Einbau muss im Streitfall nachweisbar sein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. September 2023 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (124251 Beiträge, 40344x hilfreich)
Zitatob ich eine Firma bestellen kann, und die Rechnung auf den Verkäufer ausstellen kann? :
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Rechtlich ist das "können" aber regelmäßig unrelevant.
ZitatDiese würde ich ihm dann zuschicken mit der Bitte um Begleichung. :
Erfahrungsgemäß haben solche Schreiben diese Relevanz
Zitatwelche anderen Möglichkeiten hätte ich? :
Gerichtsfest Verzug herstellen und nach fruchtlosem Fristablauf vor Gericht ziehen.
#4
Antwort vom 18. September 2023 | 22:57
Von
Status: Lehrling (1971 Beiträge, 413x hilfreich)
ZitatGerichtsfest Verzug herstellen und nach fruchtlosem Fristablauf vor Gericht ziehen. :
Dazwischen gibt es noch die Nachfrist, die bei derartigen Sachen durchaus eine deutliche Kostenreduzierung bringen kann. Natürlich nur, wenn sie von einem Anwalt kommt und schon damit den Willen zur Klärung vor Gericht klar erkennen lässt.
Selbst gesetzte Nachfristen sind weniger als ein Echo und zeigen der anderen Partei nur, dass da nichts kommen wird.
#5
Antwort vom 19. September 2023 | 11:02
Von
Status: Weiser (17373 Beiträge, 5946x hilfreich)
Die braucht nur auf dem Eingangsserver zu liegen, völlig egal ob der Empfänger diese abgerufen hat oder nicht.Zitat... und die ist natürlich auch angekommen :
#6
Antwort vom 19. September 2023 | 13:05
Von
Status: Unbeschreiblich (124251 Beiträge, 40344x hilfreich)
ZitatDie braucht nur auf dem Eingangsserver zu liegen, völlig egal ob der Empfänger diese abgerufen hat oder nicht. :
Richtig.
Ist halt nur doof, dass 99,9% aller Privatnutzer nicht mal hinbekommen das
quote=-Laie-]auf dem Eingangsserver zu liegen
nachzuweisen.
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