Handwerker insolvent, wie Baumängel in Rechnung?

10. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
ya261180-16
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)
Handwerker insolvent, wie Baumängel in Rechnung?

Liebe alle,

Handwerker A nahm den Auftrag zum Umbau eines Bades entgegen und verlegte falsch Fliesen, sodass im Falle der Benutzung Wasser in ein anliegendes Zimmer fliest.
Dies wurde auch bemängelt und da sich A nicht mehr meldete, landete die Angelegenheit vor Gericht. Ein Sach verständiger begutachtete das Badezimmer und teilte den Bauleuten mit dass A insolvent sei, sodass hier nur Kontakt mit seinem Insolvenzverwalter bestünde.
Nun ist es so dass A seinerzeits keine Schlussrechnung stellte und es unklar ist welcher Betrag noch offen sei.
Was passier als nächstes? Ist zu befürchten, dass der Insolvenzverwalter eine Schlussrechnung stellt, welche vollständig zu begleichen ist? Kann hier die Mängelbeseitigung verrechnet werden? Oder müssen die Bauleute den Mangel gesondert in Rechnung stellen und sich hinter all den Schuldnern hinten anstellen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

es bestand auch vorher schon das Recht, aufgrund der Mängel Teile der Zahlungen zurückzubehalten, daran ändert sich durch das Insolvenzverfahren erstmal nichts.
Über die Höhe kann man natürlich immer schön streiten, der Gutachter wird sich aber vielleicht auch dazu geäußert haben(?).

quote:
Kann hier die Mängelbeseitigung verrechnet werden?
Was heißt denn "die Mängelbeseitigung"? Wurde das schon gemacht bzw. in Auftrag gegeben? Denn natürlich hat der erste Handwerker auch noch ein Nachbesserungsrecht, da sollte man nicht vorschnell sein.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ya261180-16
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Stefan,
Vielen Dank erstmal.
Zum Hergang..

Handwerker erhielt den Auftrag und eine Vorauszahlung von 5 000 Euro. Der Auftragswert des Bades betrug 17000.
Handwerker baute das Bad um und verlegte schief Fliesen, sodass man sich an den Kanten verletzen kann und beim Duschen Wasser ins Wohnzimmer läuft.
Danach verschwand der Handwerker und meldete sich nicht mehr.
Die Mängel wurden angemelden und mehrere Fristen zum Beseitigen gestellt die auch verstrichen sind. Alle Schreiben samt Nachweis zugestellt.
Dann ging es an das Gericht und ein Sachverständiger teilte den Bauherren über die Inso mit.
Es gibt nochkein Entscheid, aber die geforderte Summe zur Mängelbeseitigung, die noch nicht passiert ist, beläuft sich auf 6 000.

Und was jetzt unklar ist, wenn das Gericht den Bauherren recht gibt, WER stellt die Endrechnung? Wird davon die vom Gericht festgesetzte Summe abgezogen und wenn nicht, dürfen das die Geschädigten selbst machen?

ODER
Kommt vomInsolvenzverwalter die Endrechnung von 17000-5000= 12 000. Die Summe der Mängelbeseitigung muss gesondert von den Geschädigten dem insolventen Handwerker stellen. Und würden sich damit wahrscheinlich hinter weiteren Gläubigern anstellen müssen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

gut, nehmen wir an, die 6000 Euro Schaden gehen auch so durch (imho ist das wahrscheinlich) und die Gegenseite weigert sich schlußendlich, die Mängel zu beseitigen (warum auch immer).

Nun geht es an die Rechnungstellungen. Wenn ich der Insolvenzverwalter wäre, würde ich eine Rechnung gemäß Auftrag stellen (17.000 Euro), davon sind abzüglich der Vorauszahlung noch 12.000 Euro öffen.
Nun gehst du hin und kürzt wiederum die Rechnung - mit Verweis auf Gutachter und/oder Gerichtsurteil - um die 6.000 Euro Schaden (ggf. noch etwas mehr, falls du weitere Kosten hattest, etwa Anwalt, Gutachter und Gerichtskosten) und zahlst fristgerecht den Restbetrag. Damit sollte die Sache dann erledigt sein.

quote:
Die Summe der Mängelbeseitigung muss gesondert von den Geschädigten dem insolventen Handwerker stellen. Und würden sich damit wahrscheinlich hinter weiteren Gläubigern anstellen müssen?
Nein, so kommt es sicher nicht. Zum Glück hast du nicht die ganze Summe voraus gezahlt, dann wäre es imho nämlich so wie von dir befürchtet.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
ODER
Kommt vomInsolvenzverwalter die Endrechnung von 17000-5000= 12 000.

Was hast du an dem Text von reckoner nicht verstanden?
Natürlich KANN der Insolvenzvermittler eine Rechnung über 12.000€ stellen.
Die Höhe der Rechnung ist aber strittig und ihr kürzt um 6.000 Euro.

Ihr habt doch erst 5000€ bezahlt, was soll der Text mit "aber geforderte Summe beläuft sich auf 6.000€"? Wer fordert diese Summe? Das ist doch einfach der Betrag, den Ihr von dem rechnungebetrag abziehel wollt und könnt!

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ya261180-16
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 15x hilfreich)

Super, vielen Dank euch allen..
Bin jetzt beruhigt:-)

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1x Hilfreiche Antwort

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