Hallo!
Auf dem Grundstück meiner Eltern hat sich folgendes Problem ergeben:
Entlang der Grenze zum Nachbargrundstück ist der Hang mit vertikal aufgestellten Bahnschwellen (Höhe ca 1m80) abgestützt.
Oberhalb der Bahnschwellen war bis vor einigen Jahren ein durchgänging unversiegelter Grünstreifen mit Baumbewuchs von etwa 3m Breite.
Vor einigen Jahren wurde auf dem Nachbargrundstück entlang einem Teil der Grunstücksgrenze ein befestigter Fahrweg mit Fundament und Verbundsteineindeckung genau bis an die Hangabstützung angelegt.
Genau auf diesem Abschnitt drückt es die Bahnschwellen auf unser Grundstück. Einige davon sind schon gänzlich umgefallen, der angrenzende Carport wird davon auch stark in Mitleidenschaft gezogen. Der Fahrweg oberhalb ist etwa um 30cm abgesunken.
Wir haben nun, um ein weiteres Absacken und einen Zusammensturz des Carports zu verhindern, das Fundament des Weges auf unserer Seite so gut als möglich abgestützt.
Dort wo der Weg nicht an unserem Grundstück entlangführt, stehen die Bahnschwellen kerzengerade.
ggf kann ich noch Fotos nachreichen.
Wie ist die rechtliche Situation? Sind meine Eltern für die genügende Stabilität der Hangabstützung verantwortlich oder die Nachbarn für den erhöhten Erddruck/ausreichende Drainage? (ggf Bebauungsgrenze?)
Zum Teil sieht es so aus, als wäre der Weg unterspült worden...
Danke im Voraus &
Mit freundlichen Grüßen
zehbeh
-- Editiert zehbeh am 28.08.2012 15:59
Hangbefestigung bricht ein - wer trägt die Kosten?
Verbaut?
Verbaut?
- Auf wessen Grundstück stehen die Bahnschwellen, und wer hat sie errichtet?
- Haben deine Eltern ihr Grundstück abgegraben, um einen flachen Garten / Platz für den Carport zu haben, oder hat der Nachbar sein Grunstück angefüllt?
Verantwortlich ist normalerweise immer derjenige, der die gewachsene Oberfläche verändert: er muss dafür sorgen, das durch seine Maßnahme die Nutzung des Nachbargrunstücks nicht beeinträchtigt wird.
Bei einer Abgrabung bzw. Aufschüttung muss man z.B. für eine dauerhafte Abstützung sorgen. Aus der Landesbauordnung kann sich auch die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für solche Maßnahmen ergeben.
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Hallo und danke für die rasche Antwort!
Der Hang wurde abgegraben und die Hangabstützung vom Vor-Eigentümer vor etwa 30 Jahren errichtet.
Ich gehe davon aus, dass daraufhin auf der Nachbarseite auch zum Teil noch etwas aufgeschüttet wurde.
Meiner Ansicht nach wäre es wichtig zu wissen, ob der befestigte Weg oberhalb der Hangabstützung, der meines Erachtens verantwortlich für das Problem ist, überhaupt hätte dort entlang geführt werden dürfen?!
Grüße
zehbeh
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Ich gehe mal davon aus, das es sich um alte Bahnschwellen aus Holz handelt (deren Verbau im Garten seit einigen Jahren verboten ist: link ).
Wenn die Bahnschwellen vor 30 Jahren eingebaut wurden, dann kann es durchaus sein, das sie inzwischen verrottet sind - zumindest der untere Teil, der im Boden eingelassen ist.
Für diese Vermutung spricht auch, das einige Schwellen bereits umgefallen sind. Das kann ja nur passieren, wenn die Schwellen keinen Halt mehr im Boden haben. Oder sind die Schwellen nicht tief im Boden verankert, sondern nur gegen die Böschung gelehnt?
Da der oben liegende Nachbar aufgrund seines Weges auch Interesse an einer dauerhaften Absicherung der Böschung hat, sollte man versuchen, ihn an den Kosten der Absicherung zu beteiligen. Ist er vielleicht der Voreigentümer? Dann ständen die Chancen auf eine Beteiligung besonders gut, weil er dann ja selbst der Erbauer der Abstützung wäre!
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-- Editiert joebeuel am 28.08.2012 21:41
Über das Problem mit alten Bahnschwellen bin ich mir bewusst, ist aber ja ein anderes Thema.
Ich bin einfach der Meinung, durch den erhöhten Bodendruck, resultierend durch das Betonfundament und die Verbundsteineindeckung, welches nun etwa 30cm höher liegt als das ursprüngliche Geländeniveau, tragen die Nachbarn die Schuld an der Überlastung der Stützwand.
Dazu habe ich auch folgenden Paragrafen zum Nachbarschaftsrecht (RLP) gefunden:
quote:
§ 43 Grundsatz
Wer den Boden seines Grundstücks über die Oberfläche des Nachbargrundstücks erhöht, muß einen solchen Abstand von der Grenze einhalten oder solche Vorkehrungen treffen und unterhalten, daß eine Schädigung des Nachbargrundstücks insbesondere durch Absturz oder Pressung des Bodens ausgeschlossen ist. Die Verpflichtung geht auf den Rechtsnachfolger über.
Und da eine solche Schädigung nur dort ersichtlich ist, wo eine bauliche Maßnahme vorgenommen wurde, halte ich einen kausalen Zusammenhang für offensichtlich.
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quote:
Und da eine solche Schädigung nur dort ersichtlich ist, wo eine bauliche Maßnahme vorgenommen wurde, halte ich einen kausalen Zusammenhang für offensichtlich.
Das ist ein Punkt. Aber der Nachbar wird vermutlich die Abgrabung für ursächlich halten - und liegt damit auch nicht falsch.
Fakt ist:
Hätten Deine Eltern nicht abgegraben, hätte der Nachbar keine Absackungen.
Hätte der Nachbar auf seinem Grundstück keine Straße gebaut, wär auch nichts passiert.
Nun darf der Nachbar auf seinem Grundstück aber fahren und es scheint, dass die Abstützung für diesen Fall nicht ausreicht. Ich sehe da leichte Vorteile beim Nachbarn, was die Argumentationskette angeht.
Geregelt ist das im BGB, §909 - http://dejure.org/gesetze/BGB/909.html
Wie verhärtet sind denn die Fronten schon? Sind die Parteien noch an einer einvernehmlichen Lösung interessiert oder werden schon die Messer gewetzt?
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Die Sache wurde zwischen beiden Parteien noch überhaupt nicht thematisiert...beide Seiten wollen wohl keinen Streit und keine Kosten
Andererseits ist der Schwiegersohn der Nachbarn Architekt und ich weiß, dass er sich die Sachlage schon mal angeschaut hat. Danach kam aber nix mehr...
Ich muss mir wohl erst mal einen Katasterauszug oder den Bebauungsplan besorgen und schauen, wo überhaupt genau die Grundstücksgrenze verläuft.
Möglicherweise liegt diese ja auch ein Stück weit hinter der Stützwand. Dann sähe die Situation noch mal etwas anders aus...
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