Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen: Ích habe schon lange einen Antrag auf Einschreiten wegen einer deutlichen Grenzüberschreitung beim Bauamt laufen. Die verzögern bereits jahrelang, haben aber eigentlich keinen Grund sich rauszuwinden und haben dies auch schon mit anderen Worten zugegeben.
Plötzlich bekomme ich ein Schreiben mit dem Inhalt, daß der Grenzverlauf nicht eindeutig geklärt sei. Dann habe ich geantwortet, daß vor Jahren vermessen wurde, beide Nachbarn haben unterschrieben, die Grenzmarkierungn sind noch vorhanden. Da die Grenzmarkierung an bzw. unter Bauten angebracht sind und deutlich freiliegen, kann es meiner Ansicht nach keine Zweifel geben. Zur Antwort bekomme ich, daß der Grenzverlauf nicht eindeutig z. B. durch eine Einmessung geklärt sei.
Ich kann das nicht nachvollziehen. Irgendwo habe ich bereits seit längerer Zeit ein ungutes Gefühl mit dem Bauamt (Gesprochenes und Schriftliches gehen weit auseinander). Eine Anmerkung: Aus diesem Bauamt sind bereits vor Jahren Mitarbeiter wegen Bestechung entfernt worden!
Ich weiß nicht mehr, was ich noch tun soll. Ich möchte natürlich kein Geld für eine unnötige Einmessung o. ä. verschwenden.
Ich danke schon jetzt für Hinweise.
Hat das Bauamt recht?
Verbaut?
Verbaut?
Wenn mit "Grenzüberschreitung" ein Überbau über die Nachbargrenze und mit "Bauamt" die Bauaufsichtsbehörde gemeint sein sollte, ist verständlich, dass sich die Behörde für dieses vorrangig zivilrechtliche Problem nicht interessisert.
Hallo,
genau, es handelt sich um einen Überbau. Das Bauamt hat mir jetzt mitgeteilt, daß es einschreiten würde, wenn ich die Grenze z.B. einmessen lasse. Wenn das Bauamt nicht einschreiten will, könnte man mir das mitteilen. Aber immer neue Hürden aufzubauen, finde ich schäbig.
Außerdem hat das Bauamt einen Bau eines anderen Nachbarn ca. 20 cm von der Grenze genehmigt, obwohl der nach den Gesetzen gar nicht genehmigungsfähig war. Ich werde das Gefühl nicht los, daß hier Schikane, Bestechung, private Vorteilnahme oder Politik im Spiel ist. Als Person ohne Beziehungen hat man wohl keine Chance.
Dennoch wüßte ich gern, ob ich trotz Vermessung noch eine Einmessung vornehmen lassen muß. Das ist schließlich mit Geld verbunden.
Weiß zu dem Thema jemand etwas?
Herzlichen Dank.
Grüße
GMS
-- Editiert von GMS am 28.02.2005 11:22:26
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