Hallo zusammen !
Stimmt es, daß ein Makler nur mit der Zustimmung des Eigentümers Einsicht ins Grundbuch hat ?
MfG,
CC
Hat ein Makler Einsicht ins Grundbuch ?
3. Februar 2005
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Frage vom 3. Februar 2005 | 08:27
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 18x hilfreich)
Hat ein Makler Einsicht ins Grundbuch ?
#1
Antwort vom 3. Februar 2005 | 08:50
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2937x hilfreich)
Einsicht ins Grundbuch hat normalerweise jeder, der ein berechtigtes Interesse daran hat. Ein Makler will verkaufen, kann dies doch aber nur auf Auftrag. Ich würde ihm nur einen Auszug geben, wenn er eine Vollmacht vom Eigentümer dabei hat.
#2
Antwort vom 3. Februar 2005 | 20:03
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
Stimmt, was sika schreibt. Ist in der Grundbuchordnung eindeutig geregelt.
Das GBA darf nur dann eine Einsicht gewähren, wenn das berechtigte Interesse nachgewiesen wird. Sonst könnte ja jeder Makler/ Privatperson (kostenpflichtige) Einsicht nehmen.
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