Haus, Zaun und Nachbarschaftsstreit

8. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
ellipirelli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Haus, Zaun und Nachbarschaftsstreit

Ich habe einen 180 cm hohen Sichtschutzzaun etwa 10 cm vor der Grundstücksgrenze, die ebenfalls mit einem Maschendrahtzaun von etwa 120cm Höhe versehen ist, errichtet. Da ich Hunde habe und einen Pflegehund, der mir schon 3 x ausgerückt ist, hat mich der Tierschutzverein dabei unterstützt. Bei den Behörden habe ich mich vorher erkundigt und die Bestätigung erhalten, dass ich bis zu 2m hoch zum Nachbarn eine Zaun errichten darf (Außenbereich Coesfeld). Der Nachbar wurde vier Wochen vorher mündlich unterrichtet. Nun verlangt der Nachbar, dass ich den schäbigen 1,20 Maschendrahtzaun, der schon vor Kauf des Hauses (etwa 10 Jahre) da stand, entfernen soll, weil er ihm nicht gefällt. Da dies zu den billigen Lammellenzäunen für mich noch einen zusätzlichen Schutz gibt, möchte ich ihn dort lassen. Außerdem ist dies direkt auf der Grundstücksgrenze, obwohl der Nachbar behauptet, es wäre mein Zaun. Er droht, selbst diesen abzureissen und mir auf mein Grundstück zu werfen." Der neue Zaun gefällt ihm, ich hätte ihn vor den Maschendraht setzen sollen."" Und auf seinem Grundstück ist der Hund ja noch nie gekommen". Wie kann ich mich jetzt verhalten? Wer hat Recht?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ellipirelli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass bereits ein alter, kaputter Sichtschutzzaun des gleichen Formates zu 4/5 der Länge 10 Jahre lang dort stand. Neu sind also nur vier Elemente hinzugekommen, die eine Lücke schließen und dass der alte Lamellenzaun gegen einen neuen, schön gestrichenen ersetzt wurde. Allerdings versperre ich Ihnen nun die Sicht auf meine Terrasse und meinen Pool.
Vielen Dank

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn der Zaun auf deinem Grundstück steht, dann ist es dein Zaun. Wenn dem Nachbarn das Aussehen nicht gefällt, dann ist das sein Problem. An deinem Eigentum darf sich der Nachbar nicht vergreifen. Zu deinem Problem wird der Zaun erst dann, wenn er den Nachbarn gefährdet, z.B. wenn durchgerostete Zaundrähte auf das Nachbargrundstück ragen.

Wenn der Zaun auf dem Grundstück des Nachbarn steht, dann kann er damit machen was er will.

Um einem Nachbarschaftsstreit vorzubeugen empfehle ich ein Gespräch mit dem Nachbarn, in dem du ihm deine Pläne bezüglich des Zaun erläuterst - wenn er bereits alt ist, muss er ja vermutlich innerhalb der nächsten Jahre erneuert werden werden...

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ellipirelli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Maschendrahtzaun steht genau auf der Grenze, ob er nun zu meinem Haus gehört, kann ich nicht nachweisen, da ich erst seit zwei Jahren hier wohne. Er ist in Ordnung, aber schon nicht mehr so in Form und natürlich nicht schick. Dadurch, dass ich einen neuen vorgesetzt habe, sehe ich ihn ja nicht. Ich habe bereits mit ihm gesprochen, aber er ist ein alter, verbitterter Mann, der fordert und droht. Ich teilte ihm mit, dass ich auf eine nette Anfrage von ihm, wie wir das nun machen sollen, sicherlich kompromissbereit reagiert hätte, aber im Moment andere Prioritäten für mich gesetzt habe. Für alles muss ich ihm Rechenschaft ablegen: Warum ein Dach abdichten wichtiger ist und warum ich den Fassadenanstrich zuerst machen muss und so weiter. Er besteht auf seinen Willen. Selbst dass auf dem offentlichen Grünstreifen parken möchte er mir verbieten, da er nur für Besucher sein soll. Das nur als Beispiel, womit wir es zu tun haben.
Ich habe den Zaun ja nun schon fast fertig und die Beschwerde kam auch erst, nachdem ich die besagte Lücke geschlossen habe. Vier Wochen zuvor hatte ich ja mitgeteilt, dass die komplette Zaunseite erneuert und vervollständigt wird. Er widerspricht: Erst Beschwerde, dass er auf den Zaun schaut und dann Forderung den anderen, niedrigen Flechtzaun abzureissen.
Ich habe keine Rechtschutzversicherung und kann auch nicht klagen, falls er irgendwas unternimmt. Durch die Gefährdung mit den Hunden (auch wenn sie nicht beißen) und der Nachfrage beim Amt, bin ich mit dem hohen Zaun sicherlich rechtlich auf der sicheren Seite, aber ich weiß nicht, ob er den "Dichtzaun/Sichtschutz" noch bemeckern kann, weil es ihm ja Schatten in seinem Garten wirft oder er durch sein Wohnzimmerfenster auf den Zaun schaut und mich nicht mehr beobachten kann. Man muss bei ihm auf alles gefasst sein.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ich rate zu ein wenig mehr Gelassenheit.

Wenn ihn der Maschendrahtzaun stört - soll er ihn doch wegmachen.
Eine zusätzliche Sicherung gegen das Ausbüxen der Hunde brauchst du nicht. Für einen Hund, der einen Lamellenzaun umkippen oder überklettern kann, stellt ein alter Drahtzaun auch kein Hindernis dar!

Das ein Sichtschutz bis 2 m Höhe zulässig ist, das hat dir ja schon die Gemeinde bestätigt, da brauchst du auf Forderungen des Nachbarn nicht zu reagieren.



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