Haus-Kauf, aber noch Mieter drin

8. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
meery
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus-Kauf, aber noch Mieter drin

Hallo,

wir können ein recht schönes Haus kaufen. Preis ist soweit geklärt, nur das eben noch eine Familie drin wohnt.
Der Käufer selbst kann kein Eigenbedarf anmelden. Sicher ist auch eine Absprache mit ihm möglich, eine Anzahlung zu leisten, bis dann das Haus leer ist.
Nur leider sind wir uns überhaupt nicht klar darüber, ob wir diese Mieter so ohne weiteres raus bekommen.
3 Monate Kündigungsfrist ist klar- also eiskalt vor die Tür setzen wollen wir nun wirklich nicht. Dazu hätten wie ja eh kein Recht.
Haben wir wirklich die Möglichkeit dann als Besitzer (wir wohnen zu Miete) auf Eigenbedarf zu gehen?
Oder sollen wir doch lieber die Hände davon lassen? Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall?
Eure Erfahrungen würden uns sehr interessieren.

LG
Meery

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7994 Beiträge, 4497x hilfreich)

...Der Käufer selbst kann kein Eigenbedarf anmelden...
Ich gehe davon aus, dass hier der "Verkäufer" gemeint ist.

Der Käufer kann den Mietern fristgerecht wegen Eigenbedarf kündigen. Diesen kann allerdings erst gekündigt werden, wenn ihr im Grundbuch als Eigentümer eingetragen seid.

Ob die Mieter dies so akzeptieren und ausziehen oder nicht, kann so nicht beurteilt werden.
Es gibt solche und solche. Ggf. wären die Mieter bereit gegen eine "Abfindung" auszuziehen? Man sollte das Gespräche mit dem Mieter suchen und sich auch ein "Bild" von diesem machen. Manchmal genügt auch schon ein erster Eindruck.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

3 Monate Kündigungsfrist ist klar

Wieso ist das klar? Es könnte im Prinzip auch 9 Monate sein.

Haben wir wirklich die Möglichkeit dann als Besitzer (wir wohnen zu Miete) auf Eigenbedarf zu gehen?

Ja, das ist ein klassischer Fall von Eigenbedarf. Ich würde jedoch dringend empfehlen, das Kündigungsschreiben von einem Anwalt verfassen zu lassen.

Oder sollen wir doch lieber die Hände davon lassen? Hatte jemand schon einen ähnlichen Fall?

Solche Fälle wurden schon vielfach im Forum Mietrecht diskutiert.

Wenn der Mieter sich auf einen Härtefall berufen kann, dann hast Du ein Problem. Du solltest Dich also auf jeden Fall vor Unterschrift unter den Kaufvertrag mit den Mietern unterhalten und Dir auch den Mietvertrag geben lassen.

Wenn der Mieter nach der Kündigung einfach auszieht, dann kostet das Euch kein Geld.

Sollte der Mieter nach der Kündigung nicht einfach ausziehen, dann müsst Ihr ihn mit einer Räumungsklage herausklagen. Im günstigsten Fall verzögert sich dadurch Euer Einzug nur um mehrere Monate. Im ungünstigsten Fall kann er einen Härtefall geltend machen und muss gar nicht ausziehen. Dazwischen gibt es noch die Möglichkeit, dass ihr zwar die Räumungsklage gewinnt, der Mieter aber kein pfändbares Einkommen hat. Dann bleiben trotz gewonnenem Prozess die Prozesskosten bei Euch hängen und wenn es bis zur Zwangsräumung kommt, auch die Kosten dafür. Das kann schnell insgesamt 10.000€ kosten.

Daher solltet Ihr darüber nachdenken, einen Mietaufhebungsvertrag mit den Mietern abzuschließen und ihnen das mit der Zahlung einer Entschädigung schmackhaft zu machen. Am Besten macht das noch der jetzige Eigentümer.



0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Zuerst würde ich mir vom jetzigen Besitzer eine Kopie des Mietvertrages geben lassen.

Ist eine Mindestmietzeit drin ? Kündigungsausschluss für bestimmte Zeit ? Dann habt ihr schlechte Karten.

Wenn das abgeklärt ist, dann mit dem Mieter sprechen, wenn er erklärt: Nur über meine Leiche ! dann wird es sehr lang und teuer. Und sie hh schon schreibt, es ist gar nicht sicher, ob da in an angefallenen Kosten für den Rechtsweg was zu holen ist.

Sollten aber schon Mietrückstände oder verspätetete Zahlungen da sein, würd ich versuchen noch über den jetzigen Besitzer zu handeln.

-----------------
"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wie lange wohnen die Mieter denn schon da - davon hängt auch die Kündigungsfrist ab?

9x Hilfreiche Antwort

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