Wenn man eine Wohnung oder ein Haus kauft wo ein Balkon nachträglich vom Verkäufer angebaut wurde, muss man dann prüfen ob der Verkäufer bzw. jetzige Besitzer dafür eine Genehmigung beantragt hatte ?
Kann es sein das man haftet wenn man so ein Haus oder Wohnung kauft der Vorbesitzer keine Genehmigung für sowas wie ein Balkon hatte ?
Wenn der Verkäufer Haus/Wohnung selber geerbt hatte und sagt das er es nicht weiß ob sowas mit Genehmigung gebaut wurde?
Was kann man tun wenn man es nicht weiß oder was kann im schlimmsten Fall passieren, das man den Balkon abreißen muss oder sowas ?
Haus Kauf - Balkon Bau unsicher ob Genehmigung des Vorbesitzers bestand
24. Juni 2018
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Frage vom 24. Juni 2018 | 17:20
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus Kauf - Balkon Bau unsicher ob Genehmigung des Vorbesitzers bestand
Verbaut?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2018 | 17:55
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
Der Eigentümer haftet.
Im Zweifel gibt es eine Rückbauverfügung.
Also sollte man vor dem Kauf klären, ob es eine Genehmigung gibt.
#2
Antwort vom 24. Juni 2018 | 18:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
Zitatmuss man dann prüfen ob der Verkäufer bzw. jetzige Besitzer dafür eine Genehmigung beantragt hatte ? :
Nein.
Aber man muss dann mit den Folgen wie Bußgeld / Abreissverfügung leben.
Wenn man sich nicht auskennt, sollte sich alle Genehmigungen vorlegen lassen, insbesondere die Genehmigung für den Bau des Hauses selbst.
Dann lässt an die einen Fachmann prüfen.
Genau wie man eine Objektbegehung mit einem Bausachverständigen machen sollte - es gibt ja oft Mängel die dem Verkäufer unbekannt sind.
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