Haus Kaufvertrag zum 1.2.2004 Arglistiger Mangel verschwiegen?

19. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
H.Harz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus Kaufvertrag zum 1.2.2004 Arglistiger Mangel verschwiegen?

Hallo Zusammen,

ich habe mir Ende 2003 ein Haus gekauft das mit dem 1.2.2004 in meinen Eigentum geht. Kaufpreiszahlung ist auch am 1.2.2004.

Letzte Woche ist vom der Gemeinde auch schon ein Bescheid über die Zahlung der Grundsteuer gekommen die sofort fällig ist. Durch Zufall erfahre ich heute von jemandem aus dem Gemeinderat das mit dem noch jetzigen Eigentümer des Hauses schon 3 Jahre versucht wird das Haus welches im Aussenbezirk ist an die Gemeinde-Kanalisation anzuschliessen. Anschluss zum Haus liegt, nur im Haus muss alles richtig verlegt werden um dann durch den Keller an die Kanalisation zu gehen.

Ich möchte unter allen umständen das Haus ab dem 1.2.2004 mein eigen nennen. Nur bin ich nicht bereit mehrere tausend Euro aus meiner Tasche auf den Tisch zu legen um das Haus an die Kanalisation anzuschliessen. Bis jetzt war es immer so das die Gülle vom Bauern entsorgt wurde. Nur möchte die Gemeinde nach 3 Jahren so langsam alle Häuser in der Straße angeschlossen haben.

Meine Frage: Wenn ich sage das ich am 1.2.2004 erstmal NICHT den Kaufpreis zahle bzw. nach einen Gutachten den Kaufpreis mindern werde hat der jetzige Eigentümer das Recht zu sagen dann verkaufe ich nicht mehr?

Für mich sieht es was das angeht doch sehr nach "Arglistiger-Täuschung" aus. Bin aber auch leider nicht firm auf dem Gebiet. :(

Ich hoffe die Leser hier im Forum verstehen was ich meine.
Freue mich sehr auf Antworten. :)

Hans.H

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Wenn Du den Kaufpreis nicht zahlst, kannst der Verkäufer natürlich vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich denke aber, dass es dazu auch im Kaufvertrag eine Regelung gibt.

Dass das Haus nicht an die Kanalisation angeschlossen ist, hast Du doch sicher gewusst.

Besteht nun Anschlusszwang für das Haus oder möchte die Gemeinde das Haus gerne anschließen? Und warum konnte sich der Vorbesitzer bereits 3 Jahre vor einem Anschluss drücken?

Arglistische Täuschung ist ein Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das möchtest Du doch gar nicht!

Daneben ist für mich auch nicht unbedingt eine arglistische Täuschung gegeben. Gibt es im Kaufvertrag denn keinen Passus zu den Erschließungskosten?

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#2
 Von 
H.Harz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,

ich habe gestern von der Gemeinde einen Beschluss bekommen der schon ca. 3 Jahre alt ist. Eine Frist ist dort ganz klar seitens der Gemeinde ausgesprochen. Warum das ganze jetzt schon so lange dauert ist eine gute Frage.

Im Kaufvertrag ist ganz klar beschrieben das keine weiteren Kosten auf den Käufer zukommen.

Ich wusste nichtmal das die Leitungen bis zum Haus liegen, da uns der Verkäufer sagte das nach wie vor die Gülle vom Bauern abgefahren wird. Selbst der Notar sagte mir gestern am Telefon das es Ihn wundert das der Verkäufer nichts von dem Notwendigen Anschluss an die Kanalisation bei Unterzeichnung gesagt hat.

Wie gesagt ich habe ja wenig Ahnung nur was mein Rechtsempfinden angeht sagte ich ganz klar:

Der Verkäufer hat gewusst das die Immobilie an die Kanalisation der Gemeinde angeschlossen werden muss. Mir würden Kosten von ca. 3000 € entstehen und da bin ich nicht bereit zu. Und warum kann der Verkäufer der ja ganz offensichtlich gelogen hat vom Vertrag zurücktreten wenn ich nicht zahle? ER hat versucht mich über den Tisch zu ziehen, NICHT ich Ihn.

Habe die Sache meinem Anwalt gegeben. Zitat: Der Verkäufer ist verpflichtet da es sich um eine bauliche Maßnahme handelt vor Vertragsunterzeichnung diese offen zu legen da der Verkäufer 3 Jahre von der erforderlichen Umbaumaßnahme gewusst hat. Entweder er geht ca. 3000€ vom Kaufpreis runter, oder er zahlt aus eigener Tasche die Baumaßnahme. Der Kaufpreis wird dann gezahlt wenn die Gemeinde das ganze abgenommen und für gut befunden hat.

Klingt logisch oder?

Hans H.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

So, wie Du es jetzt schilderst, denke ich auch, dass die 3000€ vom Verkäufer getragen werden müssen.

Trotzdem kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, wenn Du gar nichts zahlst. Wie wäre es denn, wenn Du vom Kaufpreis 3000€ einbehälst. Sprich doch noch mal mit dem Notar, was man denn machen kann.

>>Entweder er geht ca. 3000€ vom Kaufpreis runter, oder er zahlt aus eigener Tasche die Baumaßnahme.<<

Und was ist, wenn er beides nicht macht. Die Gemeinde hält sich an den Eigentümer, und das bist Du ab 1.2. Das läuft dann auf eine Schadenersatzklage usw. hinaus. Besser wäre, wenn das vorher geregelt ist.

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#4
 Von 
Revier-Biker
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Übrigens: Eine Binsenweisheit, aber man kann es nicht oft genug sagen: Grundstückseigentümer wird man nicht per Kaufvertrag oder Besitzübergang, sondern erst mit Eigentumsumschreibung in Abt. 1 des Grundbuchs! Solange das nicht passiert ist, hält sich die Gemeinde mit Ihren Forderungen an den "Alt"-Eigentümer.

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