Hallo,
A hat 1000 Euro Reservierungskosten an Makler gezahlt. In der Zwischenzeit hat A einen Gutachter beauftragt, der den Kaufpreis für zu hoch ansah, weil das Dach undicht ist, das Mauerwerk nicht gut gedämmt wäre und noch kleinere Mängel.
A ist nicht davon ausgegangen, das soviele Mängel auftreten. Nun möchte A das Haus nicht mehr nehmen.
A nimmt an, die Reservierungskosten bekommt er nicht zurück.
Gruß
September
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" "
Haus Reservierungskosten zurück?
Verbaut?
Verbaut?



--- editiert vom Admin
quote:
A nimmt an, die Reservierungskosten bekommt er nicht zurück.
Und ich neheme an das ich bald im Lotto gwinne ...
Annahmen sind in der Juristerei nicht unbedingt ideal.
Was steht denn zu den Reservierungskosten im Vertrag den A unterschrieben hat, was steht dazu in den AGB des Maklers?
In der Regel gilt die Vertragsfreiheit, das bedeutet wenn der Makler 1000 EUR Reservierungskosten möchte und A diese zahlt, hat man zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
A hätte dann keinen Anspruch auf Erstattung.
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Na das Wort Reservierungskosten sagt doch das dies die Kosten für die Reservierung sind. Oftmals werden die dann mit dem Kaufpreis verrechnet.
Wäre ja sinnlos solche Kosten zu vereinbaren wenn man sie einfach zurück bekommt.
Wenn nichts weiter geregelt ist würde ich weiterhin am Kauf festhalten, jedoch nichts machen. Dann entsteht ein Problem für den Makler der ja nicht anderweitig verkaufen kann. Tut er es doch kann man die "Kosten" zurückverlangen. ;:-)
Je nachdem wie man die "Reservierung" genau vereinbart hat.
Sind da Fristen geht das nicht.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
--- editiert vom Admin
gut, A schreibt die Reservierungskosten ab. Soll ein anderer das Haus kaufen.
Danke
September1
-- Editiert am 26.10.2009 15:46
Wenn der Makler "arglistig" Mängel verschwiegen hat könnte man sich auch was zurückbekommen. Aber normalweise wissen Makler nichts.
K.
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