Haus Reservierungskosten zurück?

23. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 89x hilfreich)
Haus Reservierungskosten zurück?

Hallo,
A hat 1000 Euro Reservierungskosten an Makler gezahlt. In der Zwischenzeit hat A einen Gutachter beauftragt, der den Kaufpreis für zu hoch ansah, weil das Dach undicht ist, das Mauerwerk nicht gut gedämmt wäre und noch kleinere Mängel.

A ist nicht davon ausgegangen, das soviele Mängel auftreten. Nun möchte A das Haus nicht mehr nehmen.
A nimmt an, die Reservierungskosten bekommt er nicht zurück.

Gruß
September

-----------------
" "

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41046x hilfreich)

quote:
A nimmt an, die Reservierungskosten bekommt er nicht zurück.

Und ich neheme an das ich bald im Lotto gwinne ...


Annahmen sind in der Juristerei nicht unbedingt ideal.

Was steht denn zu den Reservierungskosten im Vertrag den A unterschrieben hat, was steht dazu in den AGB des Maklers?


In der Regel gilt die Vertragsfreiheit, das bedeutet wenn der Makler 1000 EUR Reservierungskosten möchte und A diese zahlt, hat man zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
A hätte dann keinen Anspruch auf Erstattung.



-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Na das Wort Reservierungskosten sagt doch das dies die Kosten für die Reservierung sind. Oftmals werden die dann mit dem Kaufpreis verrechnet.
Wäre ja sinnlos solche Kosten zu vereinbaren wenn man sie einfach zurück bekommt.

Wenn nichts weiter geregelt ist würde ich weiterhin am Kauf festhalten, jedoch nichts machen. Dann entsteht ein Problem für den Makler der ja nicht anderweitig verkaufen kann. Tut er es doch kann man die "Kosten" zurückverlangen. ;:-)
Je nachdem wie man die "Reservierung" genau vereinbart hat.

Sind da Fristen geht das nicht.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.10.2009 08:59:50
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 92x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
September1
Status:
Schüler
(288 Beiträge, 89x hilfreich)

gut, A schreibt die Reservierungskosten ab. Soll ein anderer das Haus kaufen.


Danke
September1

-- Editiert am 26.10.2009 15:46

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Wenn der Makler "arglistig" Mängel verschwiegen hat könnte man sich auch was zurückbekommen. Aber normalweise wissen Makler nichts.

K.

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.174 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen