Haus auf Wochenendplatz ohne Baugenehmigung

2. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
TKNew
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 30x hilfreich)
Haus auf Wochenendplatz ohne Baugenehmigung

Hallo,

Ich beabsichtige ein Grundstück in Rheinland-Pfalz zu kaufen, das laut Auszug des Katasteramtes (Liegenschaftskarte) als „Wochenendplatz" bezeichnet ist. Auf dem Grundstück steht ein kleines Haus (ca. 40qm Grundfläche). Ich hatte beim Bauamt angerufen und nachgefragt. Dort erhielt ich die Auskunft, dass es keine Baugenehmigung für das Gebäude gibt und das ein wörtlich: „Wochenendgrundstück" ist. Falls der Besitzer keine Baugenehmigung vorlegen könne, so würde man mir von dem Kauf des Grundstückes abraten. Der Besitzer des Grundstückes bestätigte mir, dass es keine Baugenehmigung für das Gebäude gibt.

Jetzt besagt aber die LBauO §62 von Rheinland-Pfalz, dass Kleinwochenendhäuser auf genehmigten Camping- und Wochenendplätzen keiner Baugenehmigung bedürfen. Das Haus, das sich auf dem Grundstück befindet, erfüllt die vorgegebenen Kriterien für ein Kleinnwochenendhaus.


Jetzt meine Fragen:

Ist die Bezeichnung „Wochenendplatz" auf dem Auszug der Liegenschaftskarte ausreichend, um davon auszugehen, dass es sich bei dem Grundstück um ein „genehmigten Wochenendplatz" (im Sinn von LBauO §62) handelt?

Wäre das Haus dann tatsächlich erlaubt und bedürfte keiner Baugenehmigung?

Über Antworten würde ich mich freuen.


Das sind die Informationen vom Katasteramt zu dem Grunstück:

<a href="https://picload.org/view/dglcilar/scan0001.jpg.html" target="_blank"><img src="https://picload.org/thumbnail/dglcilar/scan0001.jpg" /></a>
<a href="https://picload.org/view/dglcilaa/scan0002.jpg.html" target="_blank"><img src="https://picload.org/thumbnail/dglcilaa/scan0002.jpg" /></a>

-- Editier von TKNew am 03.10.2017 12:48

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#2
 Von 
TKNew
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 30x hilfreich)

Falls jemand ähnliche Probleme/Fragen hat:

Nach einigen Recherchen, habe ich ein Urteil der OVG Berlin-Brandenburg gefunden (OVG 12 B 12.06), das besagt, dass Eintragungen im Liegenschaftskataster, kein Verwaltungsakt sind und keine Rechtswirkung nach außen haben, folglich kann man daraus keine Rechte ableiten.

Die Bezeichnung „Wochenendplatz" auf dem Auszug der Liegenschaftskarte befreit nicht von der Notwendigkeit einer Baugenehmigung.

Allerdings gibt es die sogenannte „Pirmasenser Amnestie" (eine Verfügung der früheren Bezirksregierung in Rheinland-Pfalz an das Landratsamt Pirmasens vom 11. Juli 1967, wonach die Beseitigung bestehender Wochenendhäuser aus Gründen des allgemeinen Wohls nicht für geboten gehalten werde und die Bezirksregierung die stillschweigende Duldung dieser Bauten nicht beanstanden werde.) die dafür sorgt, dass vor 1967 errichtete Wochenendhäuser in dem Landkreis (allerdings nur in dem Landkreis) Vertrauensschutz genießen und geduldet werden, wenn an ihnen keine Änderung des Bausubstanz, Änderung im Äußeren oder Erhöhung ihrer Funktionsfähigkeit vorgenommen wurden.

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