Haus bezugsfertig ?

24. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
ypsik
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus bezugsfertig ?

Hallo,

wir sind bei der Übernahme unseres Hauses, der Bauträger hat uns die vorletzte Rechnung gestellt.
Das Haus soll bezugsfertig sein und wir sollen Schlüssel bekommen.
Nun fehlt Holzboden auf der Dachterrasse und Balkon, auf dem Balkon fehlt auch(teilweise) Geländer.
Bauträger sagt es gehört zur Außenanlagen und wird bei der Schlussrechnung bezahlt.
Ich bin der Meinung das Haus ist damit nicht bezugsfertig.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Das Haus kann man beziehen, auch wenn die Außenflächen - so wie hier - nur teileweise nutzbar sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
ypsik
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Das mit Holzboden würde ich verstehen, aber auch ohne teilweise Geländer auf dem Balkon ?
Es besteht doch Risiko besonders wenn 2 kleine Kinder im Haushalt, man kann das Haus nicht beziehen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von ypsik):
Es besteht doch Risiko besonders wenn 2 kleine Kinder im Haushalt, man kann das Haus nicht beziehen.

Wenn man die Balkontüre zulässt und der Aufsichtspflicht nachkommt besteht keine Gefahr für die Kinder.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(925 Beiträge, 226x hilfreich)

Man kann auch ein Haus beziehen, wenn noch keine Telefonleitungen liegen oder die Wände noch nicht verputzt sind (ich übertreibe bewußt) . Beziehen kann man es demnach immer...
Wo ist denn die Grenze ab wann ein Haus bezugsfertig ist? Ein Balkon ohne Geländer ist nicht nutzbar.

Signatur:

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#5
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Klar kann man in ein Haus einziehen, dessen Balkon noch nicht nutzbar ist - Balkontür zu und abschließen, dann kommt da auch kein Kind in Gefahr.

Der Kern ist, DU WILLST noch nicht einziehen, oder? Das steht Dir frei - aber die Rechnung wirst Du im Zweifel schon bezahlen müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ypsik
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, danke. Dann werde ich wohl zahlen

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