Haus ersteigert - Ex-Eigentümer zieht nicht aus

3. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Johannes23
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 2x hilfreich)
Haus ersteigert - Ex-Eigentümer zieht nicht aus

Hallo,

wir haben die Gelegenheit günstig ein Haus zu ersteigern. Der Gläubiger würde auch zustimmen. Ein Problem bleibt mi t dem Alteigentümer (Frau mit Kindern), der nicht ausziehen möchte und jegliche Kontaktaufnahme auch mit dem Gläubiger verweigert.
Was kann man machen? Anwalt einschalten? Versorgungsverträge nach Zuschlag kündigen?
Das Gericht sagt: Mit dem Zuschlag in der Hand kann das Objekt beräumt werden, ggf. mit poliz. Unterstützung.
Ist das richtig?
Danke vorab für Eure Meinungen!
Jo23

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ja, dass ist richtig, aber trotzdem sollte man sich auf einige Monate einstellen und damit rechnen, dass der bisherige Alteigentümer das Haus als Trümmerfeld hinterlässt.
Das er nicht mit dem Gläubiger reden will, ist verständlich.

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#2
 Von 
joku
Status:
Schüler
(455 Beiträge, 147x hilfreich)

Ich stimme der Aussage des Gerichtes zu. Von dem Zuschlagbeschluss kann man sich eine vollstreckbare Ausfertigung geben lassen. Dadurch erspart man sich die Räumungsklage und kann direkt zum Gerichtsvollzieher, der das Haus dann räumt. Trotzdem sollt man für diese Zwangsräumung noch einige Tausend Euro und ein paar Monate Zeit einplanen.

Dass man als neuer Besitzer die Versorgungsverträge kündigen kann, denke ich nicht. Eine Vorschrift dazu kenne ich aber leider nicht.

Gruss, JoKu

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

ich schließe mich joku an, eine sog. kalte Räumung ist nicht möglich. Der Alteigentümer kann mit gerichtlicher Hilfe gegen die verbotene Eigenmacht (Kappung der Versorgungsleitungen) vorgehen. Es bleibt nur die Räumung durch den Gerichtsvollzieher. Wenn sich der Alteigentümer nicht mit Räumungsschutzanträgen gegen die Räumung wendet, können Sie in ca. 2-3 Monaten nach dem Zuschlagsbeschluss das Haus in Besitz nehmen. Es gab aber schon Fälle, bei denen auch mehr als ein Jahr vergangen ist.

MfG Gruwo

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#4
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Es ist alles gesagt, wenn Du aber auch auf eine negative Presse Rücksicht nehmen musst, lasse die Finger davon:
Haedline
Geldgeiler Neueigentümer setzt Vater mit 10 Kindern auf die Straße. Kein Zeitungsfuzzi überprüft den Wahrheitsgehalt der Kinderanzahl, auch kein Gericht, so geschehen, bei der Zwangsräumung bei einem Bankdirektor, der hatte keine Kinder, hatte aber mit den ( falschen )Angaben bei Gericht Vollstreckungsschutz bekommen.

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#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Auf jeden Fall würde ich im Kaufvertrag vereinbaren, dass die Kaufsumme (ganz oder Teilweise) innerhalb einer Woche nach Räumung des Hauses erst fällig ist. Dann hat nämlich auch der Verkäufer, in diesem Fall der Gläubiger, Interesse daran das Haus leerzubekommen. Sonst hat er das Geld und alles weitere interessiert den nicht. Und die Frau profitiert auch, denn ihre Schulden sind getilgt und sie zahlt keine Zinsen mehr und doch wohnt sie drin. Und glaub nicht, dass Du von den Kosten der Räumungsklage je noch was siehst, darauf bleibst Du sitzen (und Miete siehst Du auch nicht). Wahrscheinlich ist das Einkommen der Frau so niedrig, dass gar nichts gepfändet werden kann, wenn doch, hat sich die Bank das Geld längst gesichert.

-----------------
"Chylla"

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#6
 Von 
guest123-1236
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
C.E.Meyer
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Zusammen!

*So* eine Versteigerung ist schon ein heisses Eisen!

> Auf jeden Fall würde ich im Kaufvertrag vereinbaren . . .
Meines Wissens geht das so nicht - es gibt ja keinen Kaufvertrag, sondern nur einen Zuschlag seitens des Gerichts.

> Und die Frau profitiert auch, denn ihre Schulden sind getilgt . . .
Oft ist das Haus so überschuldet, dass der Erlös bei Gericht die Schulden nicht deckt - und damit können Restschulden bleiben.

Auf den Kosten für eine Räumungsklage bleibst Du meines Erachtens auch sitzen, denn nach Verlust des Eigenheims durch Versteigerung hat normalerweise niemand mehr etwas Pfändbares (es sei denn, es ist eine Teilungsversteigerung, wo sich "nur" mehrere Eigentümer streiten, aber keiner Pleite ist).

Die größte Gefahr, die ich allerdings sehe, ist, dass die Bewohner das Haus von innen "kurz und klein schlagen". So eine Innensanierung kann schnell 30.000 Eur und mehr kosten, wenn Sanitäreinrichtungen, Türen etc. unbrauchbar gemacht werden.

Wenn die Frau mehrere Kinder hat, bekommst Du sie u.U. noch nicht einmal so einfach mit einer Räumungsklage raus. Wenn sie nachweisen kann, dass sie mit Kindern dann auf der Straße sitzt, kann das wirklich lange dauern. Und so lange bist Du für alle Kosten verantwortlich (Grundsteuer, Müll etc.)

Ich stand vor Jahre auch mal vor so einem Fall - und habe es gelassen.

Beste Grüße,
C.E.M.

-- Editiert von C.E.Meyer am 20.12.2005 08:17:19

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#8
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Ja auch ich stimme den Meinungen zu, die hier bisher geäußert wurden. Wenn auch das
Recht auf Deiner Seite ist, heißt es natürlich nicht, dass diese Seite auch umsetzbar ist.
Ich denke der beste Vorschlag kommt von eurora
Du solltest versuchen mit der Frau zu reden und mit ihr zusammen eine Lösung finden. Oft ist die Ursache für dies (aus unserer Sicht uneinsichtige) Verhalten einfach nur die totale Hilflosigkeit (oder Verzweiflung). Sie wird nicht wissen, wie es weitergeht und schaltet auf sturr.

Du weisst, jeder kann durch unglückliche Umstände in eine solche Situation geraten. Derjenige, der dann das Haus ersteigert, nutzt ja auch irgendwie diese Notsituation aus und wird moralisch gesehen nicht gerade besonders gut angesehen. Das ist nun mal so.

Und gerade deshalb versuch doch mal einen anderen Weg. Biete die Hilfe an, die Dinge zu regeln.

Dass der Vorschlag von Chylla nicht umsetzbar ist, die Kaufsumme zurückzuhalten, wirst Du ja auch wissen.
Bei einer Versteigerung kann man keine Bedingungen stellen.

Gruß
Odil



-- Editiert von Odil am 20.12.2005 09:17:09

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