Hallo, leute, hab mich hier ein bischen umgesehn damit ich hier nichts doppelt reinschreibe aber leider nichts gefunden was meine frage beantwortet. Kurz zu meinem Problem.
Ich habe im november 2010 ein Haus ersteigert und wohne jetzt auch darin. Der Ex eigentümer hat mich bis ende januar total verarscht und wollte nicht ausziehen. Nun ist er raus aber als ich ihn das letze mal gesehen habe, hat er gesagt, er wird mit einem lastwagen vorbeikommen um seine restlichen sachen abzuholen. Die garage und der rest des kellers stehen bis oben hin voll mit werkzeug, möbel und anderen gegenständen. nun ist es 1 monat her dass er hier war und ich habe nichts von ihm gehört. er geht nicht ans telefon, was er auch vorher schon getan hat als er noch im haus gewohnt hat. jetzt brauch ich aber platz im keller um meine eigenen sachen zu lagern. was kann ich mit dem müll von dem ex eigentümer machen oder was sollte ich nicht machen. es gehört doch eigentlich alles mit was im haus steht oder? darf ich nicht einfach alles in einen container werfen und zur mülldeponie bringen lassen? ich bin total ratlos und würde mich über jede antwort freuen, danke im vorraus.
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-- Editiert am 27.03.2011 17:51
Haus ersteigert
quote:
es gehört doch eigentlich alles mit was im haus steht oder?
Was steht denn diesbezüglich in den Vertreigerungsunterlagen?
Ansonsten würde ich empfehlen den guten Mann diesbezüglich in Verzug zusetzen.
Zog er einfach so aus oder mit Räumung per Gerichtsvollzieher?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Lesen Sie dazu § 93 ZVG
. Sie besitzen einen Zuschlagsbeschluß mit dem Sie sofort nach dessen Verkündung(Eigentumswechsel) mit Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Vollstreckungsgericht die Zwangsräumung und die Herausgabe hätten durch den Gerichtsvollzieher durchführen können.
Die Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses, die offensichtlich inzwischen eingetreten ist, hätten Sie nicht einmal abzuwarten brauchen.
Nun ist nach mehr als 3 Monaten nicht enmal die Herausgabe von Sachen erfolgt, die noch in der Garage und im Keller lagern
Da zwischen der Aufforderung des GV und dem Termin in diesem Falle zur Herausgabe eine Zeit von drei Wochen liegen muß, würde ich sofort mit einer Aufforderung und einer Ankündigung der Zwangsvollstreckung durch den GV handeln.
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In den Unterlagen steht diesbezüglich nichts.Der Ex Eigentümer ist umgezogen als ich angefangen habe zu renovieren. Ich bekomme aber immernoch Post auf seinen Namen. Er ist auch noch hier angemeldet aber die abmeldung läuft im Moment, dauert noch ca. 2 wochen. Ich hab ihn mehrmals angerufen und auch Kurznachrichten geschickt. Ich wusste, dass er nicht reagieren wird, weil er ja bevor er ausgezogen die gleiche Show abgezogen hat. Anfang März zum Beispiel, sind zwei rumänische Männer vorbeigekommen, die meinten Der Ex Eigentümer C. hätte sie geschickt um die Sachen aus der Garage weg zu bringen. Ich hab mich natürlich erstmal gefreut. Als die ein Paar Sachen in ihren Transporter geladen hatten habe ich die gefragt wo der Herr C. sei und warum er nicht rangeht wenn ich anrufe. Die Herren meinten, dass er auch auf ihre Anrufe nicht reagiert. Als ich dann bemerkt habe, dass diese Männer nur Sachen mitnehmen die aus metall sind, hab ich gewusst, dass die zum Schrottplatz fahren und sie dort verkaufen werden. Ich hab Herrn C. angerufen und wie immer keine antwort, danach hab ich ihm eine Kurznachricht geschickt um sicher zu gehen, dass diese Männer auch wirklich von ihm beauftragt worden sind. Aber letztendlich sagte mir mein Gefühl, dass alles ok ist. Dann sind die losgefahren, meinten wir kommen wieder, aber sind nicht mehr aufgetaucht. Jetzt stehen hier immernoch seine maschinen, werkzeuge, stühle, tische, gästebetten und sein ganzes equipment von seinem alten Bodenlegerunternehmen.
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