Haus fertig - Bauträger insolvent - wie Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden?

18. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Fischer
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus fertig - Bauträger insolvent - wie Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden?

Ich habe ein neues Haus von einem großen Bauträger gekauft und alle Raten bereits bezahlt. Das Haus wurde letztes Jahr bezogen, kleinere Mängel wurden vom Bauträger bereits auf Kulanz beseitigt.

Noch nicht fertiggestellt (und auch noch nicht bezahlt) ist ein Stellplatz. Im Grundbuch ist nur eine Auflassungsvormerkung eingetragen.

Nun ist der Bauträger insolvent. Der Insolvenzverwalter schreibt, daß man alle Ansprüche in Euro innerhalb einer kurzen Frist bei ihm anmelden solle.

Frage: kann man Gewährleistungsansprüche in einem Insolvenzverfahren anmelden, z.B. pauschal 5% der Bausumme als eine Art Gewährleistungsbürgschaft, oder ist das der falsche Weg?

Muß ich den noch nicht fertiggestellten Stellplatz anmelden (z.B. mit der vertraglich vereinbarten Kaufsumme, die ja noch nicht überwiesen wurde)?

Was muß ich sonst noch für Ansprüche anmelden?

Vielen Dank für die Hilfe

MfG

Fischer

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Der Anzeige des Insolvenzverwalters liegt ein INformationsblatt bei, das das Verfahren grob erklärt. Anmelden kann man prinzipiell alles. Es wird dann in einem Termin geprüft und entweder anerkannt oder bestritten. Die Mängelbeseitigung würde ich in Geld anmelden. Wenn es bestritten wird, was die Regel ist, würde ich aber gegen die Pleitefirma mangels Erfolgsaussicht nicht klagen.

Joh. 19, 22

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