Haus gekauft, wer bezahlt nachträgliche Vermessung

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Addi76
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)
Haus gekauft, wer bezahlt nachträgliche Vermessung

Hallo!
Heute ein Schreiben vom Katasteramt bekommen. Der Wintergarten und das Carport wurde noch nicht vermessen (Luftaufnahmen wurden verglichen, Wintergarten und Carport wurde schätzungsweise vor 10 Jahren nachträglich angebaut).
Habe mein Haus 2005 gekauft, wußte natürlich nichts davon.

In dem Kaufvertrag steht unter
X. Erschließungskosten:
Die Vertragsbeteiligten vereinbaren, daß der Tag der Besitzübergabe der Stichtag für die Tragung dieser Kosten sein soll. Alle Beiträge aufgrund von Maßnahmen, die bis zum Tage der Besitzübergabe ergangen sind hat der Verkäufer zu tragen, für spätere Maßnahmen der Käufer.

Wer trägt die Kosten der Vermessung?
Haben die Erschließungskosten überhaupt was damit zu tun?

Viele Grüße

Addi

Verbaut?

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9 Antworten
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#1
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

eigentlich lässt man sich vor dem Kauf auch den Auszug aus der Liegenschaftskarte zeigen.

Dann wäre dir das sicherlich gleich aufgefallen.
Nein die Erschliessungskosten haben damit nichts zu tun.

Such mal das Vermessungsgesetz deines Bundeslandes raus, da ist die Meldepflicht für Neubauten zur Einmessung geregelt.

Zahlen wirst nun leider du müssen.

Ein Carport muss aber nicht eingemessen werden, nur der Wintergarten.
Eingemessen wird in der Regel alles was Ortsgebunden und an 3 Seiten verschlossen ist.

Man kann nur von oben nicht erkennen ob es ein Carport ist oder eine Garage.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Addi76
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)

Auf der Liegenschaftskarte konnte ich das nicht erkennen, da der Wintergarten auf einer bestehenden Terrasse aufgebaut worden ist. Die Terrasse war eingezeichnet.
Habe mal mit dem Katasteramt telefoniert. Die Aussage: Das Carport muß vermessen werden. Es ist auch an 3 Seiten zu. Hauswand, Garage und noch eine geschlossene Seitenwand.
Nützt ja nix, dann zahle ich eben. Kommt bloß immer so unverhofft.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

Was hat denn der Sachbearbeiter gesagt? Was soll denn der Spaß kosten?

Du könntest dich höchstens einmal mit dem Vorbesitzer in Verbindung setzen, vielleicht kann der da etwas Licht in die Sache bringen.

Wie fest ist denn die dritte Wand an den Pfeilern befestigt? :)

Zu den Zeiträumen, würde ich auch nochmal nachhaken, die Befliegung findet je nach Bundesland alle 3-4 Jahre statt, d.h. der Wintergarten hätte vorher schon 3x auffallen müssen.

Desweiteren finden auch Feldvergleiche statt, selbst da hätte das auffallen müssen. Je nach Vermessungs und Katastergesetz hätte der Bauherr die einmessungsplichtige Baumaßnahme beim Katasteramt anzeigen müssen und dann zeitnahe vermessen lassen müssen.

Zitat aus dem Vermessungs und Geoinformations Gesetz Sachsen Anhalt

§ 14
Pflichten der Eigentümer
(1) Die Eigentümer von Grundstücken und von Gebäuden, die Erbbauberechtigten sowie die Inhaber weiterer grundstücksgleicher Rechte gemäß § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 sind verpflichtet, der Vermessungs- und Geoinformationsbehörde die für die Führung des Liegenschaftskatasters notwendigen Angaben zu machen. Sie haben die Vermessungs- und Geoinformationsbehörde unverzüglich zu unterrichten, wenn ein Gebäude neu errichtet oder ein bestehendes Gebäude in seinen Außenmaßen verändert worden ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 eine Vermessung des Gebäudes nach § 12 Abs. 2 Satz 1 erforderlich, so hat dessen Eigentümer die Vermessung und die Übernahme der Ergebnisse in das Liegenschaftskataster zu veranlassen



solche Regelungen gibt es in jedem Bundesland.

Ob man aus der Rechtsgrundlage einen Anspruch gegenüber dem Alteigentümer machen kann, kann ich leider nicht beurteilen.

-- Editiert am 29.04.2009 10:46

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Zahlen hat immer der aktuelle Eigentümer.
Die Vermessusngen werden auch später nachträglich, oder auch wiederholt durchgeführt. Das kommt sogar bei einem Abbruchreifem Gebäude, oder ohne Vorankündigung vor.

Hat vielleicht auch mit Arbeitsbeschaffungs-/sicherungsmaßnahme zu tun ?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Addi76
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)

Die dritte Wand ist auf Pfeiler mit dem Boden fest verbunden. Da gibts nix dran zu rütteln.
Der Sachbearbeiter sagte, die haben in "meiner" Stadt alles kontrolliert und etliche Leute angeschrieben.
Die Kosten belaufen sich auf ca 250,- bei bis 10000,- Herstellungswert der vermessenden Gebäude bzw. ca 500,- bei bis 50000,- Herstellungswert.

Aber woher soll ich das jetzt wissen? Das stand doch schon alles so da?

Ok, dann sach ich jetzt mal
7000,- der Wintergarten (nur Fensteraufbau, gemauerte Terrasse war ja schon vorher da)
2000,- das Carport.
Wurde natürlich in Eigenleistung gebaut. ;-)))

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

jup :)

und den Vermessern gibts nen Kaffee aus, die freuen sich

Sag mal das Bundesland bitte :)

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Addi76
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)

Niedersachsen

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

schaust du hier: http://www.lgnapp.niedersachsen.de/vkv/allgemein/gesetze/n2140224.pdf

Es werden wohl die Nummern 17.3.1 + 18.2.1 + 19.4 sein

45 + 87 + 32 --> 164

Das ist jetzt mal in meinem jugendlichen Leichtsinn zusammengerechnet, kannst dann selber mal gucken was am Ende wirklich berechnet wird :)

Die Tarifstelle 17.3.1 bedeutet, dass dein Haus schon irgendwann amtlich vermessen wurde, sollte dies nicht der Fall sein und das Gebäude nur über das Luftbild in die Karte gelangt ist, gilt Tarifstelle

17.3.2 und 18.2.2

-- Editiert am 30.04.2009 08:14

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Addi76
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke, werde mal reinschreiben wie die Diferrenz ist.
Wenn Du recht hast, ist es ja gar nicht so viel. ;-)

5x Hilfreiche Antwort

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