Hallo zusammen.
Ich bzw. meine Mutter hat folgendes Problem:
Das Ordnungsamt stand heute Morgen vor der Türe und wollte Zutritt zum Haus und den Räumlichkeiten haben. Wurde ohne Beschluss natürlich verwehrt. Grund hierfür sind Nachbarschaftsstreitigkeiten, die vom Nachbarn ständig angezettelt werden und er die Familie nicht in Ruhe und Frieden leben lassen möchte.
Jetzt haben wir auch noch ein weiteres Problem. Er wusste wohl bei den Vorbesitzern des Hauses, welche er auch durch sein Verhalten rausgeekelt hat, dass diese für das Dachgeschoss keine Genehmigung beantragt haben. Nun hat er es dem Bauamt mitgeteilt, sodass dann heute einer vom Ordnungsamt/Ordnungsdienst vor der Haustüre stand und mit der Polizei gedroht hat.
Die Immobilie (Reihenhaus) wurde 2019 erworben. In dem Inserat war geschrieben, dass das Dachgeschoss wohnlich ausgebaut wurde, es aber noch an Umbaumaßnahmen wie einer festen Stahltreppe oder Fluchtfenster fehlt. Hierbei handelte es sich damals augenscheinlich um ein Schlafzimmer (den Bildern nach zu urteilen). Nach dem Kauf wurde das Dachgeschoss ausschließlich als Abstellraum genutzt. Zwischendurch hat der Vater auf einem ganz einfachen Klappbett nach der Nachtschicht geschlafen. Dies kam aber auch sehr selten vor.
Jetzt befindet sich in dem Raum nur ein ausklappbares Bett (wird nicht genutzt), paar Kartons und Möbelstücke. Das Zimmer wird ausschließlich als Abstellraum genutzt. Der Boden ist mit Laminat ausgelegt und die Wände sowie Decken sind mit Raufasertapete beklebt. Es befinden sich keine weiteren Räume im Dachgeschoss wie Badezimmer oder ähnliches. Das Dachgeschoss war vorher in einem ausgebauteren Zustand als es jetzt ist.
Die Fragen die ich mir stelle sind wie folgt:
- Wie genau wird "ausgebaut / ausgebauter Wohnraum" definiert?
- Was müssen meine Eltern jetzt unternehmen?
- Muss ein Anwalt eingeschaltet werden?
Haus gekauft (Dachgeschoss ohne Baugenehmigung) / Nachbarschaftsstreitigkeiten
31. Mai 2023
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Frage vom 31. Mai 2023 | 14:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus gekauft (Dachgeschoss ohne Baugenehmigung) / Nachbarschaftsstreitigkeiten
#1
Antwort vom 31. Mai 2023 | 16:07
Von
Status: Unbeschreiblich (38894 Beiträge, 6424x hilfreich)
Ich stelle folgende Fragen:
1. Was genau hat man lt. notariellem Kaufvertrag in 2019 erworben?
2. Was genau hat man bezgl. der Treppe und der Fenster seit 2019 gemacht?
3. Was sollte ein Anwalt tun?
Ansonsten:
Ein Wohnraum im ausgebauten DG ist ein Aufenthaltsraum
-muss einen Zugang/Treppe nach Vorschrift haben,
-muss Fenster nach Vorschrift haben,
-muss Dämmung nach Vorschrift haben,
-muss Heizung nach Vorschrift haben.
...mindestens das.
#2
Antwort vom 31. Mai 2023 | 22:50
Von
Status: Unparteiischer (9500 Beiträge, 2016x hilfreich)
Zitat :- Was müssen meine Eltern jetzt unternehmen?
Abwarten bis man etwas vorgelegt bekommt. Und solange die Räumlichkeiten weiterhin so nutzen wie bisher. Oder wenn man Geld hat eben nachbessern
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Juni 2023 | 01:05
Von
Status: Student (2449 Beiträge, 556x hilfreich)
Da kommt keine(r) vom Ordnungsamt sondern jemand von der unteren Bauaufsicht
Was droht ist maximal eine Nutzungsuntersagung als Aufenthaltsraum.
Eventuell noch ein kleines Ordnungsgeld
P.S.: Die Alternative ist aktiv, mit fachllicher Unterstützung, alles aufzuklären.
Und jetzt?
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