Haus halb kaufen, halb mieten?

4. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
c123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)
Haus halb kaufen, halb mieten?

Kann man ein Einfamilienhaus zur Hälfte mieten und zur anderen Hälfte kaufen? Hintergrund ist, dass ein Ehepaar das Haus beziehen möchte, und die die Verkäufer, die Eltern der Ehefrau, dass Haus nicht (vollständig) verkaufen möchten, da sie befürchten, dass das (an ihr eigens angrenzende) Grundstück im Falle eines Wegzugs oder eines Scheiterns der Ehe in fremde Hände fällt. Gleichzeitig möchten sie nicht, dass größere Umbauten durchgeführt werden. Last but not least wollen sie zur Aufbesserung der Rente eine montatliche Mietzahlung erhalten.

Das junge Ehepaar hingegen, möchte nicht das Risiko eingehen, dass ihnen evtl. nach vielen Jahren der Miete der Mietvertrag "ihres" Hauses gekündigt wird. Außerdem wollen sie Eigentum erwerben, um (zumindest zu Hälfte) an der erwarteten Wertsteigerung der Immobilie teilzuhaben.

Die Idee ist, daß das Haus vier Eigentümber haben wird (junges und altes Ehepaar) und gleichzeit das junge Ehepaar die Eigentumsanteile des alten Ehepaars mietet.

- Ist dies rechtlich möglich?
- Hat jemand praktische Erfahrung damit, führte eine solche Regelung zu (ggf. unerwarteten) Problemen?
- Gibt es eine andere Konstruktion, die den Wünschen der beiden Parteien besser Rechnung trägt?
- Ist das "Halb-Halb-Modell" sinnvoll?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Das wäre theoretisch möglich, wenn z.B. das Einfamilienhaus über zwei in sich abgeschlossene Wohnungen verfügen würde. Dann könnte über eine sog. Teilungserklärung (notariell beglaubigt)Wohneigentum nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz - kannst du googlen) begründet werden. In der Teilungserklärung ist genau geregelt, was dann jedem einzelnen Sondereigentümer als Sondereigentum zugeordnet wurde, was Gemeinschaftseigentum ist und wieviel sog. Miteigentumsanteile damit verbunden sind.

Für jede Wohnung würde dann ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt werden, so dass jeder Eigentümer sein Eigentum belasten kann (z.B. Hyppthek aufnehmen).

Die Wohnung der anderen Miteigentümer (ME) könntet ihr dann mieten.

ABER: Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich von dieser Konstellation abraten würde. Ich bin nun schon seit über einem Jahr hier User und ich lese immer mehr bzw. bin ich selber davon betroffen, dass es oft Schwierigkeiten gibt, wenn nur zwei Eigentümer vorhanden sind. Oftmals können dann notwendige Instandhaltungsarbeiten nicht durchgeführt werden, weil einer sich sträubt. Auch ist es ganz wichtig, dass von vornherein feststeht, dass ihr einen (am besten externen) Verwalter habt.

Solltest du noch weitere Fragen haben, so können wir auch gerne telefonieren. Einfach den Admin bitten, den Kontakt zwischen uns herzustellen.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Rechtlich ist das möglich, rein praktisch halte ich nicht viel davon. Im Streitfall droht z.B. eine Teilungsversteigerung.

Als alternative Idee würde mir z.B. in den Sinn kommen, dass:
- das junge Ehepaar dem älteren das Nießbrauchrecht abkauft
- Per Erbvertrag geregelt wird, dass das junge Paar in jedem Fall erbt.
- Der Kaufpreis ganz oder teilweise als Rente gezahlt wird

Oder:
- Kaufvertrag für das gesamte Haus
- Zahlung des Kaufpreises z.T. als Rente.
- Vertragliche Zustimmungspflicht des älteren Ehepaares für größere Umbauten
- Rückauflassungsvormerkung z.B. für den Fall des Scheiterns der Ehe

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

@hh

quote:
- Kaufvertrag für das gesamte Haus
- Vertragliche Zustimmungspflicht des älteren Ehepaares für größere Umbauten

Mal ganz ehrlich - würdest du ein Haus kaufen, in dem du dann noch die Zustimmung von jemand anderen brauchst um umbauen zu dürfen? Es ist deins und dann irgendwie wieder doch nicht? Das ist nichts halbes und nichts ganzes.

Wie gesagt, ich würde die Finger davon lassen. Da das ältere Ehepaar ja jetzt schon sagt, hier darf nichts verändert werden, wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

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"Scientia potentia est."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

@Was weiß ich?
Das sehe ich auch so. Es scheint aber so, dass sich älteres und junges Ehepaar bereits grundsätzlich geeinigt habe, dass man diese Bedingungen will und jetzt dafür eine vernünftige vertragliche Lösung suchen.

Ich persönlich würde mir auch ein Haus an einer ganz anderen Stelle suchen, wenn meine Eltern solche Bedingungen stellen würden und dann auch noch einen Kaufpreis zzgl. einer monatlichen Zahlung wünschen. Selbst bei einem Schenkungsangebot würde ich mir überlegen, ob ich auf die Bedingungen aingehen würde.

Wenn der Fragesteller hier nur nach Gründen scuht, warum man so einen Vertrag nicht machen sollte, dann handelt es sich eher um die zwischenmenschlichen Dinge und nicht um die rechtlichen Stolpersteine. Eltern, die an so einer Stelle schon nicht loslassen können werden auch an anderen Stellen in die Ehe und Familie hineinreden wollen. Das kann zu heftigen Spannungen führen. Eine gewisse räumliche Distanz wäre daher angebracht.

Das hat dann aber eher etwas mit Familienrecht als mit Bau- oder Grundstücksrecht zu tun.

-- Editiert von hh am 04.02.2008 17:27:36

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#5
 Von 
c123
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

@ Was-weiß-ich und hh:
Vielen Dank für Eure Antworten. Da steckt viel Wahres drin!

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