Haus mit Schwiegervater gekauft / Ärger

5. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
chrosaje
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Haus mit Schwiegervater gekauft / Ärger

Vor 10 Jahren habe meine Frau und ich uns mit unsererm Schwiegervater gemeinsam ein "Anwesen" gekauft. Dieses besteht aus dem "Vorderhaus" mit EG Wohnung, Wohnung im 1. OG und DG sowie einem "kleinen Haus" im Garten (welches wir vermietet haben). Schwiegervater wohnte immer im EG, wir im 1. OG. Vor ein paar Jahren haben wir das DG umgebaut und jetzt wohnen dort unsere Kinder. Die Wohnungen im Vorderhaus sind nicht abgeschlossen, sondern haben ein gemeinsames Treppenhaus, den gemeinsamen Keller und eine gemeinsame Heizung (in der Küche des Schwiegervaters). Bei Kauf zahlten beide Parteien zunächst jeweils den gleichen Betrag. Seit die Kinder im Dach wohnen zahlen wir ca. 65%, der Schwiegervater 35%. Eigentlicher Auslöser war damals, dass der Schwiegervater sagte, dass er weiniger verdienen würde und daher nicht mehr so viel zahlen könnte. Auch hat er seit einigen Jahren (davor) eine Lebensgefährtin. Diese besitzt eine eigene Eigentumswohnung, so dass beide nur noch selten im gemeinsamen Haus sind. Diese Frau wird jedoch immer unausstehlicher. Letztes Jahr nach unserem Urlaub hat sie z. B. angedeutet, dass "wir" das Haus wohl bald verkaufen müßten. Mein Schwiegervater schweigt nur dazu, er hat nichts mehr zu sagen. Gerne würden wir die beiden einfach ausziehen lassen, aber wir sind seit wir 65% zahlen ohnehn schon am Limit und die Wohnung lässt sich eben auf Grund der Gegebenheiten nicht einfach so vermieten.
Fragen:
Kann er darauf bestehen, dass unser gemeinsames Haus verkauft wird?
Kann er darauf bestehen, dass wir ihm sein Eigenkapital zahlen, wenn er auszieht?
Kann er einfach nicht mehr zahlen?
Auch meine Frau wird immer verzweifelter, da es doch ihr Vater ist, sie aber keinen Zugang mehr findet. Er wirkt völlig fremdgesteuert.
Ist bestimmt ein ziemliches Durcheinander, aber wäre schön, wenn mir jemand einfach mal was dazu sagen kann.

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7 Antworten
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#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wer steht eigentlich im Grundbuch als Eigentümer drin ? Du, Deine Frau und der Schwiegervater ? Ist das Haus eine Einheit oder in Eingentumswohungen geteilt ? So ohne weiteres kann der Einzelne bei Gemeinschaftseigentum nicht verkaufen. Wenn er aber die Raten an die Bank (von wem werden denn die überwiesen, jeder jeden Monat ne Rate ? ) nicht überweist und die Bank bekommt das Geld nicht von den anderen, dann kann schon ne Zwangsversteigerung in Frage kommen.



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"Chylla"

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#2
 Von 
chrosaje
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Grundbuch stehen wir alle drei. Das Haus ist eine Einheit, inkl. Garten und "Gästehaus".
Meine Frau, die Mieter des Gästehauses und ich überweisen jeweils an meinen Schwiegervater (extra Konto) und dort buchen Bank, Bausparkasse und Stadtwerke ab.
Wir würden ja auch gerne an jemanden vermieten, damit Schwiegervater mit seiner LG auszieht, aber die Hausaufteilung ist einfach für eine Großfamilie und nicht für 3 "getrennte Mitparteien".
Wie könnten wir denn jetzt vorgehen? Sollen wir ihn zu einer "Eigentümerversammlung" einladen (ohne seine LG)?

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Das wird alles schwer werden.
Also, ihr seid sozusagen jeweils zu 33,3 % Eigentümer? Da es nicht mehrere Wohnungen sind, seid ihr im rechtlichen Sinne keine Eigentümergemeinschaft. Ihr könnt nur gemeinschaftlich entscheiden (Kaufen, Verkaufen, Vermieten).
Tretet ihr auch als Darlehensgemeinschaft auf? Wenn Vatern nicht mehr zahlt, holt sich die Bank das Geld bei anderen.
Versucht eine Lösung zu finden, mit Hilfe der Bank. Evtl. könnt ihr so umschulden, das ihr den Schwiegervater "rauskaufen" könnt.
Wenn seine Lebensgefährtin nur Geld sehen will, ist das vielleicht der richtige Weg.
Da der Vater mauern kann, würde ich recht vorsichtig sein, egal was ihr macht, ihr seid auf seinen Good Will angewiesen.
Hoffentlich wird auch wirklich das Geld von diesem Konto abgebucht, vielleicht geht das Geld auch woanders hin.

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Seh ich auch so, ihr haftet gesamtschuldnerisch, d.h. wenn der eine ausfällt müssen die anderen dran glauben. Und alles benötigt die Zustimmung aller. Wenn er wirklich selten da ist und die LG will unbedingt Geld sehen, bleibt wohl nur vermieten. Aber ich würd das mal einem Architekt zeigen, ob man nicht mit wenig Aufwand (z.B. Hauseingang von aussen) nicht doch teilen könnte und dann ggf. verkaufen. Möglich ist halt aber auch, dass der Vater seiner LG doch nciht traut und eine Rückzugsmöglichkeit haben möchte.

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"Chylla"

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#5
 Von 
chrosaje
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Rauskaufen?
Das wäre uns natürlich am liebsten. Aber das wird sich kaum rechnen.
Wie gesagt schaffen wir es gerade 65% zu tragen. Wenn wir Schwiegervater rauskaufen wollten, dann müßten wir ja 100% zahlen + der Summe (die wir finanzieren müßten), um Schwiegervater rauszukaufen.
Aber das wäre natürlich die optimale Lösung. Da müssen wir wohl mal "genau rechnen". Hängt aber auch von der Summe ab, die Schwiegervater sich vorstellt.

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

dacht eigentlich nicht nur rauskaufen in diesem Sinne, sondern ggf. als selbstständige Eitgentumswohnung an Dritte, wenn es z.B. durch einen eigenen Eingang möglich ist. Zum rauskaufen in der Familie brauchts das ja nicht.

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"Chylla"

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ja, aber um den Schwiegervater aus dem Eigentum rauszukaufen. Dann könnte die Wohnung vermietet werden und der Vater erhält das als Rückzahlung.

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