Haus verkaufen, gleichzeitig Neukauf Steuer

22. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)
Haus verkaufen, gleichzeitig Neukauf Steuer

Hallo Leute,
Wir würden gerne unser Haus an den zukünftigen Schwiegersohn verkaufen, da es uns zu Groß geworden ist.
Er zahlt zb.215000 Euro
Auf dem Haus sind noch 84000 Restschuld, die wir dann ablösen wollen ( auch wenns extra kostet, was die Bank schon ankündigte)
Würden 131000 Euro übrig bleiben.
Wir haben jetzt was kleineres gefunden für 133000 Euro +3,57% Makler= 137748 Euro.
Wir wollen den Verkauf und kauf an einem Termin mit dem Notar machen, sodas wir Zeit sparen und weniger lauferei haben.
Beim Verkauf des alten hauses übernimmt der Käufer ja die Notarkosten usw.
Beim Kauf des neuen Hauses natürlich wir.

Kann mir jemand ca. ausrechnen, was bei unserem dann 133000 Euro Haus noch an kosten drauf kommt, wie Notar, Grundbuch und grunderwerbssteuer ?

Muss ich vom verkauf des alten Hauses irgendwelche Steuern zahlen, wenn ich den Erlös sofort in ein anderes Haus stecken will ?

Vielen Dank erst mal

Gruß

bömmel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Notarkosten u.s.w. richten sich nach dem
Kaufpreis/Wert der Immobilie.
Hypothekenschulden werden dabei nicht berücksichtigt.
Ist das Haus 10 Jahre in Ihrem Besitz fallen keine
Gewinnsteuer an.


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#2
 Von 
creon
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 51x hilfreich)

Grunderwerbssteuer fallen für nahe Verwandtschaft nicht an, der "zukünftige Schwiegersohn" dürfte jedoch nicht hierunter fallen. D.h. beide Parteien zahlen Grunderwerbssteuer von je nach Bundesland meist 5%.

Notarkosten meist 1 - 1,5 %, abhängig auch davon, ob eine neue Hypothek eingetragen wird. Insgesamt rechnet man mit 10% (Makler 3,57 % (außer Berlin/Brandenburg x2), Grunderwerbssteuer 5%, 1,5% Notar).

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

So, komme nochmal auf das Thema zurück, weil sich einiges getan hat.
1. Tochter meiner Frau und ihr Verlobter( angehender Schwiegersohn) kaufen gemeinsam unser Haus.
Die Tochter lebt seit Geburt im Haus

2. Ich bin vor 4 Jahren ins Haus mit eingezogen und habe den Ex-Mann mit 25.000 Euro ausbezahlt und seine Hälfte mit allen anteiligen Schulden übernommen ( oder in die Verträge eingestiegen). Die Ablöse oder wie man das nennen mag ergab sich durch Jahrelangen Unterhaltsrückstand, den ich im Grunde beisteuerte.

Nun sieht die rechnung folgendermaßen aus:
Käufer zahlt uns 215.000 Euro fürs Haus.
Bank bekommt ca 80.000 Euro+ Vorfälligkeitsentschädigung.
Von den 80.000 Euro laufen 40.000 Euro in 3 Jahren aus und der Rest müßte dann neu verhandelt werden.

Wie sieht das nun mit der Steuer für uns aus ?
Unser Finanzexperte behauptet, da die Tochter zur Hälfte das Haus mit erwirbt, stehen wir Steuerlich günstig da. was immer das auch heißt.
Da ich das Haus ja nicht neu gekauft habe, sondern die Verträge des Ex-Mann übernommen habe mit den Restschulden, fällt da das mit den 10 Jahren weg ?

Grüße,
bömmel123


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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Bei den ganzen Steuergeschichten habe ich jetzt die baurechtliche Frage nicht gefunden?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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