Haus von der Stadt nicht an städt. Abwasserkanal angeschlossen, nur an ein eingebrochenes Provisoriu

24. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sverre
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus von der Stadt nicht an städt. Abwasserkanal angeschlossen, nur an ein eingebrochenes Provisoriu

Guten Tag,

es geht um mehrere Haus in einer größeren Wohnsiedlung aus den 60igern in der Stadt Ü, bei dessen Erbauung ein ordentlicher Abwasserkanal in den Bebauungsplänen steht, dieser von den Bauherren bezahlt wurde, aber für einige Häuser nur ein Provisorium gelegt wurde, ohne die Bauherren darüber zu informieren.

Die Stadt Ü., die den Kanal für die gesamte Wohnsiedlung rechtlich abgenommen hat, hat auch abgenommen, daß mehrere Häuser keinen ordentlichen Abwasserkanal haben, sondern nur ein Provisorium.
Die Bauherren wurden über diese Änderung des Abwasserkanalsystems - von ordentlichem Kanal zu Provisorium- nie informiert.
Der ordentliche Kanal wurde bei der Endabrechnung abgerechnet. Es wurde kein Provisorium abgerechnet.

Seit über 50 Jahren laufen bei Regen die Keller voll, wodurch die Häuser Schäden genommen haben. Sämtliche Anfragen, Bitten und rechtlichen Schritte ließ die Stadt seit Jahrzehnten ins Leere verlaufen. Die Eigentümer hatten allerdings von einem gebrochenen Provisorium keine Ahnung.

Da sich die Situation verschlimmert, wurde mit einer Kanalvideokamera geprüft, ob der Kanal verstopft ist. Heraus kam jedoch, daß kein städtischer Abwasserkanal wie bei den anderen Häusern in der Siedlung und wie in den Bauplänen eingezeichneten existiert.
Dafür fand man an einer völlig anderen Stelle ein Provisorium, welches viel zu schmal, seit Jahrzehnten eingebrochen und verrottet ist. Seit Jahrzehnten verläuft deshalb das Wasser ins Erdreich und in die Hauskeller, statt in die städtische Kanalisation.

Mit diesem Wissen kontaktierten wir das zuständige Amt der Stadt Ü..
Dieses Amt erklärte kurzerhand das von der Stadt bewilligte Provisorium zu einem Privatvergnügen bzw. zu unserem Privatkanal, um den wir uns selbst kümmern müssen. Auf einen städtischen Abwasserkanal hätten wir nach so langer Zeit kein Recht.
Während der Kanal im Bebauungsplan auf städtischem Grund verlaufen sollte, verläuft das Provisorium weit drinnen in den Gärten von anderen Nachbarn, die keine Abwasserprobleme haben und sich natürlich auch nicht ihre Gärten zerstören lassen wollen. Wir hätten noch nicht einmal die Handhabe, das Provisorium bzw. unseren „Privatkanal" instand zu setzen.

Wir Hausbesitzer sind der Meinung, daß dies ein Fehler der Stadt Ü. ist, der zwar lange zurück liegt, jedoch weiterhin in der Verantwortung der Stadt liegt.
Immerhin wurden Bauherren und folgende Hausbesitzer nie von der Stadt über diese Situation in Kenntnis gesetzt.
Zusatz: die Stadt Ü. ist sehr sehr vermögend, am Geld liegt es also nicht. Hätte die Bürgermeisterin das Problem, wäre der Kanal schon lange gebaut, so ist dies in dieser Stadt.
Es ist also eine Schikane gegenüber Bürgern, die sich nicht zur Wehr setzen können.

Wie sehen Sie diesen Fall? Wir sammeln jede Idee, um weiter gegen die Stadt vorzugehen, denn wir fühlen uns betrogen. Oder ist der Fall verjährt?
Könnten wir zumindest das Geld, das für eine Kanalisation bezahlt wurde zurück erhalten?

Kennt jemand ähnlich Fälle/ Präzedenzfälle?
Kennt jemand einen ausgezeichneten Anwalt für diesen Fall?
Die Stadt Ü. ist sehr auf sein Image bedacht. Hat jemand kreative Ideen, wie man damit an die Öffentlichkeit gehen kann. Wir würden uns über jede Information, Idee sehr freuen, denn wir möchten nichts unversucht lassen.

Danke, Sverre

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Schwierig.
Ich glaube nicht, dass von der Stadt etwas zu holen ist.
Die Stadt hat weder den falschen Kanal gebaut noch Geld für den ordnungsgemäßen Kanalbau bekommen.
Wäre zum damaligen Zeitpunkt alles korrekt gelaufen, hätte die aussführende Baufirma den Kanal ordnungsgemäß herstellen müssen, und nicht die Stadt.
Ansprüche sehe ich nur zwischen Bauherr und Baufirma.

Aber es ist müßig sich darüber Gedanken zu machen. Denn es dürfte ohnehin alles verjährt sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120038 Beiträge, 39822x hilfreich)

Wenn man nach 50 Jahren erst mal nach der Uhrsache forscht, ist zum einen alles verjährt. Zum anderen ist das Eigenverschulden so hoch, das auch ohne Verjährung die Ansprüche gegen 0 laufen würden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

ohne die präzise Aktenlage zu kennen, kann ich aufgrund Ihrer Situationsbeschreibung nur im Nebel herumstochern:

Wollte man seitens der Stadt Ü von einer arglistigen Täuschung gegenüber den Hausbesitzern ausgehen - immerhin wurde der ordentliche Kanal und kein Provisorium abgerechnet - wäre eine Inregressnahme der Stadt wegen der arglistigen Täuschung nach 30 Jahren nicht mehr möglich (Verjährung). Die Verjährung könnte jedoch durch die Beschwerden bei der Stadt Ü gehemmt worden sein. Insofern könnte sehr wohl noch ein Rechtsanspruch auf Herstellung des abgerechneten Kanals bestehen.

Ob diese Möglichkeit besteht, kann nur nach vollständiger Aktensichtung durch einen Fachanwalt für Baurecht / Tiefbaurecht beurteilt werden.

Es scheinen mehrere Parteien als Anspruchsteller gegen die Stadt Ü betroffen zu sein. Es bietet sich die Bildung einer Interessengemeinschaft an. Sind sich die Mitglieder der Interessengemeinschaft einig, könnte eine Sammelklage gegen die Stadt Ü im gleichen Sachverhalt in Frage kommen. Der Vorteil wäre, dass nur einmal Kosten anfallen, die sich die Beteiligten teilen könnten.

Zugleich könnte die Interessengemeinschaft an die gewählten politischen Vertreter herantreten, da die Verwaltung ja offenbar "blockt". Es könnte sich die Möglichkeit eröffnen, über den Stadtrat etwas zu erreichen.

Fakt ist, dass die Verwaltung von den Umständen weis. Ob Lang, ob Kurz werden den Betroffenen Bescheide ins Haus flattern, dass die Wohnobjekte ordentlich an das Kanalnetz anzuschließen und die Kosten dafür zu übernehmen sind. Da brauchen Sie sich nichts vorzumachen. In Anbetracht der imensen Kosten solcher Zwangsverpflichtung ist ein ramponierter Garten da noch das kleinste Problem.

Mit freundlichen Grüßen



Signatur:

Blaki

3x Hilfreiche Antwort

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