Hallo,
wir haben Ende März ein Grundstück gekauft, welches an einer öffentlichen Straße anliegt. Vorab wurde eine Bauvoranfrage gestellt, welche einer eingeschossigen Bebauung zustimmt. Jedoch steht der Vorbescheid unter dem Vorbehalt der gesicherten Erschließung (wie üblich).
Inzwischen wurde der Bauantrag gestellt (noch in der Bearbeitung), die Stellungnahmen der gesicherten Erschließung der Versorger (Strom, Trinkwasser, Abwasser, Löschwasser) lagen dazu alle vor. Nun wurde vor ca. 2 Wochen auf die öffentliche Straße ohne unsere vorherige Information eine neue Asphaltdecke aufgebracht. Üblicherweise wird ja für eine neue Straße eine Aufbruchsperre verhängt, sodass diese 5 Jahre lang nicht aufgegraben werden darf. Allerdings müssen die Versorger (hier Strom und Trinkwasser) zumindest in geringem Umfang in die Straße für die Erschließung eingreifen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob das unserem Bauvorhaben entgegen steht. Aus meiner persönlichen Einschätzung wäre das unangemessene Härte, wenn die Gemeinde die Erschließungsarbeiten nun verwehrt. Immerhin konnten wir keine Kenntniss von der neuen Asphaltdecke haben und wir haben das Grundstück (nicht ganz günstig) inkl. der damals aktuellen Stellungnahmen der gesicherten Erschließung gekauft, eine Finanzierung inkl. Hausneubau abgeschlossen und einen Bauvertrag zur Bebauung geschlossen. Es wäre also nahezu mit einem finanziellen Ruin vergleichbar, wenn wir das Grundstück nun nicht bebauuen könnten, da nicht erschlossen werden kann. Durch die Bauvoranfrage hätte die Gemeinde zumindest genügend Grund zu der Annahme gehabt, dass in diesem Bereich noch Erschließungsarbeiten stattfinden müssen.
Wie ist hierzu die Rechtslage?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Frage.
Viele Grüße
Hausbau, Verhindert eine Aufbruchsperre eine Bebauung?
17. Juni 2020
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Frage vom 17. Juni 2020 | 15:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausbau, Verhindert eine Aufbruchsperre eine Bebauung?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 17. Juni 2020 | 15:48
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Ich vermute, dass das nun gerade für euch nicht zutrifft.ZitatÜblicherweise wird ja für eine neue Straße eine Aufbruchsperre verhängt, :
Welche Ausnahme-Regelung die Kommune hat, erfährst du am besten--- bei deiner Kommune.
#2
Antwort vom 17. Juni 2020 | 15:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Ich vermute, dass das nun gerade für euch nicht zutrifft.ZitatÜblicherweise wird ja für eine neue Straße eine Aufbruchsperre verhängt, :
Welche Ausnahme-Regelung die Kommune hat, erfährst du am besten--- bei deiner Kommune.
Ja das wäre schön. Die Nachfrage/ der Streitfall wird wohl sowieso demnächst auf mich zu kommen, bisher wollte ich da (noch) keine Pferde scheu machen. Da ich jedoch dazu keine entsprechenden Urteile/ Regelungen gefunden habe, wollte ich mich vorher dazu informieren.
Bei 99% der auffindbaren Verordnungen/ Satzungen von anderen Gemeinden sind Ausnahmefälle nur Notfälle (Rohrbruch u.ä.).
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juni 2020 | 18:02
Von
Status: Schlichter (7254 Beiträge, 1526x hilfreich)
Diese Regelung trifft für Euch nicht zu.
#4
Antwort vom 17. Juni 2020 | 18:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDiese Regelung trifft für Euch nicht zu. :
Wie kommst Du darauf? Also gibt es dazu eine Begründung/ Erklärung?
@cirius32832
#5
Antwort vom 17. Juni 2020 | 22:28
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatWie kommst Du darauf? :
Einfach mal nachdenken?
ZitatVerordnungen/ Satzungen von anderen Gemeinden :
#6
Antwort vom 17. Juni 2020 | 22:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatWie kommst Du darauf? :
Einfach mal nachdenken?
ZitatVerordnungen/ Satzungen von anderen Gemeinden :
Was soll denn der Käse? Meine Gemeinde hat dazu nun mal nichts im Internet veröffentlicht, was nicht bedeutet, dass es keine Vorschrift gibt.
Daher suchte ich nach Vergleichsfällen für Hinweise. Und jede Gemeinde, die etwas veröffentlicht hat, hat als Ausnahme eben explizit nur Notfälle genannt.
Das war als Antwort auf obigen Hinweis, dass mein Fall eine Ausnahme sein könnte.
Danke also für den Hinweis aber mein Gehirn ist voll funktionsfähig.
#7
Antwort vom 17. Juni 2020 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatDaher suchte ich nach Vergleichsfällen :
Irrelevant. Es gilt halt was in der Gemeinde gilt.
ZitatMeine Gemeinde hat dazu nun mal nichts im Internet veröffentlicht, was nicht bedeutet, dass es keine Vorschrift gibt. :
Korrekt. Weshalb es auch zielführend wäre, genau diese Vorschrift zu besorgen (wenn es sie denn gibt) statt zu schauen was andere - nicht relevante Gemeinden - dazu schreiben.
#8
Antwort vom 18. Juni 2020 | 13:21
Von
Status: Unbeschreiblich (32289 Beiträge, 5678x hilfreich)
Oft verstehe ich nicht, warum Bauwillige solche Scheu vor den Pferden im Bauamt haben---o.s.ä.ZitatDie Nachfrage/ der Streitfall wird wohl sowieso demnächst auf mich zu kommen, bisher wollte ich da (noch) keine Pferde scheu machen. :
Ihr wollt an einer öffentlichen Straße bauen. Ihr habt das Grundstück gekauft. Ihr habt einen Bauantrag gestellt.
Warum ahnst du einen Streitfall?
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