Hausbau - Absicherung ohne Grundbuch?

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
siand
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausbau - Absicherung ohne Grundbuch?

hallo,
wir (verh.) beginnen bald mit dem Bau einer DDH. Das Grundstück und die zweite DDH gehören bisher noch den Schwiegereltern. Die wollen Haus und Grundstück aber nur meinem Mann überschreiben. Das Darlehn für die neue DDH soll auf meinen Mann und mich laufen. Wir kann ich mich absichern (wenn möglich ohne Grundbucheintrag)? / Oder kann ich einen nachträglichen Grundbucheintrag vornehmen?

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"siand"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Da die Übertragung sowieso nur über einen Notar abgewickelt werden kann, sollte der gleichzeitig einen entsprechenden Vertrag anfertigen, der dich absichert. Nenne ihm deine Wünsche.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wenn dein Mann jetzt als alleiniger Eigentümer eingetragen wird, kann er danach jede Änderung vornehmen, die er lustig ist.
Gibt es denn überhaupt eine Teilungserklärung für das Grundstück?
Das die Bank euch beide als Schuldner haben will, ist normal. Aber du hast die Schulden an der Backe und keine Sicherheit. Also auf jeden Fall in irgendeiner Form absichern lassen. Vor allem, wenn Geld von dir stammt.
Stell die vor, in 20 Jahren abgezahlt, dein Mann läßt sich scheiden: Der Sieger bekommt alles. Das einzige worauf du dann Anspruch hättest, wäre die Hälfte des Wertzuwachses bei dem Haus.

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#3
 Von 
siand
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für eure Antworten. Aber kann ich nicht auch mit einem Ehevertrag was regeln? z. B. Abfindung oder Ähnliches...?

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"siand"

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Natürlich ist ein Ehevertrag oder ein anderer Vertrag vorm Notar möglich. Informiere dich nur gut bei solchen Gesprächen, damit du nicht die "gelackmeierte" bist.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Stell die vor, in 20 Jahren abgezahlt, dein Mann läßt sich scheiden: Der Sieger bekommt alles. Das einzige worauf du dann Anspruch hättest, wäre die Hälfte des Wertzuwachses bei dem Haus.
Der Zugewinnausgleich bezieht sich nicht nur auf den Wertzuwachs des Hauses, sondern auch auf das abgezahlte Darlehen.

Dass die Eltern Deines Mannes vermeiden möchten, dass sie das Grundstück an Euch schenken und Du im Falle einer Trennung auch von dem geschenkten Grundstück die Hälfte bekommst, kann ich nachvollziehen.


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