Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen an die Experten hier: Ich bin schon seit einigen Jahren mit meiner Freundin zusammen. Diese hat von Ihren Eltern einen größeren Bauplatz in BW "geschenkt" bekommen. Dieser ist im Grundbuch auch so nur auf meine Freundin eingetragen. Wir planen nun zusammen noch in diesem Jahr ein Haus zu bauen.
Natürlich habe ich hier schon einiges über ähnliche Fälle gelesen. Einen nachträglichen Eintrag ins Grundbuch kommt aus div. Gründen wie Schenkung und Steuern nicht in Frage. Heiraten wollen wir erst in 1 -2 Jahren. Wir beide haben ein nahezu gleich hohes Eigenkapital.
Nun meine Fragen: Was kann ich tun? Kann ich meiner Freundin ein zinsloses Darlehen über meinen Anteil Eigenkapital geben? Was muß man da steuerlich beachten? Wie kann man nach einer Heirat die Eigentumsverhältnisse klären? Gibt es sonstige Möglichkeiten?
Soweit schon jetzt vielen Dank für Antworten und Anregungen!
Grüße
Der Hausbauer
Hausbau mit Freundin
--- editiert vom Admin
Ihr könnt einen Vertrag beim Notar machen, der festlegt, wieviel deine Freundin dir bei einer eventuellen Trennung oder bei Tod (deren Erben) geben muss.
Denn was passiert, wenn ihr baut und sie stirbt dann? An alles denken und dein Geld sichern.
Wenn ihr sowieso heiraten wollt, warum nicht gleich und dann auch zu 50/50 ins Grundbuch eintragen.
Warum einfach, wenns auch schwer geht?
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Richtig, was sika sagt, jeder Notar macht einen entsprechenden Vertrag.
Steuern: Sofern keine Zinsen fließen, fallen auch keine Steuern an.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
@sika0304
Wenn ihr sowieso heiraten wollt, warum nicht gleich und dann auch zu 50/50 ins Grundbuch eintragen.
Weil das eine Schenkung ist und der Freibetrag nur 5.200€ beträgt.
Ein zinslosen Darlehen mit Grundschuldeintragung halte ich auch für eine gute Lösung. Steuerlich muss man dabei nichts beachten.
Zwischen Ehegatten beträgt der Freibetrag im Falle einer Schenkung 307.000€, so dass dann die Übertragung des hälftigen Anteils problemlos möglich sein sollte. Notar- und Gerichtskosten fallen natürlich trotzdem an.
Da dann aber auch der Zugewinnausgleich zieht, kann man auf eine Übertragung ggfls. verzichten.
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