Hausbau - notarielle Vertragsstrafe vereinbart. Anmahnen?

7. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
safe9124
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausbau - notarielle Vertragsstrafe vereinbart. Anmahnen?

Hallo erst einmal an alle!

Hier wurde mir schon einmal super geholfen.

Der Sachverhalt:

Ich baue zur Zeit mit einem Bauunternehmen für mich eine DHH. Notariell wurde vereinbart, dass es laut Notarvertrag am 01.10.05 bezugsfertig ist. Ebenfalls wurde notariell vereinbart, dass am 15.09.05 die Abnahme erfolgen sollte und das Bauunternehmen bis zum 30.09.05 Zeit haben um etwaige Mängel zu beheben. Bei Nichterfüllung des Bauunternehmen erhalte ich (lt. Notarvertrag) ab 01.10.05 je Werktag eine Vertragsstrafe.

So wie es zur Zeit mit dem Hausbau aussieht, werden sie die Fertigstellung des Hauses nicht schaffen. Den 15.09.05 schon gar nicht.

Nun zu meiner Frage. Muß ich das Bauunternehmen schriftlich anmahnen, weil sie den 15.09.05 (Abnahme) bzw. den 30.09.05 (Übergabe) nicht erfüllen können? Wenn ja, was muß inhaltlich aufgeführt werden?

Für Antworten sage ich im voraus schon einmal recht herzlichen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 202x hilfreich)

na zunächst mal musst Du abwarten bis der 15.09. ist, könnte ja sein, dass sie es doch noch schaffen ;-)

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1087x hilfreich)

Das Haus muss am 01.10.05 bezugsfertig sein.
Falls nicht, ist die Vertragsstrafe auch ohne nochmalige Mahnung fällig.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
safe9124
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für diese Antworten.
En 15.09.05 werden sie definitiv nicht schaffen. Laut Aussage des Architekten wird es vor November gar nichts. Wenn ich die 2. Antworte lese, dann muß ich das Bauunternehmen schriftlich darauf hinweisen, dass er den Termin 15.09. nicht erfüllt hat. Ich aber auf meinen Anspruch auf Vertragsstrafe nicht verzichte ?!!

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48390 Beiträge, 17072x hilfreich)

Die Vertragsstrafe muss das Bauunternehmen auch dann zahlen, wenn Du nicht gemahnt hast.

Die Vertragsstrafe würde ich aber der Einfachheit halber gleich vom zu bezahlenden Kaufpreis einbehalten. Dann musst Du diesem Geld auch nicht hinterher rennen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Würde die Strafe auch gleich von den Zahlungen einbehalten, sonst siehtst Du ohne Klage dein Geld nie wieder. Ein Bekannter hat das auch gemacht, und die haben am Schluss geschlampt was das Zeug hielt !! Habe das dann aus diesem Grund nicht gemacht, udn mein Haus war dann ein halbes Jahr später fertig. Auf den ganzen aufgelaufenen Zinsen (Miete läuft weiter, Vermietung nicht möglich) bin ich dann sitzengeblieben. Man kann es falsch machen, wie man es will.

-----------------
"Chylla"

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