Hausbau und unverheiratet

28. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jenufa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausbau und unverheiratet

Mein Partner und ich (unverheiratet) haben ein Haus gebaut. Das Darlehen, alle Eintragungen in öff. Registern und Rechnungen laufen auf seinen Namen. Wer kann mir einen Tip geben was wir tun müssen um sicherzustellen, dass das Haus uns beiden gehört. Die Raten werden im Moment auch von seinem Konto beglichen. Ich überweise ihm meinen Anteil. Hat sich das Problem mit der Eheschließung erledigt?

Vielen Dank




16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50313 Beiträge, 17602x hilfreich)

Zur Zeit gehört Dir nichts von dem Haus. Die Zahlungen an Deinen Partner stellen eine Schenkung dar.

Wenn Ihr heiratet gehört Dir das Haus trotzdem nicht anteilig. Die Wertsteigerung geht allerdings in den Zugewinn ein.

Ihr solltet die Grundbucheintragung entsprechend ändern, so dass Euch beiden jeweils die ideelle Hälfte gehört. Dazu muss Dein Partner Dir eine Hälfte übertragen.

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#2
 Von 
Jenufa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Unsterblich

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#3
 Von 
tobnat
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde so schnell wie möglich zum Notar und dich als Miteigentümer eintragen lassen, sonst hast du gar kein Anrecht!!!

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"tobnat"

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#4
 Von 
Andreas L
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Dann mußt die dich aber auch verpflichten, die Hälfte des Darlehens zu übernhemen, wenns beiden gehören soll, sollten ja auch beide das gleiche bezahlen.

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"AL"

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2943x hilfreich)

Hallo AL,
wieso muss Jenufa sich verpflichten, die Hälfte des Darlehens zu übernehmen? Eintrag ins Grundbuch und Aufnahme eines Darlehens sind zwei verschiedene Dinge.
Ich würde sogar abraten, mich nachträglich beim Darlehen mit eintragen zu lassen, denn dann ist Jenufa bei Zahlungsunwilligkeit des Partners für den gesamten Betrag zuständig.
Für sie ist es nur von Vorteil zwar 50%-Miteigentümer laut Grundbuch zu sein aber nicht im Kreditvertrag zu stehen.

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#6
 Von 
Andreas L
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Sika!
Ist ja auch nur so eine Überlegung von mir.
Bin der Meinung, wenn man per Grundbucheintrag ein Miteigentum von 50% bekommt, dann sollte man auch zu 50% an den Belastungen beteiligt sein.
Aber eine Beratung bei einem Notar wird da wohl weiterhelfen.
Nehmen wir mal nur an, es kommt zur Trennung (wollen wir ja nicht hoffen), dann gehört Jenufa 50% des Grundstücks mit Haus, aber das Darlehen muß sie dann nicht zur Hälfte mitabtragen? Bzw. wenn das Grundstück dann verkauft werden muß hat sie einen Anspruch auf 50% des Erlöses, der Mann muß aber den Kredit weiter abtragen?
Oder liege ich da falsch?


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"AL"

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2943x hilfreich)

Hallo AL,
ja, du liegst richtig. Für das Darlehen bürgt nur der, der im Vertrag steht. Also steht sich Jenufa natürlich am besten, 50 % Eigentümerin zu sein, aber nicht im Darlehen Mal abgesehen von der moralischen Seite - allerdings macht mich die Tatsache stutzig, dass es zur Zeit so ist, wie Jenufa beschrieben hat, dass hört sich nämlich so an, Sie zahlt, bekommt aber bei Trennung nichts.
Der Notar würde übrigens nicht zur Finanzierung beraten, sondern nur über die Auswirkungen einer Grundbucheintragung.
--
Übrigens, wenn der Freund nicht zahlen würde, und Jenufa 50-Miteigentümerin ist, dann könnten auch nur seine 50 % Eigentümer Teil-Zwangsversteigert werden.
Aber soweit ist es ja nicht, und natürlich wünsche ich Jenufa alles Glück der Erde

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#8
 Von 
Andreas L
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo Sika,
Das Thema interessiert mich gerade:
Wenn eine Grundschuld eingetragen ist, kann man dann einfach einen Miteigentümer eintragen lassen ohne dass der Gläubiger zustimmt?
Nehmen wir mal an, ein Grundstückseigentümer ahnt, dass er seinen Kredit bald nicht mehr bedienen kann und muß mit Zwangsversteigerung rechnen, wenn er dann vorher einen Miteigentümer eingetragen hat, ist das Grundstück ja praktisch nicht mehr zu versteigern. Ein halbes Grundstück wird doch niemand ersteigern wollen, und somit kann man das Grundstück behalten?

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"AL"

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#9
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 275x hilfreich)

Hört sich ja fast an wie bei Monopoly. So einfach ist das aber nicht.
Wir haben ja im Grundbuch noch ein Rangfolge und das heißt, daß eine Eigentumsübertragung nach der Grundschuld eingetragen, dieser nachgeht. Insofern haftet das Grundstück für die Grundschuld im ganzen.
Hast ja das gleiche bei einer Erbschaft, wo die Erben zunächst nicht dinglich haften, wenn noch eine Grundschuld besteht, aber das Grundstück schon.
Die schuldrechtliche Haftung steht auf einem anderen Blatt.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#10
 Von 
Jenufa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hilfe. Hatte Gespräch mit meinem Freund und wir werden gemeinsam eine Lösung finden.

Problem erledigt. Nochmal Danke !!!

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#11
 Von 
anke11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ! mein ex und ich haben zusammen ein haus gebaut. nun hat er eine andere geheiratet und ich zog aus. bei der trennung unterschrieb ich ein schreiben von ihm aufgesetzt, das ich eine gewisse summe bekomme und damit auf alles verzichte. wir standen zusammen im grundbuch und die darlehensverträge liefen auf uns beide. aus den darlehen bin ich entzwischen entlassen, auch sind die darlehen umgeschrieben auf ihn. inzwischen hab ich gemerkt, das ich viel zu wenig geld von ihm bekommen habe. kann ich im nachhinein noch geld von ihm verlangen. z.b. die eigenheimzulage, die rate die ich zur tilgung bezahlt habe??er meint, ich hätte mietfrei gewohnt. kann da sein?
lohnt es sich, einen anwalt einzuschalten? die ganze sache ist inzwischen 2 jahre her. ist das alles bereits verjährt? würd mich freuen, wenn mir jemand antworten würde.
vielen dank, eure anke

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#12
 Von 
schwendy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo! Angenommen man ist zu 50% im Grundbruch eingetragen. Was bringt mir im Fall einer Trennung ein halbes Grundstück und ein halbes Haus? Wie kommt man dann zu dem Geld, das man investiert hat?

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#13
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2943x hilfreich)

Hallo Schwendy,
deine Problematik ist anders, wegen der Praktikabilität wäre es sinnvoll, eine neue "Frage" einzurichten.
Nichtsdesto trotz: bei 50-%-Anteil kannst du eine Miteigentumsanteilsversteigerung beantragen. Ich würde vor der Versteigerung aber dem anderen Eigentümer das Angebot machen, meine 50% zu erwerben.

Hallo Anke11,
vielleicht würde es sich finanziell lohnen, aber es würde auch Nerven kosten. Sei froh, dass du aus dem Darlehen entlassen worden bist. Und keiner hat dich gezwungen, das Schreiben deines Freundes zu akzeptieren (außerdem, mußtet ihr nicht zum Notar wegen der Grundbuchumschreibung?).

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#14
 Von 
anke11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo sika0304!
ich hatte das damalige schreiben nur unterschrieben, weil er mich damit erpresste und meinte, wenn ich nicht unterschreiben würde, würde er ab sofort keine raten mehr an den darlehen zahlen und ich müßte für alles aufkommen. und das hätte er mit sicherheit auch so gemacht. beim notar waren wir auch und haben alles auf ihn umgeschrieben, was mich auch ein heiden geld kostete. ich hab vor kurzem gelesen, das es ein neues gesetzt gibt, das patner die länger als zwei jahre zusammengelebt haben, als eheähnlich gelten. weiß jemand darüber etwas??
lg, anke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2943x hilfreich)

Hallo Anke11,
das bezog sich nur darauf, wenn es um Unterhalt für die geschiedene Frau geht und diese wieder mit einem neuen Partner zusammenlebt. Erst nach 2 Jahren wirkt sich dieses Zusammenleben unterhaltsmindernd aus, da dann von einer eheähnlichen Partnerschaft die Rede ist.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
beko1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
dazu hätt ich auch noch ne Frage :
Angenommen, man möchte nicht, dass ein gemeinsamer Grundbucheintrag besteht, also dass ein Partner alleine drin steht, dieser aber von seinem Partner über ein privates Darlehen Eigenkapital bekommt.
Gibt es andere Möglichkeiten, den Partner dann für den Fall einer Trennung , abzusichern, so dass auch im Falle einer Zahlungsunfähigkeit, der Darlehensgebende Partner sein Geld zurückbekommt (evtl Bürgschaft ) ??

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