Hallo zusammen,
wer von Euch kennt sich denn mit folgender Problematik aus, bzw. hat da schon mal Erfahrung gesammelt:
Wir planen den Bau eines neuen Hauses, sind aber noch nicht verheiratet. Ich selbst besitze ein Grundstück, was noch nicht vollständig abbezahlt ist, aber auf mich im Grundbuch eingetragen ist. Barmittel habe i.demnach nur mehr wenig, aber dafür einen zuteilungsreifen Bausparer.
Meine Freundin dagegen besitzt eine grössere Summe an Bargeld, dass wir für den Hausbau natürlich verwenden wollen.
Deshalb konkret unsere Fragen:
- Wie können wir die Eigentumsverhältnisse für die gemeinsame Anschaffung am besten regeln und festhalten, dass beide zu gleichen Anteilen berücksichtigt sind ?
- Besteht für meine Freundin ein Nachteil, wenn Sie nicht im Grundbuch für das Grundstück, sondern nur für das Haus eingetragen werden würde, bzw. geht das überhaupt ????
(sonst müssten wir ja wieder zum Notar u.vor allem fällt dann auch für sie die Grunderwerbssteuer wieder an?)
- Wenn die Frage hier niemand beantworten kann, wer ist denn dann hier überhaupt der richtige Ansprechpartner: ein Notar, ein Rechtsanwalt, ein Steuerberater oder wer sonst ...... ?
Hat da jemand schon mal Erfahrungen gemacht bzw. nützliche Tips?
Wir sind für JEDEN Hinweis dankbar.
Danke vorab.
Karin und Claus
Hausbau/unverheiratet/Eigentum ??
Verbaut?
Verbaut?



Es ist nicht möglich, nur am Haus einen Anteil zu erwerben. Das Haus ist grundsätzlich Bestandteil des Grundstücks und gehört demjenigen, der als Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Es gibt daher nur 2 Möglichkeiten:
1. Du überträgst deiner Freundin einen Anteil am Grundstück. Gas ist, wie Du bereits richtig vermutest, sowohl mit der Zahlung von Grunderwerbsteuer als auch mit Gebühren für Notar und Grundbucheintragung verbunden. Wenn Ihr Euch für diesen Weg entscheidet, dann solltet Ihr das vor Baubeginn machen, da ansonsten sich alle Beträge auf den Wert von Grundstück + Haus beziehen. Die Gebühren werden also erheblich höher, nachdem auf dem Grundstück ein Haus steht.
2. Ihr heiratet. Dadurch erhält deine Freundin zwar keine Eigentumsrechte. Aufgrund des Zugewinnausgleichs entstehen ihr jedoch keine echten Nachteile. Eine Übertragung zwischen Ehegatten ist übrigens grunderwerbsteuerfrei. Allerdings sollte das nicht der wesentliche Grund für eine Hochzeit sein.
Wenn Deine Freundin ihr Geld in das Haus investiert, ohne, dass sie in das Grundbuch eingetragen ist und ohne dass ihr heiratet, dann stellt das quasi eine Schenkung an Dich dar. Aus der Beteiligung an den Baukosten entstehen keinerlei Rechte für deine Freundin.
Es gibt zwar noch weitere Möglichkeiten (z.B. Wohnrecht), die ich aber nicht weiter ausführen möchte, weil ich sie in so einem Fall nicht für sinnvoll halte.
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort: Kernbotschaft und ein ganz wichtiger Satz sind für uns jetzt erst mal, dass Haus und Grund für die Eigentumsverhältnisse immer zusammen betrachtet werden müssen, m.anderen Worten, es muss ja auf jeden Fall so sein, d.wir beide gemeinsam im Grundbuch stehen.
- Wie werden denn die Anteilsverhältnisse angegeben im Grundbuch (sind das % Werte oder wie geht das) ?
- Da empfiehlt sich doch sicher eine ausführliche Beratung vorab. Ist da ein Notar der Richtige oder eher ein Rechtsanwalt oder gar noch wer anders ?
- Wie sieht es denn aus, mit den Schulden fürs Haus: Wenn wir beide den Kredit aufnehmen, aber Haus u.Grund gehört u.zu unterschiedlichen Anteilen. Wer kommt im Falle des Falles dann wofür auf ? Gibts da vielleicht irgendwo Literatur, wo man sowas mal nachlesen kann ?
-Ich habe die Sache mit dem Zugewinn im Falle einer Heirat nicht ganz verstanden: Es bringt keine Nachteile, aber welche konkreten Vorteile bringt es den für unser Problem mit dem Haus?
Danke vorab für die Hilfe.
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Hallo Turbopit,
1. alles was das Grundbuch betrifft: der Ansprechpartner ist der Notar, da nur dieser Änderungen veranlassen kann
2. 100 : Anzahl der Eigentümer = Miteigentumsanteil, d.h. bei euch, ihr werdet jeder zu 50 % als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. Ist natürlich nicht fest vorgeschrieben, aber am sinnvollsten
3. Heiraten ist immer sinnvoll (Eigenheimzulage, evtl. Förderung von der KfW als Jungverheiratete - 10 Jahre Zinslosen Kredit z.B.) und ein gemeinsames Haus zeigt ja, dass ihr auf Dauer zusammenbleiben wollt)- Beratung von verschiedenen Banken wegen Förderung, gutes Angebot z.B. von der Sparda, einholen.
4. Wenn ihr einen Kredit (= Hypothekendarlehen) aufnehmt und diesen zusammen unterschreibt, seit ihr jeder gesamtschuldnerisch haftbar, d.h., die Bank kann sich bei jedem einzeln bedienen und sich ihr Geld zurückholen. Die Hypothekenschuld wird als ganzes ins Grundbuch eingetragen, daher ist es der Bank egal, wer wie dadrin eingetragen ist.
5. Gütertrennung, Zugewinn usw. hört sich kompliziert an, ist es aber nicht.
Grundsätzlich gehört einem nach der Heirat alles weiter, wie vor der Heirat.
Beispiel: Grundstückswert 20.000,- €. Der Wert steigt in der Ehe auf 30.000,- €, der Zugewinn wäre also 10.000,- €, geteilt durch 2, wären also 5.000,- € vom Grundstücksbesitzer an den anderen zu zahlen bei normalem Güterstand. Hättet ihr von vornherein Gütertrennung, würde der Zugewinn keine Rolle spielen und der andere würde gar nichts aus dem Grundstück erhalten.
Sinnvoll wäre dann eventuell ein Ehevertrag. Da ist auch ein Notar zu empfehlen.
Man kann sich auch gute Bücher kaufen/ausleihen (Bücherhalle).
Viel Glück beim Hausbau wünsche ich euch.
Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass jeder bei einer Trennung das wieder bekommt, was er zu Beginn der Ehe hatte. Schenkungen und Erbschaften gehören ebenfalls demjenigen alleine, der sie erhalten hat.
Die Vermehrung des Vermögens während der Ehe wird jedoch im Fall einer Trennung geteilt.
Für Deine konkreten Fall hat das folgende Auswirkungen:
Du hast ein Grundstück abzgl. Schulden im Wert von 40.000€. Deine Freundin (Ehefrau) hat, sagen wir 30.000€. Ihr baut ein Haus und nach 10 Jahren trennt Ihr Euch. Dann hat das Haus einschl. Grundstück aber abzüglich der Restschulden einen Wert von sagen wir einmal 120.000€. Das ergibt einen Zugewinn während der Ehe von 50.000€.
Wenn jetzt das Grundstück alleine auf Dich eingetragen ist, dann musst Du Deiner Frau ihr eingezahltes Kapital von 30.000€ und die Hälfte des Zugewinns (25.000€), also insgesamt 55.000€ auszahlen.
Wenn das Grundstück je zur Hälfte auf Euch beide eingetragen ist, dann habt Ihr beide einen Wert von 60.000€. In dem Fall müsste Deine Frau an Dich 5.000€ als Zugewinnausgleich auszahlen. In beiden Fällen hätte Deine Frau aber nach einer Trennung 55.000€ und Du den Rest.
Für den Zugewinnausgleich spielt es übrigens keine Rolle, wer das Geld für den Vermögensaufbau während der Ehe tatsächlich verdient hat.
Wenn Ihr nicht heiratet, dann muss Deine Freundin sich schon zur eigenen Absicherung anteilig in das Grundbuch eintragen lassen.
Bei einer Trennung wird der Wert nur entsprechend der Anteile im Grundbuch aufgeteilt. Es spielt keine Rolle, wer wann wieviel für das Grundstück, bzw. das Haus bezahlt hat. Das gilt auch dann, wenn man für die Ehe notariell die Gütertrennung verinbart hat.
Die Aufteilung der Eigentumsanteile im Grundbuch ist übrigens beliebig und wird in Bruchteilen angegeben. Üblich wäre 1/2 zu 1/2. Möglich wären aber auch so Dinge wie 4.375/10.000 zu 5.625/10.000.
Wenn beide den Kreditvertrag unterschreiben, dann haftet Ihr gesamtschuldnerisch. Die Bank kann sich dann aussuchen, von wem sie das Geld verlangt. Beide müssen für die Gesamtsumme gerade stehen. Die Bank wird sich aber immer an den Zahlungkräftigeren halten. Wenn die Bank ihr Geld nicht erhält, dann wird das Haus zwangsversteigert. Dabei spielt es keine Rolle, wie die Eigentumsverhältnisse dann sind.
Eine wichtige Folge einer Heirat ist natürlich die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung. So etwas kann man jedoch per Ehevertrag ausschließen, wenn das nicht so weit geht, dass ein Ehepartner im Falle einer Trennung dem Staat zur Last fällt.
Eine rechtliche Beratung über eine mögliche Vertragsgestaltung würde ich durch einen Notar machen lassen. Das ändert aber nichts daran, dass Ihr Euch selbst überlegen müsst, was Ihr in Zukunft wollt.
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