Hausgeld bei Niessbrauch

15. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
LeitnerT
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausgeld bei Niessbrauch

Hallo,

wer muss in diesem Fall das Wohngeld an die Hausverwaltung bezahlen:

ich bin vor Kurzem Eigentümer einer Wohnung geworden, auf welcher aber ein Niessbrauch eingetragen ist. Meine Mutter hat mir diese Wohnung übertragen. Bisher wurde das Hausgeld immer von der Niessbraucherin bezahlt, komischerweise möchte die Hausverwaltung aber das Hausgeld jetzt von mir als neuen Eigentümer. Die Niessbraucherin möchte gerne alles wie vorher beibehalten und weiter bezahlen, also gibt es keine Probleme für mich.

Mich würde nur interessieren, wer laut Gesetz verpflichtet ist, das Hausgeld zu bezahlen. Müsste ich bezahlen und könnte den Betrag dann weiterbelasten an die Niessbraucherin?

Danke schon mal !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Die Hausverwaltung hält sich grundsätzlich an den Eigentümer der Wohnung. Da deine Mutter vorher die Eigentümerin war, hat diese auch bezahlt. Jetzt hat sie ein Nießbrauchrecht und ist somit nicht mehr Eigentümerin. Vielleicht könnt ihr ein Schriftstück aufsetzen (für die HV) in dem ihr den Sachverhält klärt, dass deine Mutter weiterhin zahlen möchte. Sollten sie sich darauf nicht einlassen, kann deine Mutter dir das Hausgeld doch im Innenverhältnis erstatten und im Außenverhältnis zahlst du offiziell an die HV.

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"Scientia potentia est."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn das nicht vertraglich so vereinbart wurde, dann ist Deine Mutter übrigens nicht verpflichtet, das Hausgeld zu übernehmen.

0x Hilfreiche Antwort

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