Hausgeld kürzen..

1. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)
Hausgeld kürzen..

Hallo zusammen,

natürlich weiß ich, daß ich das Hausgeld nicht kürzen sollte.

nun aber erst zu meinem problem.
der verwalter ließ auf unserem sondernutzungsrecht (garten) einen baum fällen. (der baum wollte nicht ausschlagen und wir wollten bis mai warten ob er vielleicht ein spätzünder werden wollt) ohne unser wissen unsererseits und wie uns von den eigentümern gesagt wurde, auch ohne deren wissen.
auf nachfragen erhielten wir solche antworten:"..laut hausmeister wär das nicht unser sondernutzungsrecht mehr.." oder "..der schaden wär ja keiner.."

nun blieb es nicht nur bei dieser Unsachlichkeit.
nun möchten wir gern unseren bezifferten und ihm mitgeteilten schaden von 'verwaltergeld' selber "eintreiben".

was seht ihr für möglichkeiten?

grüße mmotte

-- Editiert von mmotte am 01.06.2006 09:20:42

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5 Antworten
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#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Der Verwalter ist der Angestellte der WEG genauso wie der Hausmeister übrigens. Nicht der Verwalter entscheidet, was gemacht wird (außer bei Gefahr in Verzug) sondern die Gemeinschaft auf ihren Versammlungen per Beschluss. Es ist Aufgabe des Verwalters, diese Beschlüsse umzusetzen.
Grundsätzlich: wo ist festgelegt, dass ihr ein Sondernutzungsrecht habt? Wenn das in der Teilungserklärung/Gemeinschafstordnung festgelegt ist, darf keiner etwas an eurem Gartenbereich machen, außer ihr (alles andere wäre Sachbeschädigung). Und natürlich kann auch keiner euch dieses Recht entziehen.

Selbst wenn ihr nur qua Beschluss ein Sondernutzungsrecht habt, bekommt der Verwalter Schwierigkeiten, denn theoretisch ist die Außenanlage Gemeinschaftseigentum und eine Veränderung (z.B. durch Fällen von Bäumen) ist eine bauliche Veränderung die die Zustimmung ALLER Eigentümer benötigt. Genauso der Entzug des Sondernutzungsrechtes.

Ich würde das Wohngeld nicht kürzen, denn das schuldest du nicht dem Verwalter sondern der Gemeinschaft.

Aber ich würde dem Verwalter eine Rechnung für diesen Baum schicken und ihn zum Schadensersatz auffordern (vorausgesetzt, der Baum ist es €-mässig wert). Er kann dann aber eventuell kontern, dass du unzulässigerweise einen Baum gepflanzt hast, der auf deine Kosten entfernt werden mußte (siehe oben wegen wirklichem/tatsächlichem Sondernutzungsrecht).

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#2
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

hallo sika0304,

natürlich haben wir ein sondernutzungsrecht laut teilungserklärung. bin dafür extra nochmal aufs grundbuchamt und habe mir diese zeichnung geben lassen.

wir haben bereits eine rechnung geschickt die er seit einem viertel jahr ignoriert.

was jetzt.
der baum ist in dem sinne gemeinschaftseigentum, wurde beim bau gesetzt.

mmotte

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Hausgeld dürft Ihr auf keinen Fall kürzen, da es sich dabei nicht um Geld handelt, das dem Verwalter zusteht.

Der Verwalter hat nicht zuletzt diese bezeichnung, weil er das Geld nur verwaltet. Das Geld auf dem Hausgeldkonto gehört immer noch der Eigentümergemeinschaft.

Einzige Möglichkeit ist hier, die Forderung von Schadenersatz auf dem gerichtlichen Wege einzutreiben, wenn der Hausverwalter nicht bereit ist, den Schadenersatz zu leisten.

Außerdem sollte das Thema auf der nächsten Eigentümerversammlung diskutiert werden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mmotte
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

hallo und puh,

gerichtlich...und das geld was der verwalter für die verwaltung bekommt?
da gibt es doch diese pauschale die jeder eigentümer pro monat bezahlt?

das keine hausgeld wollt ich auch nicht kürzen.

mmotte

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Kürzung der Verwaltervergütung kann nur die Eigentümergemeinschaft beschließen.

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