Hausgeldabrechnung

9. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kaspar ina
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausgeldabrechnung

Hi Ich habe eine Eigentumswohnung in einer 96 Wohnanlage.
Ich lebe aber nun seit 3 Jahren in der Usa und die Wohnung ist leer.
Ich bekam nun meine Hausgeldabrechnung wozu ich nun ein paar Fragen habe.
Weiss jemand von Euch ob ich anteilig Muellbeseitigungsgebuehren sowie Kabelfernsehen zahlen muss?
Da ich ja nun nicht meine Wohnung nutzte und somit kein Muell habe soll ich trotzdem Muellgebuehren fuer meine 4koepfige Family zahlen.
Das selbe gilt fuers kabelfernsehen obwohl wir abgemeldet sind sollen wir zahlen.
Ist dies rechtens ?

Eine andere Frage ist mit der Heizung,obwohl wir unsere Heizung abgedreht haben und kein Verbrauch haben tut man uns mit einem geschaetzten verbrauch in der Abrechnung belasten.
Koennen wir dagegen angehen?

Danke Ina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Ina,
das hängt alles von der Teilungserklärung ab.
Grundsätzlich musst du immer deine Gebühren zahlen, ob du die Wohnung nutzt oder nicht (wer soll denn das prüfen, ob da nicht doch mal jemand drinnen ist).
Müllgebühren werden meistens pro Partei berechnet, vereinzelt nach Personen - dann würde ich dafür sorgen, dass nur noch 1 Person gemeldet ist (bei der Verwaltung).
Heizkosten: werden 50% nach Verbrauch (in der Wohnung) und 50% nach dem Gesamtverbrauch berechnet - ist so richterlich abgesegnet. Daher zahlst du immer Heizkosten, selbst wenn du in deiner Wohnung nicht heizt. D.h. 50% eigener Verbrauch = 0 (ist übrigens gefährlich wegen Frost/Wasserrohre usw.) sowie 50% auf Gesamtverbrauch der Anlage = x €.
Kabelfernsehen = hängt von dem Vertrag ab, manchmal ist eine Anlage als ganzes Mitglied bei einem Unternehmen, dann zahlst du sogar dann, wenn du nicht mal einen Fernseher hast.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
Weiss jemand von Euch ob ich anteilig Muellbeseitigungsgebuehren sowie Kabelfernsehen zahlen muss?

Grundsätzlich hat man sich als Eigentümer immer entsprechend der in der Teilungserklärung festgelegten Verteilerschlüssel (meist Miteigentumsanteile, bei einzelnen Positionen abweichende Regelungen möglich) an den gemeinschaftskosten zu beteiligen, und zwar unabhängig von einer tatsächlichen Nutzung.

quote:
Da ich ja nun nicht meine Wohnung nutzte und somit kein Muell habe soll ich trotzdem Muellgebuehren fuer meine 4koepfige Family zahlen.

Falls der Müll nach der Anzahl Personen verteilt wird, könntest Du eventuell einwenden, dass die Wohnung derzeit nicht bewohnt ist. Es gibt aber durchaus Rechtssprechung, dass bei Leerstand dann 1 Person für die Verteilung anzusetzen ist.

quote:
Das selbe gilt fuers kabelfernsehen obwohl wir abgemeldet sind sollen wir zahlen.
Ist dies rechtens ?
Wenn die Eigentümergemeinschaft einen Sammelvertrag hat, dann ja. Wenn Du einen Einzelvertrag hattest und gekündigt hast, dann nicht. Vermute mal auf Grund der Fragestellung, dass erster Fall vorliegt.

quote:
Eine andere Frage ist mit der Heizung,obwohl wir unsere Heizung abgedreht haben und kein Verbrauch haben tut man uns mit einem geschaetzten verbrauch in der Abrechnung belasten.
Koennen wir dagegen angehen?

In diesem Punkt muss ich sika zumindest insoweit korrigieren, dass Grundkostenanteile zwischen 30% und 50% möglich sind. Dies ist gesetzlich geregelt in der Heizkostenverordnung. In der Konsequenz hat sika aber recht: ein Grundkostenanteil ist immer, unabhängig vom Verbrauch, zu zahlen.
Wenn der Heizkostenableser mangels Bewohner nicht in die Wohnung konnte (und keine Funkauslesung gibt), dann wurde vermutlich auch ein Verbrauch geschätzt, der deutlich über dem tatsächlichenh Verbrauch liegt. Hier bestünde tatsächlich ein Anspruch auf Korrektur. Ich hoffe, irgendjemand in der Nähe hat einen Schlüssel zur Wohnung und schaut ab und an nach dem Rechten, der könnte den Ableser ja mal Zutritt gewähren, so dass eine Überprüfung des tatsächlichen verbrauchs möglich ist.

lg R.M.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Bei der Ablesung ist der Eigentümer in einer Bringschuld, nämlich jemanden in die Wohnung zur Ablesung reinzulassen. Solltet ihr auf jeden Fall organisieren.

2x Hilfreiche Antwort

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