Hausgeldabrechnung vom Voreigentümer bezahlen???

29. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
ha1975
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausgeldabrechnung vom Voreigentümer bezahlen???

Hallo,

heute habe ich von unserem Hausverwalter erfahren, dass ich die Hausgeldabrechnung für bis 6/2007 über 300 € zahlen muss. Die Wohnung habe ich 8/2007 käuflich erworben. Die Voreigentümerin ist nicht auffindbar und kann deshalb den Betrag nicht begleichen.

Ist es rechtens, dass ich den Betrag jetzt leisten muss?

Viele grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Nein, Sie zahlen nur ab Eigentumsübergang.
Die Eigentümergemeinschaft kann einen Rechtsanwalt beauftragen
über das Einwohnermeldeamt die neue Anschrift der Vorbesitzerin
zu ermitteln, und die Forderung zu stellen.
Ansonsten teilt sich die Eigentümergemeinschaft den Schaden.

Das ist keine Rechtsauskunft sondern lediglich meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Der Voreigentümer bezahlt den Betrag der im Haushalt des Jahres vorgesehen war.
Wenn also ausgemacht das 50 Euro im Monat zu zahlen sind und er diese bezahlt hat ist seine Verpflicgtung zu Ende.
Wenn bei der Abrechnung in nächsten Jahr raus kommt das war zu wenig beschlossen war geht das den alten nichts an. Das ist Sache des Eigentümers.

Wenn nichts zu holen ist hat die WEG Pech.

quote:
Die Voreigentümerin ist nicht auffindbar

Melde amt der letzten Adresse und dann immer eins weiter führt zu jedem in Deutschland.

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Zahlungspflichtig ist immer der, der am Tag des Beschlusses Eigentümer ist.
Hier handelt es sich scheinbar um eine nicht gezahlte Rate des Voreigentümers.
Wenn dieses Geld uneinbringlich ist, kann es sein, dass alle anderen Eigentümer diese zahlen müssen. Dafür ist ein Blick in die Teilungserklärung notwendig, was sie zu diesem Punkt sagt.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

"Zahlungspflichtig ist immer der, der am Tag des Beschlusses Eigentümer ist."

Aber nur was die Abrechnungsspitze anbelangt.


"Hier handelt es sich scheinbar um eine nicht gezahlte Rate des Voreigentümers."

Dagegen geht die nicht gezahlte Hausgeldraten den neuen Eigentümer nichts an.


3x Hilfreiche Antwort

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