Ein Eigentümer einer WEG gibt nach sechs Jahren aus familiären Gründen (Trennung von seiner Frau) seine selbst genutzte ETW auf und überlässt sie seiner Frau, die aber nicht mit im Grundbuch steht und somit auch nicht Miteigentümerin der ETW geworden ist. Die Ehe wird geschieden. Ein Ehevertrag bzw. eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung wird zwar in einem Entwurf gefertigt, aber nie ratifiziert. Es kommt zum "Rosenkrieg", in dessen Folge der Eigentümer u.a. die Hausgeldzahlungen an die HV einstellt. Nach Monaten ausgebliebener und fruchtlos vom Eigentümer eingeforderter Hausgeldzahlungen tritt die WEG an die in der Wohnung verbliebenen geschiedene Ehefrau des Eigentümers heran und fordert diese auf, die Rückstände nunmehr auszugleichen. Die Frau, inzwischen ALG-II-Empfängerin und außer Stande die Forderungen der WEG zu erfüllen, hat ihren Auszug aus der ETW bereits geplant und will dies der HV auch mitteilen. Welchen Rechtsanspruch hat die WEG bezüglich der ausgebliebenen Hausgeldzahlungen gegenüber der geschiedenen Ehefrau des Eigentümers?
Hausgeldzahlungen ausgesetzt
Verbaut?
Verbaut?
Keine - die Ehefrau ist keine Eigentümerin. Der Schuldner ist der Eigentümer, also der Mann. Was der in seinem Privatleben treibt (Heirat, Scheidung, Vereinbarungen daraus, arbeitslos werden, Hartz IV-Empfänger) ist für die WEG nicht relevant.
Euer Verwalter sollte dafür sorgen, dass die Forderung ins Grundbuch eingetragen wird (entsprechenden Regeln einhalten) - dann könnte unter Umständen die WEG die Zwangsversteigerung betreiben.
Genau! Gegen die Ehefrau bestehen keine Ansprüche, nur gegen den Eigentümer. Schnellstmöglich Anwalt beauftragen!
lg R.M.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Immer dassselbe diese Unsachlichkeit.
So etwas passiert auch sehr oft wenn die Mieter nicht zahlen.
Da denken die Eigentümer auch nicht zahlen zu müssen, weil die Nutzer bzw. Verbraucher die
Mieter sind.
Genauso wenn der Eigentümer auszieht und mein, er nutzt ja nicht mehr und es entsteht kein Verbrauch, dann muss er auch nix mehr zahlen. Immer das gleiche *g*
lg R.M.
... da der Eigentümer mit seiner geschiedenen Ehefrau nach seinem Auszug aus der Wohnung keinen Mietvertrag abschloss, kann sie ihm nun auch nicht die Miete schuldig bleiben.
Danke das Feedback!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten