Hausgeldzahlungen ausgesetzt

15. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.12.2023 14:36:08
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)
Hausgeldzahlungen ausgesetzt

Ein Eigentümer einer WEG gibt nach sechs Jahren aus familiären Gründen (Trennung von seiner Frau) seine selbst genutzte ETW auf und überlässt sie seiner Frau, die aber nicht mit im Grundbuch steht und somit auch nicht Miteigentümerin der ETW geworden ist. Die Ehe wird geschieden. Ein Ehevertrag bzw. eine Ehescheidungsfolgenvereinbarung wird zwar in einem Entwurf gefertigt, aber nie ratifiziert. Es kommt zum "Rosenkrieg", in dessen Folge der Eigentümer u.a. die Hausgeldzahlungen an die HV einstellt. Nach Monaten ausgebliebener und fruchtlos vom Eigentümer eingeforderter Hausgeldzahlungen tritt die WEG an die in der Wohnung verbliebenen geschiedene Ehefrau des Eigentümers heran und fordert diese auf, die Rückstände nunmehr auszugleichen. Die Frau, inzwischen ALG-II-Empfängerin und außer Stande die Forderungen der WEG zu erfüllen, hat ihren Auszug aus der ETW bereits geplant und will dies der HV auch mitteilen. Welchen Rechtsanspruch hat die WEG bezüglich der ausgebliebenen Hausgeldzahlungen gegenüber der geschiedenen Ehefrau des Eigentümers?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Keine - die Ehefrau ist keine Eigentümerin. Der Schuldner ist der Eigentümer, also der Mann. Was der in seinem Privatleben treibt (Heirat, Scheidung, Vereinbarungen daraus, arbeitslos werden, Hartz IV-Empfänger) ist für die WEG nicht relevant.
Euer Verwalter sollte dafür sorgen, dass die Forderung ins Grundbuch eingetragen wird (entsprechenden Regeln einhalten) - dann könnte unter Umständen die WEG die Zwangsversteigerung betreiben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Genau! Gegen die Ehefrau bestehen keine Ansprüche, nur gegen den Eigentümer. Schnellstmöglich Anwalt beauftragen!

lg R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Immer dassselbe diese Unsachlichkeit.

So etwas passiert auch sehr oft wenn die Mieter nicht zahlen.
Da denken die Eigentümer auch nicht zahlen zu müssen, weil die Nutzer bzw. Verbraucher die
Mieter sind.


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Genauso wenn der Eigentümer auszieht und mein, er nutzt ja nicht mehr und es entsteht kein Verbrauch, dann muss er auch nix mehr zahlen. Immer das gleiche *g*

lg R.M.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.12.2023 14:36:08
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)

... da der Eigentümer mit seiner geschiedenen Ehefrau nach seinem Auszug aus der Wohnung keinen Mietvertrag abschloss, kann sie ihm nun auch nicht die Miete schuldig bleiben.

Danke das Feedback!

1x Hilfreiche Antwort

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