Haushälfte gekauft - nun Ärger

31. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Uwei
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Haushälfte gekauft - nun Ärger

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem und bitte um schnelle Hilfe - es drängt!

Ich habe 2003 eine Haushälfte gekauft. Das Haus wurde 1989 geteilt und ein (großer) Teil davon verschenkt. Den anderen Teil habe ich, wie gesagt, gekauft. Vor dem Haus verläuft eine sogenannte Proemande (früher nur für Fußgänger zugänglich), mittlerweile findet hier auch (geminderter) Fahrzeugverkehr statt. Gegenüber der Promenade befindet sich noch ein kleines Grundstück(Gartenanlage), welches auch mir gehört. Ca. 1994 wurden 2 Teile davon abgetrennt und auf dem einen Teil 4 Stellplätze und auf dem anderen 3 Stellplätze errichtet. Für die 3 Stellplätze hat meine nunmehrige Nachbarin damals einen Antrag beim Bauamt gestellt, da sie eine Arztpraxis betreibt. Diese Genehmigung wurde für das Haus Nr. 7 (welches nun mir gehört) erteilt.
Meine Nachbarin ist nun der Meinung, dass sie über diese STellplätze verfügen kann, ohne dass ich darauf Einfluss nehmen kann. 1. könnten wir diese Stellplätze entweder selbst gebrauchte bzw. wieder (wie damals) ein Stück mehr Garten haben oder 2. bin ich der Meinung gewesen, dass meine Nachbarin - sofern sie die Stellplätze behalten will - hierfür entweder Pacht oder eine Nutzungsentschädigung zahlen muss.
Dieser Meinung ist sie natürlich nicht! Sie will keinen Cent bezahlen.
Das nächste ist, dass gegenüber der Stellplätze sich 2 Garagen meiner Nachbarin befinden. Wenn ich die Stellplätze wieder in Gartenfläche wandeln will bzw. mit einer Kette gegen unbefugte Nutzung sichere, kann sie aus ihrer Garage nicht mehr herausfahren (wie gesagt, es ist dazwischen keine Straße, sondern Promenade, dementsprechend eng).
Wie kann ich mich verhalten.
Mit dieser Frau ist nicht mehr zu reden!
Bitte helft mir schnell! Ich verzweifle sonst, denn ich zahle für ein STück GRund und Boden auf Jahre hin, welchen ich, wenn es so weiter geht, nicht nutzen kann.
Hinzu kommt noch, dass das Haus vor der Teilung über einen gemeinsamen ABwasseranschluss, der damals in die Klärgrube führte, verfügt. Ca 1994 wurde unsere Straße an das Abwassersystem angeschlossen und zwar mit den Rohren, wie sie vorher vorhanden waren. Meine Nachbarin meint nun, dass wir uns eine eigene Abwasserleitung legen müssten, da diese ja durch ihr Grundstück führt. Ist das denn richtig?
Des Weiteren befindet sich in unserer Dusche ein Schornstein, der durch meine Vorbesitzer für das Betreiben von Ölöfen genutzt wurde. Wir haben eine Gasheizung eingebaut, benötigten den SChornstein nicht mehr und haben die Reinigungsklappe geschlossen, das heißt verfliest. Vor kurzem stand der Schornsteinfeger mitsamt meiner Nachbarin vor der Tür und wollte den Schornstein reinigen lassen. Sie benutzt diesen wohl (evtl. für Kamin oder ebenfalls Ölheizung) und ist der Meinung, dass er zu ihrem Grundstück gehört. Sie kann jedoch keine Reinigungsklappe einbauen, da nur eine Seite des Schornsteins überhaupt für sie zugänglich wäre und in diesem Raum hat sie Öltanks stehen und das würde überhaupt nicht gehen usw.. Wir wären verpflichtet, den Zugang zum Schornstein zu gewähren, da es wohl (ihrer Ansicht nach) ihrer ist. Ich kann nirgendwo erkennen, zu wem der Schornstein gehört. Eine Bauzeichnung gibt es schließlich bei einem Haus um ca. 1900 nicht mehr.

Ich danke schon jetzt für Eure Antworten

Seid gegrüßt

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn laut Grundbuchauszug der Platz der zur Zeit von anderen genutzt wird dir gehört, kannst du damit machen, was zugelassen ist. Sonst kannst du ja auch noch einmal mit dem Bauamt reden und fragen, wie explizit die Genehmigung aussah und wie es kommt, das jemand die Genehmigung erhält, auf deinem Grund und Boden einen Parkplatz einzurichten.

Für die Abwasserrohre kann es eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch deiner Nachbarin geben, da kann sie dann gar nichts gegen machen.
Bei dem Schornstein: ich glaube, den könnt ihr nicht einfach schließen. Da wäre doch der Ansprechpartner der Schornsteinfeger.
Vielleicht sollte ihr mit eurer Nachbarin einen Mediator aufsuchen, sonst eskaliert die Sache immer mehr. Du als Eigentümer von 2003 tritts da natürlich in eingefahrene Sachen, die deswegen noch lange nicht rechtens sind. Vielleicht fehlte da die Sensibilität gegenüber der Nachbarin? Die Nachbarin sagt sich, ich bin schon länger da und das war schon immer so.
Unangenehm für beide Seiten.
Viel Glück.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
nun wiederholst du deine Frage?! Wahrscheinlich gibt es keine andere Antwort darauf, als die schon gegebenen.
Wie schon gesagt, eigenartig ist, dass das
Bauamt ohne irgendeine Vereinbarung mit dem Besitzer dieser Nutzung zugestimmt hat.
Ich kann es mir eigentlich nur so denken, dass man davon ausgegangen ist, dass der Besitzer von Haus 7 auch diese Stellplätze einrichten möchte, um sie zu vermieten.

Beauftrage einen Anwalt, der eine entsprechende Aufforderung zur Räumung der
Fläche forumliert, oder einen Mietvertrag vorschlägt, wenn du das willst.

Gruß
Odil

1x Hilfreiche Antwort

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