Haushaltsnahe Dienstleistungen

27. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
dayton
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Haushaltsnahe Dienstleistungen


Hallo

nach § 35a EStG kann man ja nun haushaltsnahe Dienstleistungen bis 600 € von der Steuer absetzen auch wenn der Hausverwalter Auftraggeber war. Unser Hauverwalter meint nun, daß er für die Ausbereitung der Abrechnungen bzw. Ausstellen eines Formulares aus denen die Anteile der Wohnungseigentümer hervorgeht von jedem Eigentümer 25 € haben müßte.

Ist das rechtens oder gehört das zu seinen Pflchten es kostenfrei zu machen

Vielen Dank

Gruß

Dayton

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Das ist so ein Problem. Will er diese Gebühr nur für das Jahr 2006 rückwirkend (da könnte der Aufwand tatsächlich höher sein, da unter Umständen von den Handwerkern neue Rechnungen angefordert werden müssen) oder will er dies grundsätzlich für jedes Jahr?
Dann denke ich, es hängt davon ab, wieviele Eigentümer ihr seid. Denn der Aufwand, die REchnungen aufzuschlüsseln ist ja nicht jedes mal gefordert, sondern nur einmalig.
Persönlich denke ich, dass es halt zu den normalen Aufgaben des Verwalters gehört, Unterlagen (Jahresabrechnung) so zu erstellen, dass jeder die entsprechend seinen Steuerunterlagen beifügen kann.

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