Hauskauf, kein aktueller Bauplan/Genehmigung

25. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
tommybe2121
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Hauskauf, kein aktueller Bauplan/Genehmigung

Hallo liebe Gruppe.

Wir sind dabei ein Haus zu kaufen und kämpfen momentan mit der Suche nach Bauplänen bzw. Genehmigungen. Das Haus ist Baujahr 1957 und bis heute wurden 2 Anbauten gemacht. Einmal wurde das Haus vergrössert in der Fläche, und danach wurde noch eine Garage an den 1, Anbau angebaut. Die jetzige Besitzerin hat leider keine Ahnung und kaum Unterlagen, da dies der verstorbene Ehemann immer alles gemacht hat, was das Haus betrifft. Pläne vom Haus hat sie nicht. Wir waren nun schon im Bauamt, haben gefragt und bekamen aus dem Stadtarchiv einen Bauplan von 1956. Der hilft uns ja nicht weiter, weil da die Umbauten noch nicht enthalten sind, was auch logisch ist.
Nun war ich nochmal bei denen und habe nachgefragt, ob denn das nun alles genehmigt ist, was angebaut wurde. Es wurde daraufhin wieder in den Akten gestöbert und ausser einem Plan für die Garage, welcher anscheinend auch bewilligt wurde, haben die nichts. Als ich dann wieder nachfragte, wie man jetzt feststellt, ob schwarz umgebaut wurde oder nicht, war wieder etwas Ratlosigkeit bei allen Beteiligten zu sehen.
Auf der Flurkarte des Grundstücks ist das Haus richtig eingezeichnet. Die Umrisse des Hauses stimmen mit den echten überein.
Als ich dann noch gefragt habe, ob das alles nun passt, da es auch richtig in die Flurkarte eingemessen wurde, haben die mich zum Vermessungsamt geschickt. Ich soll fragen, ob es Änderungen an den Umrissen gab. Hab ich dann gemacht, und der Herr dort hat mir bestätigt, dass in den 70ern eine Änderung erfolgt ist. Ich sagte auch diesem, dass das Haus in Wirklichkeit genauso dasteht wie es in der Flurkarte eingezeichnet ist. Er meinte dann , ich brauch mir keine Sorgen zu machen, das passt alles.

Bin nun trotzdem etwas verwundert, da eigentlich für den 1. Anbau keine Genehmigungen zu finden waren. Ist nun wirklich alles in Ordnung oder doch nicht ?! Was sagt ihr dazu?


Liebe Grüsse
Thomas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Es ist ja durchaus denkbar, das der erste Anbau seinerzeit genehmigungsfrei war. Wenn die Garage an den ersten Anbau angebaut wurde, und für diese Baumaßnahme eine Genehmigung vorliegt, dann kannst du davon ausgehen, das der erste Anbau damals nicht illegal war.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

ja, das kommt sehr oft vor, dass es keine Unterlagen zu den Gebäuden gibt. Ich glaube kaum, dass Dich das BOA auffordern wird, Anbauten aus den 70-er Jahren zurückzubauen, weil damals etwas illegal gelaufen ist. Du kannst gerne einen Architekten aus Deiner Nähe beauftragen, welcher das aktuelle Gebäude in Bezug auf die angrenzenden Nachbarn beurteilt (Abstandsflächen, Brandschutz, Baurecht). Das ist Handwerk für ihn. Falls Du das Haus umbauen und einen Bauantrag stellen möchtest, wird dies sowieso erforderlich werden.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tommybe2121
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo.
Vielen Dank für die Antworten.
Das Haus steht im Wald in Alleinlage. Nachbarn gibts nicht. Ein Umbau erfolgt jetzt eigentlich nicht. Der Dachstuhl muss erneuert werden, und da würde ich gerne das Haus um 1-2 Steine höher machen.
Im Original Plan von 1956 ist uns auch aufgefallen, dass bei der Höhe des Obergeschosses auch geschummelt wurde.
Ich versuche jetzt noch, den Architekten ausfindig zu machen, der für das Haus Baupläne erstellt hat. Vielleicht bekomme ich dort noch was.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von tommybe2121):
Ich versuche jetzt noch, den Architekten ausfindig zu machen, der für das Haus Baupläne erstellt hat.


Die Arbeit können Sie sich sparen, denn selbst falls dieser Architekt noch Unterlagen aus den 70ern haben sollte (rund 40 Jahre!!!), fehlt auf diesen der entscheidende Stempel der Stadt.
Die genehmigten Unterlagen sollten "eigentlich" im Archiv der Stadt liegen und eine genehmigte / beglaubigte Kopie erhält der Bauherr.
Wenn solche Unterlagen allerdings einmal falsch im Archiv wieder eingeordnet werden, findet diese niemand mehr auf normalem Wege wieder.

Habe das grade mit einem Industriebau von 2004 hinter mir.
Es kann im Bauarchiv weder eine Baugenehmigung, noch Antrags- und/oder Statikunterlagen gefunden werden.
Einziger Hinweiß, ein elektronischer Eintrag, dass das Bauvorhaben nie begonnen wurde.

Nur seltsam, dass 2005 nach Fertigstellung die nachweisliche Abnahme durch das Bauamt und die Feuerwehr erfolgte.....

Originalzitat der Sachbearbeiterin (hinter verschlossenen Türen)

Zitat:
Circa 30 % aller angefragten Akten kann nicht gefunden werden und über 50% sind unvollständig.


-- Editiert von spatenklopper am 01.03.2016 20:54

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Das Bauamt ist nicht verpflichtet die Baugenehmigungen aufzubewahren.
Das ist schon der Bauherr selbst > Bescheid "Baugenehmigung" samt einem Plansatz mit Genehmigungsvermerk (grüne Stempel).

Oft bekommt er Architekt auch eine Kopie des Genehmigungsbescheides und i.d.R. hat er Kopien der Baubeginnsanzeige un Fertigstellungsanzeigen, weil die ja i.d.R. der Architekt erstellt und ebenfalls unterschreiben muss. Ich würde da unbedingt noch weitersuchen.

Gerade auch weil es sich offensichtlich um "Außenbereich" handelt.
Da kann schon eine kleine Abweichung oder Änderung (mal eben 1 Reihe Steine drauf bei der Dacherneuerung) zum Erlöschen der Nutzungsgenehmigung führen.
Also unbedingt auch auf der Gemeinde abklären, um welches Gebiet es sich genau handelt > ist ein Bebauungsplan vorhanden? evtl. noch andere "Auflagen" (Landschaftsschutzgebiet o.Ä.?). Zudem hat i.d.R. auch die Gemeinde als untere Baubehörde eine Ausfertigung des Bauantrags und evtl. auch Aktenkopien des Genehmigungsbescheides.

Fallen z.B.:
http://www.verband-wohneigentum.de/bv/on209726
http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article127972757/Abriss-von-Schwarzbauten-ist-schwer-zu-verhindern.html
http://www.kreis-borken.de/fileadmin/internet/downloads/fe63/bauenimaussenbereich.pdf

"Das Haus steht im Wald in Alleinlage. Nachbarn gibts nicht."
Das sollte alle Alarmglocken schrillen!
Ein solches Objekt würde ich nur mit Kenntnis aller Grundlagen kaufen!
Die Daten des Liegenschaftsamtes/Vermessungsamtes/Katasteramtes besagen nichts darüber, ob der erfasste Gebäudebestand illegal errichtet wurde oder tatsächlich genehmigt ist.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

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