Hallo.
Was passiert eigentlich wenn jemand einen Darlehnsvertrag und Kaufvertrag für ein Haus unterschreibt, und dann übt die Gemeinde z.b. ihr Vorkaufsrecht aus oder ein Nachlassgericht genehmigt den Verkauf nicht ?
Muss der Darlehnsnehmer dann Vorfälligkeitsgebühren an die Bank bezahlen wenn der Darlehnsvertrag nicht mehr innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen werden kann ?
Der Darlehnsvertrag käme ja eigentlich nicht zu stande da z.b. ein Grundbucheintrag ja Vorraussetzung wäre.
Wenn nun eine oder mehrerer dieser Vorraussetzungen nicht gegeben sind für die der Darlehnsnehmer nichts kann, kann doch die Bank nicht die entgangenen Zinsen verlangen, oder ?
Danke
Hauskauf: Darlehensvertrag unterschrieben
7. November 2011
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Frage vom 7. November 2011 | 22:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf: Darlehensvertrag unterschrieben
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#1
Antwort vom 8. November 2011 | 14:00
Von
Status: Praktikant (961 Beiträge, 603x hilfreich)
Sinnvollerweise wird dieses Thema im Darlehnsvertrag geregelt, damit es für beide Seiten keine unangenehmen Überraschungen gibt...
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#2
Antwort vom 19. November 2011 | 17:30
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Der Notar ist verpflichtet, vorher die Verzichtserklärung
der Gemeinde einzuholen.
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