Hauskauf - Heizung- Fragen über Fragen

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb497530-80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)
Hauskauf - Heizung- Fragen über Fragen

Hallo liebe Gemeinde,

Ich versuche mich kurz zu fassen.
Ich habe 2017 eine Bedtandsimmobilie erworben.
Vor dem Kauf,bei den Besichtigungen habe ich explizit beim Verkäufer sowie beim Makler nach Mängel gefragt, vor allem wegen Heizung, Dach,etc. Hier geht es um die Heizung.
Alle Fragen wurden verneint, das Haus hätte also keine Mängel.
Nachdem ich das Haus bezogen habe, stellte es sich heraus,dass die Heizung wohl älter ist als unter anderem in dem Energieausweis angegeben(im Ausweis steht Baujahr 2002, es liegt aber ein Reparaturbericht aus dem Jahre 2001 vor). Das wäre noch das kleinere Problem, da die Heizung funktioniert und der Schorni hat auch seinen Segen gegeben. Allerdings hat mich kurz nach dem Kauf das Bauamt kontaktiert, weil die Heizungsanlage schon 2013 hätte erneuert werden sollen. Der Vorbesitzer hat fünf Jahre Zeit bekommen aufgrund finanzieller Umstände. Seiner Pflicht ist er nicht nachgekommen,die Heizung des Hauses nach EEWärmegesetz zu modernisieren.
Dieses müsste ich jetzt tun. Das heißt Komma ein Viertel der im Jahr verbrauchten Energien (Heizung und Warmwasser in dem Fall) müssen aus erneuerbaren Energien hergestellt werden. Das Bauamt hat mir auch einen Teil des Schriftverkehrs mit dem Vorbesitzer vorgelegt. Somit habe ich den Beweis, dass der Verkäufer das vor dem Kauf schon gewusst hat. Es handelt sich um ein ungefähr 180 Quadratmeter großes Haus.
Diese Modernisierung würde auf jeden Fall über 10000 € kosten. Meine Frage wäre ,inwieweit haftet der Verkäufer in diesem Fall?
Ich habe schon den Kontakt mit dem Makler aufgenommen, er behauptet nichts davon gewusst zu haben.

Ich frage die Community hier, damit ich eine einigermaßen objektive Meinung höre,bevor ich mich an einen Anwalt wende. Habe leider zu oft mit geldgierigen Anwälten zu tun gehabt :)

Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

In welchem Bundesland steht das Haus und auf welche Verordnung bezieht sich das Bauamt?

Im Allgemeinen genießen Bestandsimmobilen Bestandsschutz, zumindest solange nichts Wesentliches verändert wird.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Naja, der Wechsel des Eigentümers ist schon was wesentliches das den Bestandsschutz kosten kann..



Zitat (von fb497530-80):
Alle Fragen wurden verneint, das Haus hätte also keine Mängel.

Bei einer Bedstandsimmobilie nicht so rasend glaubwürdig ...



Was genau steht denn im notariellen Kaufvertrag zum Thema "Mängel", "Sachmängelhaftung" etc.?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47458 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat:
Allerdings hat mich kurz nach dem Kauf das Bauamt kontaktiert, weil die Heizungsanlage schon 2013 hätte erneuert werden sollen. Der Vorbesitzer hat fünf Jahre Zeit bekommen aufgrund finanzieller Umstände.


Wenn der Verkäufer so etwas verschweigt, dann kann es sich durchaus um arglistige Täuschung handeln, die zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigt.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb497530-80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
In welchem Bundesland steht das Haus und auf welche Verordnung bezieht sich das Bauamt?

Im Allgemeinen genießen Bestandsimmobilen Bestandsschutz, zumindest solange nichts Wesentliches verändert wird.

Berry


Vielen Dank für eure Antworten.
Das Haus steht in BW und es steht keine Verordnung im Schreiben. lediglich wird auf die Nachrüstpflicht nach EEWärmegesetz hingewiesen. Dieses Gesetz gilt aber auch für Bedtandsimmobilien.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb497530-80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Was genau steht denn im notariellen Kaufvertrag zum Thema "Mängel", "Sachmängelhaftung" etc.?


Den Kaufvertrag kann ich erst in 2 Wochen zitieren, da ich jetzt im Urlaub bin ;)

Den Kaufvertrag möchte ich nicht rückgängig machen,wenn es nicht sein muss. Aber die Nachrüstung hätte ich gern zum Großteil (wenn nicht voll) vom Verkäufer finanziert.

Also lohnt es sich eurer Meinung nach,den Weg zum Anwalt zu nehmen?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Das EEWärmeG gilt doch nur für Gebäude, die ab dem 1. Januar 2009 neu errichtet wurden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb497530-80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, BW ist in dem Fall speziell.
"Länderspezifische Regelungen
Auf Landesebene können aber ähnliche dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz EEWärmeG entsprechende Regelungen gelten. In Baden-Württemberg ist diesbezüglich seit 2010 das Erneuerbare Wärme-Gesetz EWärmeG in Kraft, das den Einsatz erneuerbarer Energien beim Austausch von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden vorschreibt."
Quelle:https://www.energie-experten.org/energie-sparen/energieberatung/eewaermeg.html

Auf die schnelle habe ich nur diese Seite gefunden. Wesentliche Teile (Brenner) der Ölheizung wurden irgendwann nach 2013 erneuert, die Antwort auf diese Frage (wann genauund welches Baujahr der Brenner hat) verzögert sich urlaubsbedingt seitens des Verkäufers. Also das Gesetz greift auf jeden Fall.

1x Hilfreiche Antwort

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