Hauskauf über Makler - Seit der Beurkundung kommen viele ungeahnte Forderungen ins Haus!?

21. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
alice1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf über Makler - Seit der Beurkundung kommen viele ungeahnte Forderungen ins Haus!?

Habe da mal einige Fragen.

wir haben uns 2004 ein Haus gekauft. Dabei hat uns ein Makler unterstützt. Seit der Beurkundung kommen viele Forderungen ins Haus von denen wir nichts ahnten.
Hätte uns der Makler aufmerksam machen müssen über Dinge die wir hätten abprüfen müssen? Können wir an den Vorbesitzer rantreten der allerdings kein Geld hat?

Diese Dinge sind: • vorhandene Baulasten die im Notarvertrag ausgeshlossen waren. • Grundstücksschulden die wir übernehmen müssen obwohl dies auch im Notarvertrag ausgeschlossen wurde. • das Haus muß im Kataster Liegenschaftsplan eingemessen werden Kostenvoranschlag 2000,00 Euro. Das Gesetz gibt es seit 1991. (Verpflichtung der Vorbesitzer?)

Was meint Ihr?? Bitte um ein paar Tipps.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Hallo Alice1,

zu den Baulasten oder Katasteramt kann ich leider nichts sagen, aber evtl. zu den Grundstücksschulden:

Meinst du damit z. B. Grundsteuer und andere Gebühren der Gemeinde/Stadt (z. B. Niederschlagsgebühr, Müll ect.)?
Diese Gebühren sind an das Grundstück/Haus gebunden und wenn der alte Besitzer solche Posten offen gelassen hat, sind diese somit auf euch übergangen. Ich hatte den gleichen Fall bei unserem Hauskauf (nicht bezahle Grundschuld). Die Gemeinde/Stadt wird sich an euch als Gebührenschuldner halten und wenn es im Notarvertrag anders geregelt ist (Vorbesitzer übernimmt diese Kosten) müsstet ihr die bei ihm wohl zivilrechtlich einklagen.

Grüße, Heike

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#2
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Zunächst mal würde ich den Notarvertrag genau durchsehen. Ich kann mir kaum vorstellen, daß Dinge entgegen den dort getroffenen Vereinbarungen geregelt sind. Dann reduziert sich das ganze auf die Frage, wer die Schuld daran trägt, daß die Tragweite dieser Formulierungen offenbar vom Käufer nicht erfaßt worden ist (bzw. ob der Käufer sich seine Unachtsamkeit nicht selbst zuschreiben muß).

Der Verkäufer haftet üblicherweise nicht für eventuelle Baulasten. Da muß man sich schon selbst erkundigen, weil diese auch nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind.

Zu Katasterfortführungsgebühren wird wahrscheinlich auch etwas im Vertrag stehen. Wahrscheinlich ist, daß diese Sache des Käufers sind.

Mit den 'Grundstücksschulden' ist vermutlich gar keine Grundschuld, sondern rückständige oder laufende Grundsteuer gemeint. Eventuell auch Anlieger- oder Ausbaugebühren der Gemeinde.

Normal ist eigentlich, daß ab Tag des Lastenübergangs der Käufer alle Belastungen, Abgaben und Steuern tragen muß. Der Verkäufer ist da lediglich in der Verantwortung, falls er wider besseres Wissen falsche Angaben gemacht hat.

Aber wie gesagt, dazu müßte man wissen, um was es genau geht und was eigentlich dazu vereinbart wurde.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#3
 Von 
alice1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

1. Ja die Grundsteuer der Gemeinde meinte ich, im Notarvertrag seht aber "es gibt keine offenen Forderungen Dritter" nun muß ich die letzten Jahre aber bezahlen.
2. Ich habe schon gehört das wir uns das Baulastenverzeichniss hätten anschauen müssen, aber weder Makler noch Notar hat uns darauf hingewiesen. Wir wußten es einfach nicht. Nun wollten wir einen Wintergarten auf die Garage setzen und weil das Nachbarhaus zu nah an der Grenze steht dürfen wir nicht bauen. Hätte uns nicht der Makler mal diesen Tipp geben können ??
3. Zur Katastersache ist nichts im Vertrag geregelt weil alle davon ausgegangen sind, das bei einem Haus das 1992 erbaut wurde dies längst erledigt sei.
4. Da fällt mir ein unsere Garage die am Haus gebaut ist, wurde ohne Baugenehmigung errichtet, mal sehen was da auf uns zu kommt.

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#4
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

1) Beim Eigentumswechsel haftet der Käufer persönlich für die Grundsteuer nur ab dem Anfang des Jahres, das dem Eigentumswechsel vorausgeht (§ 11 Abs. 2 GrStG ).

Wenn der Verkäufer nachweislich falsche Angaben hinsichtlich rückständiger Steuern gemacht hat, haftet er für den Schaden. Wenn er nicht mehr zahlungsfähig ist - Pech für den Käufer.

2) Das alles zu erklären wäre eher eine Sache des Notars gewesen. Der Makler vermittelt nur die Kaufgelegenheit und ist kein Berater. Wahrscheinlich wird im Vertrag stehen, daß der Notar das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen hat, daher keine Angaben darüber machen kann und ihn die Parteien von dieser Aufgabe entbunden haben.

Da muß man halt selbst aufpassen.

3) Im Zweifel dürfte gelten: ab dem Tag des Lastenübergangs sind Steuern, Abgaben, Lasten usw. Sache des Käufers. Der Verkäufer haftet nur, wenn er bewußt falsche Angaben gemacht hat. Haben es alle Beteiligten nicht gewußt - Pech für den Käufer, wenn die Abgaben erst später eingefordert werden.

4) Besser dazu keine lauten Fragen stellen...

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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